Nutzung von Diensträdern -Vom E-Bike-Boom profitieren-

Nutzung von Diensträdern -Vom E-Bike-Boom profitieren-

E-Bikes sind auf dem Vormarsch, nicht nur privat, sondern auch als Dienstrad, mit dem Arbeitnehmer zur Arbeit fahren können. Wenden Sie sich bei der Klärung des notwendigen Versicherungsschutzes vertrauensvoll an Ihren Makler.

Er kann auch Auskunft zu weiteren Details geben, die im Zusammenhang mit einem Dienstrad wichtig sind. Dazu gehört zum Beispiel, dass Arbeitnehmer bisher keinen Anspruch auf ein Dienstfahrzeug haben – weder in Form eines Autos noch eines Rades. Dennoch lohnt es sich, den Chef darauf anzusprechen, da es für ihn eine gute Gelegenheit ist durch Social Benefits Mitarbeiter an sich zu binden bzw. neue zu finden. Der Arbeitgeber kauft oder least Diensträder, die der Arbeitnehmer dann auf Basis einer Vereinbarung nutzen darf. Hier sollte alles Notwendige geregelt werden, wie etwa die Versicherung, die private Nutzung, wer das Rad außer dem Arbeitnehmer fahren darf, wer für Reparatur sowie Wartung zuständig ist und was mit dem Rad passiert, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird. Steuerlich gibt es unterschiedliche Modelle – entweder die steuerfreie Nutzung zusätzlich zum Arbeitslohn oder als geldwerten Vorteil, für den Lohnsteuer anfällt. Wer sein Bike auf dem Betriebsgelände aufladen darf und diese Leistung zusätzlich zum Arbeitslohn bekommt, muss dafür keine Lohnsteuer bezahlen. Mehr zu dem Thema können Sie von Ihrem Makler erfahren.

 

Quelle: Ergo Rechtschutz Leistungs-GmbH

 

Heiße Zeit mit kühlem Kopf vorbereiten

Heiße Zeit mit kühlem Kopf vorbereiten

-Reiseversicherung-

Nun sind sie endlich da: Der Sommer und die lang ersehnte Reisezeit. Nach zwei Jahren Pandemie ist die Lust auf Urlaub und Reisen groß. Doch bei aller Euphorie sollte mit kühlem Kopf die notwendige Absicherung geplant werden.

Es ist schnell passiert: Die Vorfreude auf die Urlaubsreise ist groß, aber eine schwere Krankheit oder ein anderer Schicksalsschlag machen alle Pläne zunichte. Dann ist es gut, wenn man eine Reiserücktrittsversicherung hat, die die Kosten übernimmt. Wer glaubt, mit Flex-Tarifen von Reiseveranstaltern geschützt zu sein, kann ein böses Erwachen erleben: Diese greifen häufig nur bis 14Tage vor Reisebeginn, doch genau in diesem Zeitraum fi-den statistisch die meisten Reiserücktritte mit den höchsten Stornokosten statt. Auch die Auslandskrankenversicherung sollte sorgsam gewählt werden.

Das Versichertenkärtchen gehört auf einer Reise innerhalb der EU auf jeden Fall ins Gepäck, denn die gesetzliche Krankenkasse trägt die Kosten für Behandlungen vor Ort. Allerdings werden nur Kosten von festgelegten Vertragsärzten bis zu einem bestimmten Satz über-nommen, der relativ schnell erreicht sein kann. Je nach Urlaubsland besteht zudem gege-benenfalls ein hoher Eigenanteil für gesetzlich versicherte Patienten. Kosten von privaten Ärzten oder Kliniken werden in der Regel gar nicht übernommen, bei einer Auslandskran-kenversicherung dagegen können alle Kosten geltend gemacht werden.

