Neue Musterbedingungen: Klarheit für die Betriebsschließungsversicherung

Neue Musterbedingungen: Klarheit für die Betriebsschließungsversicherung

Die wegen der Verbreitung des Corona-Virus angeordneten Schließungen von Gaststätten und Hotels sorgten für Streit über den Umfang des Versicherungsschutzes.

Die überarbeiteten Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) für Betriebsschließungsversicherungen sollen für die Zukunft Klarheit schaffen. Denn sie regeln nun eindeutig und verständlich, in welchen Fällen behördlich angeordnete Betriebsschließungen aufgrund von Krankheiten oder Krankheitserregern versichert sind. Flächendeckende Schließungen, wie in der Corona-Pandemie der Fall, sind künftig eindeutig vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Der Versicherer trägt die Schäden, wenn im Betrieb zufällig eine definierte Krankheit oder ein definierter Krankheitserreger auftritt und der Betrieb per Einzelverfügung geschlossen wird, um das Ausbreiten zu verhindern. Dieses zufällige Ereignis ist kalkulier- und damit versicherbar. Der Versicherer trägt die Schäden nicht, wenn Betriebe flächendeckend per Allgemeinverfügung geschlossen werden. Etwa um, wie im Falle der Coronavirus-Pandemie, Kontaktbeschränkungen durchzusetzen oder aus Erwägungen des Gesundheitsschutzes. Solche politischen Entscheidungen sind bewusste und gewollte Handlungen, keine zufälligen Ereignisse. Sie sind nicht kalkulierbar und daher generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Medieninformation des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) vom 16. Dezember 2020.

HÄGER VV a.G.: weniger Papier für mehr Nachhaltigkeit

Mit der Einführung des elektronischen Postfachs fördert der HÄGER Versicherungsverein a. G. die grüne Wende im Versicherungswesen
Kommunikation per Mail ist häufig nicht nur komfortabler als der klassische Briefverkehr, sie ist auch deutlich ressourcenschonender. Mit der Einführung des elektronischen Postfachs bietet der HÄGER Versicherungsverein a.G. seinen Kunden die Möglichkeit, einen zeitgemäßen Kommunikationskanal als Alternative zur herkömmlichen Briefpost zu nutzen und so einen wirksamen Beitrag zum Schutz von Klima und Wäldern zu leisten.

Ein Beitrag zum Ressourcenschutz
Papier ist einfach und praktisch, aber auch ein Ressourcenkiller. Denn die Papierherstellung verbraucht große Mengen der essenziellen Rohstoffe Holz und Wasser, zudem ist der Energiebedarf enorm. Dennoch gehört Papier auch im Zeitalter der Digitalisierung nach wie vor zum gängigen Standard. Mit einem jährlichen Papierverbrauch von 250 kg pro Einwohner schafft es Deutschland damit weltweit auf den vierten Platz hinter den USA, China und Japan. Mit dem Angebot des digitalen Postfachs möchte der HÄGER Versicherungsverein a. G. dieser Entwicklung entgegenwirken.

„Wir übernehmen gerne Verantwortung.“
Mit der Etablierung des digitalen Postfachs greift der HÄGER Versicherungsverein a. G. einen Trend der Branche auf, in dem Vorstand Marcus Dierschke auch ein Bekenntnis zu mehr Nachhaltigkeit sieht: „Wir wissen, wie bedroht unsere Wälder sind und wie knapp die Ressource Wasser werden kann. Deshalb möchten wir unseren Beitrag für ein zeitgemäßes, ressourcenschonendes Versicherungswesen leisten. Wir übernehmen gerne Verantwortung.“ Im digitalen Postfach sieht Dierschke zudem eine gute Möglichkeit, den eigenen CO2-Footprint weiter zu verkleinern.

Mehr Wahlfreiheit für Kunden
Mit dem digitalen Postfach bietet der HÄGER Versicherungsverein a. G. eine neue Möglichkeit zu einer vereinfachten und klimaschonenden Kundenkommunikation. Dennoch soll der elektronische Briefkasten nur als Alternative zum klassischen Briefkontakt angeboten werden. Kunden haben auch weiterhin die Möglichkeit, den Kontakt zur Versicherung so zu gestalten, wie es ihren Bedürfnissen und Wünschen am besten entspricht.

