Besser kein Mut zur Lücke: Schutz weltweit rund um die Uhr

Besser kein Mut zur Lücke: Schutz weltweit rund um die Uhr

Die private Unfallversicherung wird häufig mit dem Verweis auf die gesetzliche „Schwester“ abgetan.

Übersehen wird dabei aber meist, dass der gesetzliche Schutz sich auf das Berufsleben und die direkten Fahrten zum Arbeitsplatz bzw. zurück nach Hause beschränkt. Solche Begrenzungen gibt es bei der privaten Unfallversicherung nicht. Sie bietet außerdem zahlreiche Möglichkeiten der Anpassung an individuelle Bedürfnisse: Vom Krankenhaustagegeld über Sofortleistungen in bestimmten Fällen oder einen Unfall-Schutzbrief – die Angebotsvielfalt ist beinahe schon unübersichtlich und ruft geradezu nach kompetenter Beratung durch einen Versicherungsmakler.

Zwei Begriffe sorgen immer wieder für Unklarheit:

„Progression“: Wer eine Progression für seine private Unfallversicherung wünscht, nimmt Einfluss auf die Höhe der Leistung ab bestimmten Invaliditätsgraden. Die versicherte Leistung steigt dann teils sehr stark an, wenn die festgelegten Invaliditätsgrade erreicht werden. Ein Gedanke dabei ist, dass bei hohen Invaliditätsgraden die unfallbedingten Beeinträchtigungen sehr hoch sind. Nötig werden dann eventuell Umbaumaßnahmen in der Wohnung oder teure Anschaffungen von technischen Hilfsmitteln. Mit entsprechend hohen Auszahlungen lassen sich solche Folgen zumindest finanziell abfedern.

Beitragsdynamik“: Ein Begriff, der auch bei anderen Versicherungen vorkommt. Mit der Vereinbarung einer Dynamik soll erreicht werden, dass die vereinbarten Leistungen über die Jahre hinweg bedarfsgerecht bleiben. Auswirkungen von Inflation, aber auch steigendes Einkommen und wachsender Lebensstandard lassen sich so auffangen. Konkret führt die Dynamik dazu, dass die Versicherungsleistung und der Beitrag jährlich um einen vereinbarten Prozentsatz steigen. Natürlich ist es möglich, während der Vertragslaufzeit die regelmäßigen Erhöhungen auszusetzen oder einzustellen.

 

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Unpfändbare Hilfe: Staatliche Soforthilfe wegen Corona unantastbar

Unpfändbare Hilfe: Staatliche Soforthilfe wegen Corona unantastbar

Der Staat gibt, der Staat nimmt? Nicht unbedingt: In gleich zwei Fällen ging es vor unterschiedlichen Gerichten um die Klärung der Frage, ob Schuldner das Recht hätten, Forderungen aus den Mitteln zu befriedigen, die ihre Schuldner als Corona-Soforthilfe beantragt und erhalten hatten. Die Richter des Finanzgerichts Münster wie auch des Landgerichts Köln befanden in ihren Urteilen, dass die Corona-Hilfen ausschließlich zum Ausgleich finanzieller Notlagen bzw. zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen in Folge bzw. im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zu sehen seien. Zur Tilgung von Schulden seien sie nicht gedacht und daher auch nicht pfändbar.

Quellen: Beschluss Finanzgericht Münster (Az.: 1 V 1286/20 AO ) vom 13. Mai 2020, Beschluss Landgericht Köln (Az.: 39 T 57/20) vom 23. April 2020.
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Führerschein mit 17: Früh übt sich – und spart

Führerschein mit 17: Früh übt sich – und spart

In Großstädten und Gebieten mit einem engmaschigen Netz öffentlicher Verkehrsmittel sind Führerschein und Auto meist verzichtbar. Dennoch: Für viele Heranwachsende ist der Wunsch nach einer Fahrerlaubnis und einem eigenen Auto meist ausgeprägt – erst recht in weniger gut erschlossenen Regionen.

