Betriebsvergleich 2022

Betriebsvergleich 2022

Machen Sie Ihren Unternehmens-Check

Warum Betriebsvergleich?

Mit dem Betriebsvergleich erhält der teilnehmende Betrieb ein wichtiges Benchmarking-Instrument. Nur wer seine eigene Lage im Vergleich zu ähnlichen Betrieben einschätzen kann, erkennt Schwachstellen und kann versuchen, diese zu beseitigen.

  • Liegt Ihr Kostensatz über dem Branchendurchschnitt?
  • Übersteigen Ihre Personalkosten den für Ihre Betriebsgröße angemessenen Betrag?
  • Rechnen Sie mit einem betriebswirtschaftlichen Verlust?
  • Liegt Ihre Brutto-Courtageeinnahme bezogen auf den Versicherungsbestand unter dem Marktdurchschnitt?
  • Steigen Ihre Kosten schneller als Ihre Einnahmen?

Wenn ein oder mehrere dieser Punkte auf Sie zutreffen, ist es umso wichtiger für Sie, an dem Betriebsvergleich für Versicherungsmakler teilzunehmen, der für Mitglieder der CHARTA, German.Broker.net.AG, VEMA, BDVM, BVK und Fairsicherungsmakler angeboten wird.

Wie funktioniert der Vergleich?

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Schwarz ist das neue Grün

Schwarz ist das neue Grün

Seit dem 1. März dürfen Mofas, Mopeds und E-Scooter nur noch mit schwarzem Versicherungs-Kennzeichen unterwegs sein. Wer mit grünem Schild weiterfährt ist nicht versichert und macht sich strafbar.

Das teilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit. Wer benötigt ein solches Kennzeichen?

Klassische Versicherungskennzeichen der Größe 13 x 10,1 cm:

  • Mofas und Mopeds, die nicht schneller als 45 km/h fahren,
  • Pedelecs, die über 45 km/h fahren können,
  • Quads und Trikes, die bis 45 km/h fahren können,
  • E-Roller, die bis 45 km/h schnell sind,
  • motorisierte Krankenfahrstühle,
  • Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion, die bis 60 km/h fahren können.

Versicherungsplakette mit den Maßen 6,7 x 5,5:

  • E-Scooter und Segways, die eine Betriebserlaubnis laut Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung haben.

Der GDV zählte im Jahr 2021 rund 2,4 Millionen Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen, fast 16 Prozent mehr als im Vorjahr. Mit ihnen wurden – wie im Jahr zuvor – knapp 18.000 Haftpflichtschäden verursacht, die Gesamtkosten in Höhe von rund 68 Millionen Euro zur Folge hatten. Für einen Schaden zahlten die Versicherer im Schnitt mehr als 3.800 Euro.

Quelle: GDV

 

 

CHARTA optimiert weiter die eigene Prozesslandschaft

CHARTA optimiert weiter die eigene Prozesslandschaft

Prozesse, die Versicherungsmaklern eine effiziente und effektive Arbeitszeit bescheren, werden immer wichtiger. Schlanke Prozesse ermöglichen eine individuellere Beratung der Kunden und mehr Zeit für z. B. die Neukundenakquise. Im Zuge dessen wurde nun auch der Janitos-Wohngebäuderechner in das CHARTA Beratungssystem „Beraten & Tarifieren“ integriert. Dort gibt es auch eine Risikoanalyse, einen Vergleich und diverse weitere Rechner, die den CHARTA-Partnern eine weitere Zeitersparnis ermöglichen.

 

Ausbau der Zusammenarbeit zwischen CHARTA und prokundo

Ausbau der Zusammenarbeit zwischen CHARTA und prokundo

Mit dem neuen CHARTA-Exklusivprodukt Unfallversicherung wird die Zusammenarbeit zwischen der CHARTA und prokundo, dem Assekuradeur der Volkswohl Bund Gruppe, weiter ausgebaut. Neue Leistungsinhalte für Kunden, wie erhöhte Leistung bei Kopfverletzungen, sofern ein Helm getragen wurde (Helmklausel), Einmalleistung bei schwerer Depression als Unfallfolge und Schmerzensgeld bei Knochenbrüchen werten das neue CHARTA-Exklusivprodukt erheblich auf. Neben den neuen Leistungsinhalten und gleichzeitig günstigeren Exklusiv-Prämien können sich die Kunden auf ein Top Preis-/Leistungsverhältnis freuen. Die bisherige erfolgreiche Zusammenarbeit soll zukünftig weiter forciert werden und findet in diesem neuen Produkt einen weiteren Vorteil für Kunden.

 

E-Autos verursachen weniger Haftpflichtschäden

E-Autos verursachen weniger Haftpflichtschäden

E-Autos verursachen weniger Haftpflichtschäden

Laut der aktuellen Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verursachen Modelle mit einem reinen Elektroantrieb in der Kfz-Haftpflichtversicherung im Schnitt rund 10 bis 15 Prozent weniger oder weniger teure Schäden als ihre Zwillinge mit Diesel- oder Benzinmotoren, was sich in einer günstigeren Typklasse widerspiegelt.

Elektrisch betriebene VW Golfs VII, Smarts, Hyundai Konas und Hyundai Ioniqs haben bessere Typklassen als baugleiche Modelle mit Verbrennern. Ebenso hat der BMW i3 eine bessere Typklasse als ein BMW 220i mit Benzinmotor. Aber es gibt auch Ausnahmen: So ergeben sich für den Renault Zoe die gleichen Typklassen wie für einen vergleichbaren Renault Clio, der Nissan Leaf weist sogar eine schlechtere Schadenbilanz als der vergleichbare Nissan Pulsar auf. Da Tesla keine Verbrenner produziert, mussten die GDV-Experten die Modelle 3 und S mit Fahrzeugen anderer Hersteller vergleichen. Dabei ergaben sich sowohl für das Model 3 im Vergleich zum BMW 330i als auch für das Model S im Vergleich zum BMW 540I XDrive jeweils schlechtere Schadenbilanzen und höhere Typklassen.

Geringe Reichweite führt zu langsamer Fahrweise

Eine Ursache für die häufig günstigere Typklasseneinstufung reiner Elektroautos könnte die bislang geringe Reichweite vieler Fahrzeuge sein: Sie könnte E-Autofahrer dazu animieren, möglichst batterieschonend und damit vorausschauend und eher langsam zu fahren, vermuten die GDV-Experten. Keine signifikanten Auswirkungen haben die Elektroantriebe in der Vollkaskoversicherung: Im Durchschnitt ergeben sich hier ähnliche Schäden wie bei den Verbrennern.

Quelle: GDV