Lösung in Beraten & Tarifieren
In der CHARTA-Beratungsumgebung kann der Dokumentenversand individuell je Kunde schon bei der Beantragung festgesetzt werden. Dazu haben Sie die Auswahl zwischen Post- und Mailversand (nebst Eingabefeld für die E-Mail-Adresse des Kunden).

Beraten & Tarifieren: Concordia Rechtsschutz Gewerbe jetzt auch mit Sorglos-Rechtsschutz für Heilwesen-Berufe

Die „Sorglos-Pakete“ im gewerblichen Rechtschutz mit unserem Partner Concordia sind im CHARTA-Vergleichsrechner Beraten & Tarifieren erweitert worden: Ab sofort können unsere Partnerinnen und Partner innerhalb des Sorglos-Rechtsschutzes für Selbstständige und Firmen auch den Sorglos-Rechtsschutz für Heilwesen-Berufe schnell und unkompliziert tarifieren. Weiterlesen

Kurz und knapp: Vertrauensschadenversicherung

Kurz und knapp: Vertrauensschadenversicherung

Vermögensverluste entstehen einem Betrieb nicht nur bei schlechter Wirtschaftslage. Oft tragen auch eigene Mitarbeiter mit einer guten Portion krimineller Energie dazu bei. Unterschlagung, Sabotage, wahlweise auch Verrat von Unternehmensgeheimnissen sind die Delikte, gegen die eine Vertrauensschadenversicherung insbesondere finanziellen Schutz bereithält.

Versichert sind auch kriminelle Winkelzüge von Außenstehenden, die sich z. B. trickreich, teils durch Missbrauch gestohlener Daten bzw. Identitäten Geld erschleichen. Unternehmerische Kunst ist es, solche Vermögensschäden festzustellen und konsequent zu ahnden.

 

Versicherungen für Foodtrucks: Schutz on und off the road

Versicherungen für Foodtrucks: Schutz on und off the road

Foodtrucks scheinen ein trendiger Weg zu sein, sich in der Gastronomie selbstständig zu machen.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Es brauchen keine Räumlichkeiten gemietet und eingerichtet zu werden, und der Personalbedarf ist ebenso überschaubar wie das maximale Speisenangebot. Startkapital, ein tragfähiges Konzept, eine passende Ausbildung sowie das nötige Quäntchen Glück werden dennoch benötigt, um langfristig wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen. Immerhin: Mit dem richtig zugeschnittenen Versicherungsschutz lassen sich die größten Risiken absichern.

Eine der wichtigsten Versicherungen ist die Betriebshaftpflichtversicherung. Sie ist ein Muss bei praktisch allen geschäftlichen Ausübungen, die bei Kunden zu Schäden führen können. Eine ausgefallene Kühlung, eine unterbrochene Kühlkette bei zugelieferter Ware oder Fremdkörper in der Speise, die trotz größter Sorgfalt nie ganz auszuschließen sind: Verletzt sich der Kunde oder handelt er sich eine Lebensmittelvergiftung ein, schnappt die Haftungsfalle zu. Die Betriebshaftpflicht springt in einem solchen Fall finanziell ein. Ebenfalls versichert sind Fehler, die Mitarbeitern passieren. Neben dem geschilderten Beispiel eines Personenschadens sind auch Sach- und Vermögensschäden versichert.

Versicherungsschutz verdient auch das Fahrzeug an sich sowie die Ware bzw. Einrichtung des Trucks. Der Wert verbauter Küchentechnik, der hochwertigen Speisenzutaten und sonstiger unverzichtbarer Utensilien sollte nicht unterschätzt werden. Bedroht werden diese Werte vor allem durch einen Brand. Hier schlägt die Stunde der Autoinhaltsversicherung. Zu den weiteren versicherten Gefahren gehören in der Regel Transportunfälle, Vandalismus, Fahrzeugdiebstahl und Einbruch. Die Versicherer bieten unterschiedliche Konzepte an, die sich durch Hinzubuchung von Risikoabsicherungen erweitern lassen. Beispielsweise Ertragsausfall bei einer Panne, Abschlepp- oder Bergungskosten. Es empfiehlt sich, den Rat eines unabhängigen Versicherungsmaklers zu suchen, um zum richtigen Versicherungsschutz zu kommen.