Finanzielle Risiken absichern: Vorsorge für Selbstständige

von CHARTA Redaktion

am 31. August 2020

Neben der obligatorischen Krankenversicherung ist eine Krankentagegeldversicherung wichtig. Sie zahlt einen bei Vertragsabschluss festgelegten Geldbetrag pro Krankheitstag. Ist das Tagegeld ausreichend hoch versichert, führen Verdienstausfälle nicht sofort zu größeren finanziellen Problemen. Häufig werden bei der Krankentagegeldversicherung so genannte Karenzzeiten vereinbart. Sie sorgen für einen geringeren Versicherungsbeitrag, allerdings auch dafür, dass die Leistungsauszahlung erst nach Ablauf einer festgelegten Zahl von Krankheitstagen einsetzt. Es ist ratsam, die Zeit, die aus eigenen Mitteln überbrückt werden soll, realistisch einzuschätzen.

Wer aus Sorge bspw. vor einer Infektion mit dem Coronavirus schnell noch eine Krankentagegeldversicherung abschließen will, sollte wissen, dass es Wartezeiten von meist drei Monaten gibt, bis der Versicherungsschutz tatsächlich greift. Bei anderen Versicherungen, die Wartezeiten nicht kennen, empfiehlt sich ein prüfender Blick ins Kleingedruckte. Genauer: In die Ausschlussklauseln. Pauschal keine Leistung gibt es häufig bei „kriegerischen Ereignissen“ oder „Seuchen aller Art“. Weil Pan- und Epidemien dazu zählen, dürfte die Leistung verweigert werden.

Springen Auftraggeber unter Verweis auf die Gefährdung durch das Coronavirus ab, greifen die vertraglichen Stornoregelungen, die für eben solche Fälle gedacht sind. Wer in Anbetracht der aktuellen Entwicklung in Sachen Coronavirus Zweifel bekommt, ob er richtig und ausreichend abgesichert ist, der sollte das Gespräch mit einem Versicherungsmakler suchen.

 

Titelbild: © Ngampol / stock.adobe.com

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