Gern genutzt wird daher die Möglichkeit, den Führerschein schon mit 17 Jahren im Rahmen des begleiteten Fahrens zu machen. Die Anmeldung in der Fahrschule und der Unterrichtsbesuch für den „Lappen“ Klasse „B“ bzw. „BE“ darf schon ein halbes Jahr früher erfolgen. Wer die Prüfungen in Theorie und Praxis besteht, bekommt frühestens zum 17. Geburtstag die sogenannte Prüfbescheinigung ausgehändigt. In der Zeit bis zum 18. Geburtstag dürfen die Fahranfänger dann ans Steuer, allerdings nur in Begleitung. Diese Begleitpersonen, es dürfen mehrere bestimmt werden, müssen in der Prüfbescheinigung eingetragen sein und mehrere Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen mindestens 30 Jahre alt und ununterbrochen mindestens fünf Jahre in Besitz eines Führerscheins sein. Wer mehr als einen Punkt in der Verkehrssünderkartei hat, kommt als Begleitperson nicht infrage. Selbstredend gilt auch für die Fahrbegleitung die 0,5-Promille-Grenze.

In vielen Fällen sind die Elternteile als Begleitpersonen eingetragen – und die Familienkutsche wird zum Lernfahrzeug für den Führerscheinneuling. Wichtig vor der ersten gemeinsamen Fahrt: die Meldung des begleiteten Fahrens an den Kfz-Versicherer. Der Versicherungsvertrag muss gegebenenfalls angepasst werden, wobei sich die Police nicht zwangsläufig verteuern muss. Untersuchungen haben nämlich gezeigt, dass Jugendliche mit längerer begleiteter Lernphase später seltener in Unfälle verwickelt sind. Das begleitete Fahren kann sich aus dem gleichen Grund auch über den 18. Geburtstag hinaus finanziell lohnen. Etliche Gesellschaften belohnen die in Begleitung erworbene Fahrpraxis mit einem günstigeren Schadensfreiheitsrabatt.

Keine Unterschiede gibt es bei der Probezeit für Fahranfänger. Die umfasst hier wie dort einen Zeitraum von zwei Jahren nach dem Erwerb der Fahrerlaubnis.

Wer nicht selbst recherchieren möchte, wie sein Versicherer die Einstufung von Fahranfängern handhabt, sollte sich an seinen unabhängigen Versicherungsmakler wenden. Er kennt in der Regel auch noch andere Möglichkeiten, wie sich der Versicherungsbeitrag für Fahranfänger günstig gestalten lässt.

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Vorsorge in Not: Altersvorsorge in Corona-Zeiten

Vorsorge in Not: Altersvorsorge in Corona-Zeiten

Die Corona-Pandemie macht es nicht leicht, einen kühlen Kopf zu bewahren. Sie bringt Veränderungen in allen Bereichen mit sich und zwingt viele Menschen zu drastischen Änderungen ihres Lebensstils.

Vormals scheinbar sichere Lebensentwürfe geraten in Schieflage, Kurzarbeit oder Jobverlust in größerem Umfang werden nach vielen Jahren guter wirtschaftlicher Entwicklung zu einer realen Gefahr für die finanzielle Existenz.

Das Geld sitzt bei vielen Menschen nicht mehr so locker, wie noch vor wenigen Monaten. Geplante Ausgaben werden grundsätzlich infrage gestellt oder verschoben. Selbst wohlüberlegte Investitionen für die persönliche Altersvorsorge kommen auf den Prüfstand. Allerdings ist die Kündigung privater Altersvorsorge immer die letzte und schlechteste Lösung. Denn damit werden alle Ansprüche, bei Riester-Verträgen auch Zulagen und Steuervorteile, aufgegeben.

Dabei bieten private Lebens- und Rentenversicherungen etliche Möglichkeiten, die Beitragsbelastung zu beeinflussen. Beispielsweise können dynamisch gestaltete Beitragserhöhungen ausgesetzt werden. Das reduziert zwar nicht die zu zahlenden Beträge, sie steigen aber künftig nicht weiter an. Häufig nimmt allein schon die Veränderung der Zahlweise den Druck. An die Stelle großer Jahres- oder Halbjahresbeiträge treten deutlich niedrigere Monatsprämien, die sich oft leichter verdauen lassen.

