Pendlerpauschale: pauschal mehr

von CHARTA Redaktion

am 22. März 2021

Außerhalb der Stadt wohnen, aber im Zentrum arbeiten: ein fast klassisches Wohn-Arbeits-Konzept.

Der Staat betrachtet diese Konstellation ebenfalls wohlwollend, entlastet er Berufspendler mit der Pendlerpauschale doch spürbar. Und seit dem 1. Januar 2021 ist diese Förderung nochmals höher, zumindest für diejenigen, deren Arbeitsweg länger als 21 Kilometer ist. Bis zu dieser Grenze liegt die Pauschale wie bisher bei 30 Cent. Für alle zusätzlichen Kilometer stieg die Pauschale auf 35 Cent. Einen zusätzlichen Schluck aus der Pulle gibt es dann ab 2024: Die Pauschale für Entfernungen ab 21 Kilometer steigt auf 38 Cent.

Die Pendlerpauschale wird regelmäßig als klimaschädlich kritisiert, erleichtert sie doch den Wegzug von Arbeitnehmern in das Umland größerer Städte. Die sich daraus ergebenden längeren Fahrtwege bis zum Arbeitsplatz steigern den Ausstoß von CO2 nicht nur rechnerisch. In der weiteren Planung wird dieser Kritik dadurch Rechnung getragen, dass die Pauschale ab dem Jahr 2027 wieder auf 30 Cent gesenkt werden soll.

Autofahren wird, soviel ist sicher, dennoch nicht günstiger. Wer auf ein eigenes Fahrzeug angewiesen ist und mit spitzem Bleistift rechnen muss, sollte bei Anschaffung und Versicherung genau hinschauen. Fahrzeuge gleicher Art können sich in den beitragsrelevanten Typklassen-Einstufungen ebenso deutlich unterscheiden wie die Tarife der Versicherer für Voll- und Teilkaskoversicherungen. Wer sich unsicher ist, ob sich ein Wechsel lohnt oder die Kündigung zum Ende des vergangenen Jahres verpasst hat, sollte sich Unterstützung bei einem unabhängigen Versicherungsmakler holen.

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