Mofa-Kennzeichen: kleben oder schrauben

Mofa-Kennzeichen: kleben oder schrauben

Alle Jahre wieder: Seit dem 1. März benötigen Kleinkrafträder, E-Scooter und Co. ein neues Versicherungskennzeichen. In 2021 sind gültige Kennzeichen blau beschriftet, die zuletzt schwarzen Schilder haben ausgedient. Neu jedoch ist, dass Mofa- bzw. Mopedfahrer im Rahmen eines Pilotprojekts jetzt die Wahl zwischen den bekannten Blechschildern und einer Klebefolie haben. Die Folie wird auf eine Kunststoffplatte aufgeklebt, die mehrere Jahre verwendet werden kann. Fälschungssicherheit wird mit einem Hologramm gewährleistet. Übrigens: Wer mit alten Kennzeichen weiterfährt, verliert den wichtigen Haftpflichtversicherungsschutz und macht sich strafbar.

Diese Fahrzeuge benötigen Versicherungskennzeichen:

  • Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren.
  • Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h.
  • Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 Stundenkilometern und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern.
  • E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 Stundenkilometer schnell sind.
  • Motorisierte Krankenfahrstühle
  • Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren.
  • E-Scooter oder Segways, für die eine Betriebserlaubnis entsprechend der am 15. Juni 2019 in Kraft getretenen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erteilt wurde.

 

Cyberrisiken im vernetzten Zuhause: smart and safe

Cyberrisiken im vernetzten Zuhause: smart and safe

Virtuelle Assistenten, geschmeidige Bedienung unterschiedlichster Hausgeräte oder Suchmaschinen per Stimme, „kI“ – künstliche Intelligenz in Gestalt selbstlernender Technik.

Keine Zukunftsmusik, sondern in vielen Haushalten schon Realität: Alexa, Siri oder Cortana, um nur die bekanntesten Namen zu nennen. Je umfassender die Vernetzung der eigenen vier Wände, desto höher das oft unterschätzte Risiko eines Cyberangriffs. Wer sich auf diese Form des Komforts einlässt, sollte im Eigeninteresse regelmäßige Auseinandersetzungen mit den technischen Entwicklungen sowie mit Schutzmöglichkeiten einplanen.

Es mag verlockend sein, dass z. B. der Kühlschrank von sich aus frische Lebensmittel ordert, wenn er „merkt“, dass die gemessenen Vorräte eine bestimmte Schwelle unterschreiten. Oder sich Licht, Heizung, Rollläden oder Unterhaltungs- und Überwachungselektronik per App aus der Distanz steuern und kontrollieren lassen. Die Akzeptanz vernetzter Haustechnik oder stets und alles mithörender Smart-Speaker geht jedoch Hand in Hand mit steigenden Sicherheitsrisiken durch Hacker-Angriffe.

Sich vor Cyberrisiken abzusichern ist möglich, denn Smart Home ist in der Hausratversicherung teilweise eingeschlossen. Denn etliche Versicherer haben die skizzierte Problematik längst für ihr Geschäftsmodell entdeckt und entsprechend erweiterte Policen im Angebot. Sie schützen in erster Linie vor den finanziellen Folgen, falls Dritte unzulässig auf die Accounts, Konten oder Kreditkarten zugreifen. Die beste Übersicht hat ein unabhängiger Versicherungsmakler, der bei der Wahl der geeignetsten Police gerne hilft.

Scope-Umfrage 2021 – ein Auftakt

Im März startete unsere erste Scope-Umfrage für 2021. Diese war eine Aktualisierung der letzten Scope-Umfrage aus 2018. Dennoch haben sich über 100 Maklerbetriebe die Zeit genommen und die umfangreichen 46 Fragen beantwortet. Dafür bedanken wir uns ganz herzlich.

Damit ist eine weitere Grundlage für die zukünftige Entwicklung unserer CHARTA gelegt.

Aufgrund des Umfanges verzichten wir darauf, alle Fragen in einer Nachricht zusammenzufassen. Ein solches „Zahlengrab“ ist aus unserer Sicht nicht zielführend. In den folgenden Newslettern werden wir jedoch immer wieder auf die von Ihnen genannten Inhalte eingehen.

Als Start möchten wir etwas Ungewohntes tun und direkt auf die Frage 44 eingehen: „Wofür steht die CHARTA in Ihren Augen?“

Drauf haben wir insgesamt 75 Antworten bekommen.

Wir fangen mit Ihrem – unverfälschten – Lob an, worüber wir uns aufrichtig freuen:

  • „Zusammenschluss von Maklern, um gemeinsame Interessen gegen die Versicherer durchzusetzen.“
  • „Gute Deckungskonzepte ist die Kerndienstleistung; wenn man hier austauschbar wird, verliert der Unternehmensverbund für uns an Attraktivität.“
  • „Mein” Maklerverbund – gerade für mich als Einzelmakler ist es gut und wichtig, extern Ansprechpartner zu haben.“
  • „Produkt –Qualität“
  • „Qualität“
  • „Guter und kollegialer Verbund.“
  • „Austausch mit Gleichgesinnten.“
  • „Unterstützung des Maklerunternehmens in fachlicher, rechtlicher und produktorientierter Hinsicht.“
  • „Interessenvertretung für Verbundpartner.“
  • „Produktlieferant“
  • „Versicherungsmaklerverbund“
  • „Unabhängigkeit“
  • „Verbund qualifizierter Sebstständiger“
  • „Kollegialer Austausch und fachliche Unterstützung im Bereich Produkte, IT.“
  • „Interessengemeinschaft“
  • „Zusammenschluss von unabhängigen Maklern und damit gewisse Marktmacht.“
  • „Gemeinschaft“
  • „Interessenvertretung V-Makler“
  • „tolle Toooooooooooooooools“
  • „starke Interessengemeinschaft“
  • „Ursprünglich gute Unterstützung als “Einzelkämpfer” u. a. mit sehr guten Deckungskonzepten. (zwischendurch Stillstand). Im Moment sehen wir wieder eine stetige Aufwärtsentwicklung. Gute Arbeit, Herr Diegel mit Team:) Im Moment steht CHARTA bei uns auf dem Prüfstand und wir beobachten weiter die Entwicklung.“
  • „Unabhängigkeit, Teilhabe, kein 08/15 Verbund.“
  • „Zusammenschluss von Kollegen, Erfahrungsaustausch, Hilfestellung für Neugründer.“
  • „Wir nutzen CHARTA als Produktplattform im Privatkundenbereich, zur Klärung gelegentlicher Rechtsfragen, schätzen den Kollektivschutz im Rahmen der VSH Gemeinschaft und die OBLIGO, die wir jetzt auch erstmalig in Anspruch nehmen mussten und durften.“
  • „Verbund, der insbesondere Kleinmaklern große Hilfe und Erfahrungsaustausch bietet.“
  • „Qualitätsverbund, Solidarität unter Kollegen.“
  • „Verbund mit hoher Qualität (was zu wenig am Markt beachtet wird), Interessenvertretung, Backoffice.“
  • „Hilfestellung, Zurverfügungstellung von EDV-Programmen, CASA, Morgen & Morgen, Nafi, Deckungskonzepten z. B. Gebäudeversicherung.“
  • „Für einen Zusammenschluss gleichgesinnter, seriöser Makler auf Augenhöhe. Besonders das “familiäre” macht die CHARTA aus. Man kennt und hilft sich!“
  • „Verbundgedanke / Unterstützung von Mitgliedern.“
  • „Admin-Maklerservice und Unterstützung zur Organisation meines Betriebes. Hilfe zur IT Auswahl, Anwendungen und Kosten der IT. Wahrnehmung als CHARTA-Makler gegenüber den VRs.“
  • „Qualitätsmerkmal, Fachkunde, Zusammenarbeit der Partner.“
  • „Unabhängigkeit“
  • „Verbund von gleichgesinnten. Sehr guter fachlicher Austausch. Sehr gute Unterstützung bei rechtlichen Nebenkriegsschauplätzen (DSGVO, Transparenzgesetz, etc.).“
  • „Zusammenschluss freier und unabhängiger Makler.“
  • „Für einen Zusammenschluss unabhängiger Makler, die sich nicht an Pools binden wollen.“
  • „Zusammenschluss von Maklern mit dem Ziel, gemeinsam mehr zu erreichen.“
  • „Ein Zusammenschluss von Qualitätsmaklern. Bündelung von unseren wirtschaftlichen Interessen gegenüber den Versicherern. Festhalten an Bewährtem.“
  • „Anbieterunabhängige Interessenvertretung der Makler gegenüber den Produktgebern – kollegiale, gegenseitige Unterstützung.“
  • „Maklerverbund, der unabhängige Kleinmakler unterstützt. Sehr geeignet für Makler mit Privatkundengeschäft.“
  • „Der Gedanke von Maklern für Makler muss weiter ausgebaut werden. Ich glaube, wir sind auf einem guten Weg zusammen mit den Fachbeiräten.“
  • „Zusammen statt allein!“
  • „Einer für alle, alle für einen.“
  • „Qualitätsverbund für kompetente Versicherungsmakler.“
  • „Für einen Dienstleister, bei dem sich noch Menschen engagieren und helfen und erreichbar sind.“
  • „Gute Deckungskonzepte für Privatkunden.“
  • „Bündelung von Interessen und Aufgaben.“
  • „Erfahrungsaustausch“
  • „Apes together strong“
  • „Verbundstärke, so wie es sein soll. Entlastung, Zuarbeit, Unterstützung unter Gleichen.“
  • „Interessenvereinigung“
  • „WIR zusammen.“
  • „CHARTA bietet einen guten Rahmen der Zusammenarbeit mit Produkten, die ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis haben.“
  • „Dienstleister“
  • „Interessengemeinschaft von Unternehmern mit der Möglichkeit eines konstruktiven Austausches. Softwarelieferant.“
  • „Produktgeber in Teilen.“
  • „VERBUND, VERTRAUEN, KOMPETENZ.”
  • „Offener, kollegialer Dialog und Austausch zwischen Makler-Kollegen. Zugriff auf gute SUH-Produkte.“
  • „Gutes Backoffice.“