Lebens- oder Rentenversicherungen werden gerne mit Zusatzversicherungen, z. B. als Schutz vor Unfall oder Berufsunfähigkeit, aufgewertet. Solche Zusätze lassen sich in der Regel problemlos kündigen, die Beitragsbelastung sinkt in der Folge spürbar. Aber wo Licht ist, ist auch Schatten: Geringer wird ebenfalls der Umfang des Versicherungsschutzes. Gerade bei einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung sollte die Reißleine nur dann gezogen werden, wenn es anders gar nicht geht. Ein späterer Neuabschluss wird teurer, manchmal sogar unmöglich. Etwa, wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert hat. Die Beitragsfreistellung ist eine weitere Option, die Auswirkung auf den Versicherungsschutz hat. Nach der Freistellung brauchen zwar keine Beiträge mehr gezahlt zu werden, der Risikoschutz reduziert sich aber entsprechend drastisch. Immerhin bleiben die Sparanteile der eingezahlten Beiträge erhalten und verzinsen sich bis zum vorgesehenen Ablaufzeitpunkt des Vertrags.

Versicherer sind oft bereit, fällige Beiträge für einen Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten zu stunden. Anschließend können die gestundeten Beiträge verzinst nachgezahlt werden. Geschieht dies, ist der ursprüngliche Vertragszustand praktisch wiederhergestellt. Wem mit niedrigeren Beiträgen oder dem begrenzten Wegfall der Beitragszahlung alleine nicht geholfen ist, der kann eventuell ein Policendarlehen aufnehmen. Maximal wird Geld bis zu einem bestimmten Prozentsatz des erreichten Rückkaufswertes ausgezahlt. Allerdings: Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Gibt es ein Darlehen, muss es der Darlehensnehmer verzinsen, aber nicht unbedingt vor Vertragsablauf tilgen. Dann wird es später mit der fälligen Versicherungsleistung verrechnet.

Über diese und ggfs. weitere Möglichkeiten, die finanzielle Belastung durch einen Lebensversicherungsvertrag zu verringern, sollte unbedingt mit einem unabhängigen Versicherungsmakler gesprochen werden. Welcher Weg der Beste ist, hängt von zahlreichen individuell unterschiedlichen Faktoren ab. Dazu zählen z. B. die Laufzeit des Vertrages, Umfang und Höhe des Versicherungsschutzes oder auch die Gestaltung der Überschussverwendung. Eine gründliche Beratung kann teure Fehler verhindern.

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Weniger Einbrüche: 2019 Mehr Schutz, mehr Sicherheit

Weniger Einbrüche: 2019 Mehr Schutz, mehr Sicherheit

Rund 95.000 Brüche haben die deutschen Versicherer im letzten Jahr statistisch erfasst, damit rund 10.000 weniger als 2018.

Einerseits ist das eine erfreuliche Entwicklung. Vor allem auch, weil 2019 das vierte Jahr in Folge ist, in dem – im Vergleich zum Vorjahr – weniger Einbrüche zu verzeichnen waren. Andererseits aber stieg der sogenannte Schadendurchschnitt auf ein Rekordniveau: Die Versicherer mussten wieder einmal viel tiefer in ihre Taschen greifen, um die Folgen der Einbrüche finanziell zu entschädigen. Denn trotz des Rückgangs bei der Anzahl der Einbrüche, blieb die Entschädigungsleistung der Versicherer mit rund 300 Millionen Euro auf dem Niveau von 2018. Die durchschnittliche Schadenhöhe kletterte im vergangenen Jahr um 350 Euro (+12 Prozent) auf 3.200 Euro. Die Auswertungen der Einbrüche zeigten, dass bessere Schutzvorkehrungen viele Einbrüche verhindert hätten.

Eine gute Entscheidung ist es demnach, in soliden Einbruchschutz zu investieren. Egal, ob schon beim Bau des Gebäudes oder im Rahmen einer Nachrüstung. Einbruchhemmende Türen und Fenster, zusätzliche Verriegelungen oder moderne Alarmtechnik können es Kriminellen sehr schwer machen, ihr Ziel zu erreichen. Und umso mehr Zeit Einbrecher benötigen, um sich Zugang zu verschaffen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie aufgeben. Nicht weniger wichtig ist der passgerechte Versicherungsschutz für den Fall, dass alle Vorsichtsmaßnahmen nichts gebracht haben. Auf welche Aspekte beim Abschluss einer Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung besonders zu achten ist, weiß ein unabhängiger Versicherungsmakler.

Quelle: Medieninformation des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) vom 25. März 2020.
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