Wasserschäden durch Aquarien: Nicht ganz dicht

von CHARTA Redaktion

am 31. August 2020

Häufig ist zu hören, dass von Aquarien mitsamt farbenfrohem Zierfischbesatz eine besondere Ruhe ausgeht: leises Plätschern und Blubbern, sanfte Bewegungen der Wasserpflanzen und lautloses Gleiten der Fische – Entspannung pur für die Besitzer.

Eine Gefahr für Puls und Kreislauf lauert dennoch im Hintergrund: Ein im schlimmsten Falle berstendes Becken entlässt schnell mehrere hundert Liter Wasser in die Freiheit. Bekanntermaßen sucht sich Wasser seinen Weg – und findet in der Regel auch direkten Zugang zu Bodenbelägen, Mobiliar und gegebenenfalls auch in die Räume unterhalb der ehemaligen Oase der Ruhe.

Zugegeben: Solche Schäden sind nicht an der Tagesordnung. Dennoch führen alte Verklebungen der Scheiben, nicht ausreichend tragfähige Böden, Erdbeben in einigen Teilen Deutschlands oder schlicht Eigenverschulden immer wieder dazu, dass Aquarien ihren Inhalt zügig an die Umgebung abgeben. Andere Risiken entstehen aus dem Einsatz der zahlreichen elektrisch betriebenen Helferlein. Pumpen, Beleuchtung und Heizung können durch Kurzschluss einen Brand auslösen. Mögliche Folgen des Wasseraustritts oder eines Brandes lassen sich auch ohne blühende Phantasie ausmalen. Überraschen könnte aber dennoch, wie kostspielig die Beseitigung solcher Schäden werden kann.

Versicherungsschutz für Aquarien lässt sich in den meisten Fällen über eine Hausrat- und die private Haftpflichtversicherung realisieren. Beide Versicherungen schließen den finanziellen Ausgleich von Schäden bis zu bestimmten Grenzen in der Regel ein. Wer besonders große, und davon womöglich gleich mehrere, Aquarien sein Eigen nennt, sollte sich in jedem Falle fachkundigen Rat von einem unabhängigen Versicherungsmakler einholen. Er prüft, ob bzw. inwieweit Versicherungsschutz besteht oder benötigt wird.

Übrigens: Wer üppige Wasserschäden durch die Haltung von wilden Kleintieren in – trockenen – Terrarien von vornherein ausschließen will, springt möglicherweise zu kurz. Wenn sich Giftspinne, Skorpion, Schlange oder Echse eine Auszeit außerhalb des für sie vorgesehenen Lebensraumes nehmen, können rasch enorme Kosten für das Wiedereinfangen entstehen. Spätestens, wenn auf fachkundiges Personal von Feuerwehr oder Zoo zurückgegriffen werden muss. Versicherungsschutz ist auch hier grundsätzlich möglich. Eine wesentliche Voraussetzung gibt es immer: Die Haltung der Exoten muss im Einklang mit der Bundesartenschutzverordnung stehen.

 

Titelbild: © Czanner / stock.adobe.com

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