Bei Fernreisen, beispielsweise in die USA, wo Kosten für medizinische Behandlungen beson-ders hoch sind, kommt die Krankenkasse für keinerlei Kosten auf. Auch einen Krankenrück-transport, der immer »medizinisch sinnvoll« und nicht nur »medizinisch notwendig« sein sollte, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nicht – auch nicht innerhalb Deutschlands. Hier lohnt sich also eine Zusatzversicherung in jedem Fall. Sprechen Sie Ihren Makler auf eine für Ihre Bedürfnisse abgestimmte Reiseversicherung an. Quelle: Ergo Reiseversicherung

Toben mit Regeln -Kinder-Unfallversicherung-

Toben mit Regeln -Kinder-Unfallversicherung-

Es ist Frühling und damit wieder Zeit, mit den Kindern mehr Zeit im Freien zu verbringen. Ein Besuch auf dem Spielplatz lässt Kinderherzen – zumindest in einem bestimmten Alter – höherschlagen. Doch wie so oft birgt auch das Toben auf Klettergerüst und Schaukel gefahren.

Die Zahl der Kinder unter 15 Jahren, die jährlich nach Unfallverletzung ärztlich versorgt werden müssen, wird auf mindestens 1,88 Millionen geschätzt. Verletzungen im Alter von 1 bis 17 Jahren sind der häufigste Grund für eine Aufnahme in ein Krankenhaus und der zweithäufigste Anlass für Arztbesuche, weiß das Bundesgesundheitsministerium. Wie können Unfälle gerade auf Spielplätzen verhindert werden? Vor allem ist auf bequeme, gutsitzende Kleidung zu achten. Kordeln, Schlüsselbänder, Schals, Kettchen und vor allem Fahrradhelme sind auf dem Spielplatz tabu: Kinder können damit hängenbleiben und sich im schlimmsten Fall strangulieren. Spielgeräte sollten zudem zum Alter der Kinder passen und vor der ersten Benutzung gemeinsam mit den Eltern ausprobiert werden. Bei allem Toben sollten auch auf dem Spielplatz Regel gelten: Nicht drängeln, nicht essen und trinken – etwa mit einem Strohhalm im Mund – während des Spielens. Auch der Zustand des Spielplatzes ist wichtig: Gibt es Hinweisschilder zu Verhalten und Betreiber? Gibt es eine sichere und deutliche Abgrenzung durch Zäune oder Sträucher zur Straße? Ist die Anlage sauber? Wichtig ist zudem die Aufsichtspflicht der Eltern, die dem Alter und Reifegrad der Kinder entsprechen sollte. In der Regel gilt: Erst ab 7 Jahren reicht es hin und wieder einen Blick aufs Kind zu werfen. Jüngere Kinder müssen engmaschiger beaufsichtigt werden. Wer mit einer Kinderunfallversicherung finanziell für den Fall vorsorgen möchte, dass ein Unfall bleibende Schäden beim Kind hinterlässt, sollte seinen Makler gezielt darauf ansprechen.

Quelle: Ergo

 

Inter: Neuer Sideletter Gewerbe Sach!

Inter: Neuer Sideletter Gewerbe Sach!

Wie bereits angekündigt haben wir mit der Inter auch einen Sideletter Gewerbe Sach vereinbaren können.

Dieser erweitert die Standarddeckungen des Versicherers in den Sparten gewerbliche Gebäude-, Inhalts- und Ertragsausfallversicherung. Der Sideletter bietet einen deutlichen Mehrwert und sichert Ihre Kunden noch umfangreicher ab.

Ab sofort steht der Sideletter in unserer Gewerbeplattform CHARTA.SCOUT zur Verfügung!

Voraussetzung für den Sideletter ist also, dass Sie über CHARTA.SCOUT bei der Inter eindecken. Dann – und nur dann – wird der Sideletter automatisch beigefügt. In der Police gibt es einen Hinweis auf den Sideletter. Der Sideletter gilt für sämtliche rechenbare Betriebsarten in SCOUT. Derzeitig sind die Leistungsmerkmale in SCOUT noch nicht hinterlegt, aber der Sideletter wird bereits policiert! Bei Ausschreibungen in SCOUT wird individuell geprüft ob der Sideletter gewährt wird.

