Schussfahrt oder Weitsprung: richtig versichert auf die Piste

von CHARTA Redaktion

am 22. Februar 2021

Die Corona-Pandemie führt in der Tourismus-Branche zu erheblichen Einschränkungen für Erholungswillige und zu teils enormen Verlusten bei den Anbietern.

In Europa beispielsweise gelten in den einzelnen Ländern unterschiedliche Hygiene- und Abstandsregeln. Sie führen in vielen Fällen dazu, dass Strände oder eben auch Skipisten weniger bevölkert sind als in der Zeit vor der Pandemie.

Die neue Freiheit auf der Piste sollte nicht dazu verleiten, die üblichen und bestenfalls langjährig geübten Sicherheitsvorkehrungen sausen zu lassen. Auch ohne Leichtsinn kommt es Jahr für Jahr zu schweren Unfällen, die Gesundheit und finanzielle Existenz gleichermaßen bedrohen. Betroffen zumindest von der finanziellen Not sind dabei nicht allein der Verunglückte, sondern häufig auch Angehörige. Eine private Unfallversicherung und, wenn Angehörige zu schützen sind, eine Risiko-Lebensversicherung können mit richtig gewählten Versicherungssummen das Schlimmste verhindern.

Alle Schäden, die der Wintersportler einem oder mehreren Dritten zufügt, sei es durch riskante Fahrmanöver oder schlicht durch unglückliche Umstände, werden von der Haftpflichtversicherung getragen. Fehlt die Police, muss der Schadenverursacher selbst zahlen, z. B. für Heilungskosten, ggfs. sogar lebenslang für die Verdienstausfälle des Opfers.

Wer bereits über eine private Haftpflichtpolice verfügt, sollte überprüfen, ob sie eine Forderungsausfalldeckung beinhaltet. Nur so ist sichergestellt, dass auch dann Versicherungsschutz besteht, wenn der Policeninhaber selbst Opfer eines Unfalls wird, der Verursacher aber keine Private Haftpflichtversicherung hat und auch sonst keinen finanziellen Schadenersatz leisten kann. Nicht nur Wintersportler sollten den Rat eines unabhängigen Versicherungsmaklers suchen, wenn es um die optimale Absicherung wesentlicher Risiken geht.

 

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