Aber keine Sorge, es sollen nicht nur die positiven Rückmeldungen genannt werden. Ihre Anregungen folgen in der nächsten Veröffentlichung.

Ihr Ansprechpartner bei CHARTA: Tim Mertens (0211 864 39-12 oder mertens@charta.de)

Risiko Schadensersatzpflicht: Betriebshaftpflichtversicherung

Risiko Schadensersatzpflicht: Betriebshaftpflichtversicherung

Wo gewirtschaftet wird, entstehen immer wieder Schäden. Ganz überwiegend unbeabsichtigt und oft, zum Glück, mit nur geringen Folgen. Sich allein aufs Glück zu verlassen, hat mit Unternehmertum allerdings nicht viel zu tun.

Äußerst wichtig ist daher eine leistungsfähige Betriebshaftpflichtversicherung. Sie kann den Betrieb und seine Mitarbeiter vor finanziellen Schadensersatzansprüchen Dritter schützen. Egal, ob körpernahe Dienstleistung, Industrie oder Handwerksbetrieb: Die Haftung der Verantwortlichen besteht unbegrenzt. Die Rechtslage ist da eindeutig, und gerade Verbraucher haben bei gerichtlichen Auseinandersetzungen heutzutage oft die sprichwörtlich guten Karten, wenn etwas schief gegangen ist.

Im Gleichschritt mit der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung steigt natürlich das betriebliche Haftungsrisiko. Ausweg: eine leistungsfähige Betriebshaftpflichtversicherung. Sie prüft die Rechtmäßigkeit etwaiger Schadensersatzansprüche und leistet im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme den nötigen finanziellen Ausgleich, wenn sie gerechtfertigt sind. Personen-, Sach-, Vermögens oder Umweltschäden verlieren so ihren Schrecken. Gemessen an der Bedeutung dieser Versicherung verdient die Auswahl des geeigneten Angebots eine kompetente und gründliche Beratung durch einen unabhängigen Versicherungsmakler.

Haftpflichtversicherung für E-Bikes: Express-Zuschlag

Haftpflichtversicherung für E-Bikes: Express-Zuschlag

Wer bei E-Bikes im Zusammenhang mit Versicherungen nur an Diebstahlschutz denkt, springt zu kurz. Für bestimmte E-Bikes ist eine Haftpflicht-Versicherung vorgeschrieben.

Im Sprachgebrauch hat sich „E-Bike“ als Oberbegriff für alle Varianten weitgehend etabliert. Doch es gibt wichtige Unterschiede: Je nach Maximalgeschwindigkeit und Funktionsweise der Motorunterstützung greift die gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung.

Keine Versicherungs- oder Helmpflicht (aber dringend angeraten!) besteht für die überwiegende Zahl der E-Bikes, die auf Deutschlands Straßen oder Radwegen unterwegs sind. Bei ihnen unterstützt der Elektromotor nur, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Und nur bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Oberhalb dieser Grenze schaltet der Motor ab. Wer schneller fahren will, muss dafür reine  Muskelkraft einsetzen.

Wer es regelmäßig besonders eilig hat, greift zu den schnellen E-Bikes. Ihre Technik liefert elektrische Unterstützung beim Treten bis zu Geschwindigkeiten von 45 km/h. Damit gelten diese E-Bikes als Kleinkrafträder. Um gesetzeskonform am Straßenverkehr teilnehmen zu können, braucht der Fahrer einen Mofa- bzw. Rollerführerschein (Klasse „AM“), eine Betriebserlaubnis sowie eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Der Nachweis erfolgt per Versicherungskennzeichen. Ein Mindestalter des Fahrers von 15 Jahren ist vorgeschrieben, ebenso das Tragen eines Helms. Und: Radwege sind tabu!