Nachfolgend ein kurzer Auszug aus den CHARTA-spezifischen Zusatzleistungen für Ihre Kunden:

Gewerbliche Gebäude:

  • Besitzstandsgarantie
  • erweiterte Summen- u. Konditionsdifferenzdeckung
  • Repräsentantenklausel
  • Versehensklausel
  • Verzicht auf Rücktritt bei vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung (diese länger als 2 Jahre zurückliegt oder es sich um einen Schaden bis 1.000 € Höhe handelt)
  • erweiterte Vorsorge für neu hinzukommende Betriebsstätten  (max. 350.000 €)
  • Freizügigkeit
  • Leckortungskosten max. 2.500 €
  • Bruchschäden an Gasrohren auf dem Versicherungsgrundstück (innerhalb u. außerhalb versicherter Gebäude)
  • Böswillige Beschädigung (auch Graffitischäden) bis 15.000 € (max. 3 Fach p.a.)
  • Gärtnerische Anlagen
  • Mehrkosten für Wiederaufbaubeschränkungen
  • Belohnung an Feuerwehrlöschkräfte
  • Schäden im Zusammenhang mit der Fehlfunktion von Rauchmeldern
  • u.v.m.

Inhaltsversicherung:

  • Besitzstandsgarantie
  • erweiterte Summen- u. Konditionsdifferenzdeckung
  • Repräsentantenklausel
  • Versehensklausel
  • Verzicht auf Rücktritt bei vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung (diese länger als 2 Jahre zurückliegt oder es sich umeinen Schaden bis 1.000 € Höhe handelt)
  • erweiterte Vorsorge für neu hinzukommende Betriebsstätten  (max. 350.000 €)
  • Freizügigkeit
  • u.v.m.

Ertragsausfallversicherung:

  • Rückwirkungsschäden (Zulieferer und Abnehmer)
  • Sachen des Versicherungsnehmers außerhalb der Betriebsstelle

 

Den CHARTA Sideletter mit allen Erweiterungen im kompletten Wortlaut finden Sie hier.

Alle Informationen und sämtliche Unterlagen finden Sie auf den Produktseiten in CHARTA.NETZ. Hier geht´s zur Produktseite gewerbliche Gebäudeversicherung, zur Inhaltsversicherung (inkl. Ertragsausfall) gelangen Sie hier.

Einen umfänglichen CHARTA Sideletter zur Betriebshaftpflicht mit der Inter haben wir bereits, auch dieser steht Ihnen in SCOUT zur Verfügung. Hier kommen Sie zur Produktseite in CHARTA.NETZ.

Moderner Versicherungsschutz, der mit zusätzlichen Vereinbarungen zu einem absolut runden Angebot für Ihren Kunden wird, reduziert nachhaltig Ihre Haftung. Belohnen Sie den Partner-Versicherer, der mit diesem Wording in Vorleistung getreten ist, mit einer bevorzugten Berücksichtigung bei der Geschäftsvergabe, wann immer es vertretbar ist!

Sie haben noch keine Anbindung an den Versicherer? Hier kommen Sie zu unserem Anbindungstool.

Ihr Ansprechpartner bei CHARTA: Michael Paetzke (0211 864 39-40 oder paetzke@charta.de).

 

 

Manager-Versicherungen

Manager-Versicherungen

Schutz vor Manager-Fehlern

Manager tragen nicht nur Verantwortung, sondern besitzen auch Macht. Das macht sie nicht selten anfällig für Fehleinschätzungen und folgenschwere Fehler – von den diversen Skandalen etwa um VW und Wirecard ganz zu schweigen. Helfen kann dabei eine sogenannte D&O-Versicherung.

Der Begriff D&O-Versicherung stammt aus den USA und ist eine Abkürzung für Director´s and Officer´s Liability Insurance. Sie ist eine besondere Form der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Mitglieder von Leitungs- und Aufsichtsorganen in Unternehmen, also etwa für Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte. Die D&O sichert diese Unternehmenslenker gegen Haftungsansprüche ab: Wenn ein Manager eine seiner Pflichten verletzt und für den entstandenen Schaden haftbar gemacht wird, zahlt die D&O-Versicherung den Schadenersatz. Sie schützt dabei sowohl gegen die Forderungen von Aktionären und anderen Anteilseignern als auch gegen die Ansprüche durch das eigene Unternehmen. Sie übernimmt aber auch die Kosten für Anwälte, Gutachter und Gerichtsverfahren, um unberechtigte Ansprüche gegen den Manager abzuwehren. Reguliert werden nur fahrlässige Pflichtverletzungen, nicht Vorsatz oder wissentliche Pflichtverletzungen. In der Regel schließen Unternehmen für ihre angestellten Manager eine Manager-Haftpflichtversicherung ab, nicht die Manager selbst.

Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft