GEOHAZARDS – Eine Frage der HAFTUNG- Weshalb die Absicherung gegen Schäden aufgrund eines Erdbebens auch in der BR Deutschland von existentieller Bedeutung ist!

GEOHAZARDS – Eine Frage der HAFTUNG- Weshalb die Absicherung gegen Schäden aufgrund eines Erdbebens auch in der BR Deutschland von existentieller Bedeutung ist!

Am späten Abend des 08. Septembers bebte die Erde im fernen Marokko. Dieses Ereignis forderte tausende Todesopfer sowie Sachschäden in Milliardenhöhe.

Doch auch in der BR Deutschland ist diese Naturgefahr nicht zu unterschätzen.

Wie Sie Ihre Haftung gegenüber Ihres Mandanten als treuhänderähnlicher Sachwalter durch eine umfassende Prüfung und Beratung hinsichtlich eines Naturgefahrenrisikos beschränken können, erfahren Sie in dem folgenden Artikel.

Was ist ein Erdbeben?

Erschütterungen des Bodens, die durch natürliche oder durch künstlich induzierte Vorgänge ausgelöst werden.

Nach den Elementarschadenbedingungen ist ein Erdbeben ” eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wurde”.

Demnach sind Schäden , die durch induzierte Beben ( z.B. durch Bergbau) verursacht wurden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Für sogenannte Bergbauschäden besteht eine Eintrittspflicht des verantwortlichen Bergbauunternehmens.

Für die Beantwortung der Frage, ob ein zum Schadensersatz verpflichtender Bergschaden vorliegt, sind die Regelungen des § 114 BBergG entscheidend.

Tektonische Beben in Deutschland

Jedoch sind tektonische (natürlich verursachte Beben) ebenfalls keine Seltenheit in der BR Deutschland. Auf den ersten Blick scheint dieses mitteleuropäische Land kaum Gefährdungspotential aufzuweisen, da die meisten Ereignisse direkt auf den sogenannten Plattengrenzen auftreten. Einige Regionen Deutschlands gehören dennoch zu Gebieten mit starker seismischer Aktivität, insbesondere das Vogtland, der Oberreheingraben, die Niederrheinische Bucht sowie die Schwäbische Alb sind geradezu prädestiniert. Am Niederrhein gab es in der prähistorischen Vergangenheit stärkere Erdbeben über die Magnitude 6 hinaus. Solche Ereignisse sind auch für die Zukunft zu erwarten. Vor allem jedoch im alpinen Raum sind derweil Beben häufig anzutreffen.

Ursächlich ist hierfür das anhaltende Konvergieren der Afrikanischen mit der Eurasischen Kontinentalplatte, wodurch die Alpen weiter in die Höhe wachsen. Hierbei schiebt sich die Afrikanische Platte regelrecht über die Eurasische. Diese Tatsache erhöht das Risiko eines Bebens im Süden Deutschlands erheblich.

Dabei können Erdbeben gravierende Schäden an Gebäuden sowie Folgeschäden verursachen. Bereits ab Magnitude 3,1 vibrieren Gebäude und es kommt bei strukturell schwachen Gebäuden zu Schäden.

Gravierende Schäden an Gebäuden bis hin zum Einsturz können ab Magnitude 5 entstehen, wenn die Frequenz der seismischen Wellen nahe der Eigenfrequenz von Gebäuden ist.

Die häufigsten Folgeschäden nach einem Beben sind Brände und Erdrutsche. Beide Naturgefahren sind ausschließlich über eine erweiterte Elementardeckung versicherbar.

Haftungsbeschränkung des Maklers & Optimierung des Versicherungsschutzes für den Mandanten

Zu den gewöhnlichen Aufgaben eines Versicherungsmaklers gehört es vorrangig, den Mandanten sachkundig zu beraten sowie diesen darüber hinaus über mögliche abzusichernde Risiken aufzuklären. Demnach hat der Versicherungsmakler den Versicherungsnehmer auf das gegebene Schadenrisiko hinzuweisen. Hat der Makler seine Prüfungs- und Beratungspflicht umfassend erfüllt, der Kunde entscheidet sich jedoch ausdrücklich gegen dessen vorgeschlagenen Versicherungsschutz, kann der Versicherungsmakler nicht für den unzureichenden Versicherungsschutz des Versicherungsnehmers verantwortlich gemacht werden. Dies ist stets in der entsprechenden Dokumentation festzuhalten.

Beschränken Sie Ihre Haftung durch eine umfassende Prüfung sowie Beratung und empfehlen grundsätzlich die Absicherung einer Elementarversicherung für jedes Maklermandat!

Einen ersten Naturgefahren-Check können Sie für Ihren Mandanten unter https://www.dieversicherer.de/versicherer/haus-garten/naturgefahren-check kostenlos vornehmen.

Packen wir es gemeinsam an und lassen Besseres möglich werden!

Lernen im Ausland: grenzenlos versichert

Lernen im Ausland: grenzenlos versichert

Reisen, Lernen und Arbeiten innerhalb der Europäischen Union ist seit vielen Jahren nahezu völlig problemlos möglich. Der Brexit jedoch hat gezeigt, dass diese Freizügigkeit durchaus keine Selbstverständlichkeit ist.

Wer als junger Mensch neugierig ist und die Gelegenheit zu einem Auslandsaufenthalt nutzt, kann mit vielen neuen Erfahrungen und Eindrücken wieder zurückkommen. Tatsächlich ist es beinahe egal, ob es sich um einen Schüleraustausch von wenigen Wochen oder um ein oder zwei Auslandssemester handelt. Damit die zur Verfügung stehende Zeit intensiv und unbeschwert genutzt werden kann, sollten einige Vorkehrungen getroffen werden.

Je nachdem, um welche Art von Auslandsaufenthalt es geht, stellen sich verschiedene Fragen:

  • Wo soll es hingehen und wer hilft bei der Organisation des Aufenthaltes?
  • Wie wird die Unterkunft organisiert – bei einer Gastfamilie, über die Partner-Universität oder privat?
  • Was kostet der Aufenthalt und welche Versicherungen sind wichtig?

Nicht jeder einzelne Aspekt eines Schüleraustauschs oder Auslandssemesters kann detailliert durchgeplant werden. Viele Eltern mögen das nur schwer aushalten können, letztlich müssen aber Ver- und Zutrauen in Fähigkeiten des eigenen Nachwuchses einen Ausgleich schaffen.

Die ersten Überlegungen gelten in der Regel dem Thema Krankenversicherung. Denn ob Unfall oder Krankheit: Eine Garantie, gesund zu bleiben, gibt es nicht. Da ist es gut zu wissen, dass im Fall der Fälle eine Auslandsreisekrankenversicherung Zugang zu guter medizinischer Versorgung sicherstellt und sich Gedanken über die Bezahlung der Behandlung erübrigen. Flexibilität hinsichtlich der Vertragslaufzeit bei Verkürzungen oder Verlängerungen ist bei den meisten Policen gegeben.

Gerade Studierende nutzen gerne ERASMUS, ein spezielles Förderprogramm der Europäischen Union. Im Fokus der Förderung stehen die allgemeine sowie berufliche Bildung, Sport und Jugend. ERASMUS existiert seit 30 Jahren und spricht mit seinen Programmen Studierende und Dozenten innerhalb der Länder der EU an. ERASMUS fördert ebenso finanziell wie ideell – und setzt eine Krankenversicherung voraus. Soll in einem Land studiert werden, mit dem ein Sozialversicherungsabkommen besteht, ist Versicherungsschutz über die gesetzliche Versicherung gegeben. Nach Klärung des genauen Versicherungsumfangs kann sich vielleicht noch der Wunsch nach einer umfassenderen Auslandskranken- oder Reiseversicherung ergeben.

Als kompetenter Partner für die Beantwortung aller Fragen rund um Versicherung und Vorsorge vor dem Auslandsaufenthalt empfiehlt sich ein unabhängiger Versicherungsmakler.

Quellen: ef.de/ERASMUS, www.gdv.de.

Motorradversicherung: Sicherheit auf zwei Rädern

Motorradversicherung: Sicherheit auf zwei Rädern

Motorräder erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit. Corona verleidet das Reisen, die zwangsweise gesparten Gelder werden anderweitig investiert.

Der Trend zum Motorrad wurde durch eine Regelung verstärkt, die seit dem letzten Jahr gilt. Demnach dürfen Autofahrer mit mindestens fünfjähriger Fahrerfahrung (Fahrerlaubnis Klasse B) nicht nur PKW, sondern auch Leichtkrafträder bis 125 cm³ fahren (Klasse A1). Einzige Voraussetzungen sind 9 Fahrstunden von je 90 Minuten und ein Alter des Fahrers von mindestens 25 Jahren. Prüfungen brauchen nicht abgelegt zu werden.

Vor dem Spaß auf kurvigen Landstraßen steht die Auswahl des richtigen Versicherungsschutzes. Wie auch beim Auto wirken etliche Aspekte auf die Prämienberechnung der Police ein. Dazu zählen beispielsweise der Hubraum bzw. die Motorleistung des Motorrads, weiterhin die im Jahr gefahrenen Kilometer und die bisher schadenfreien Jahre. Natürlich muss auch berücksichtigt werden, ob ein Saisonkennzeichen genügt und welchen Versicherungsumfang der gewünschte Schutz haben soll: Neben der Haftpflicht auch eine Teil- oder Vollkasko?

Die Motorrad-Haftpflichtpolice wird in jedem Fall benötigt, sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie greift, wenn der Fahrer einen Unfall verursacht und dadurch einen anderen Verkehrsteilnehmer schädigt. Wer möchte, baut den Schutz fürs Krad mit einer Teil- oder einer Vollkaskoversicherung noch aus.

Die Teilkasko schützt bei Unwetterschäden, Diebstahl bzw. Raub und Brand, Explosion und in der Regel bei Wildunfällen. Eine Vollkasko kommt darüber hinaus auch bei Schäden am eigenen Krad auf, die der Versicherte selbst verursacht. Praktisch jeder Versicherer bietet weitere Optionen an, mit denen sich die Motorradversicherung ergänzen lässt.

Wer lediglich seinen Versicherer wechseln will, kann dies ganz regulär mit einer Frist von vier Wochen zum Vertragsablauf tun. Ein so genanntes Sonderkündigungsrecht ergibt sich für Versicherte durch eine Beitragserhöhung oder einen Schadenfall. Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen, entweder per Brief, Fax, E-Mail oder über den Internetauftritt des Kfz-Versicherers.

Bestnote für CHARTA-Spezialpolicen Wohngebäude mit Basler und die Bayerische im Morgen & Morgen-Rating

Eine weitere durchaus erfreuliche Nachricht für CHARTA. Die Zeitschrift Euro hat zusammen mit Morgen & Morgen Wohngebäude- und Hausratversicherungstarife geprüft. Dabei wurden unsere Spezialpolicen Wohngebäude mit Basler und die Bayerische im Morgen & Morgen-Rating mit der Bestnote von fünf Sternen gekürt.

In die Wohngebäude-Bewertung flossen 20 Leistungskriterien ein. Als „wichtigste“ Aspekte, für die auch die Teilergebnisse in einer Tabelle aufgeführt sind, werden aufgezählt: grobe Fahrlässigkeit, Überspannungsschäden, Aufräum-/ Abbruchkosten, Bewegungs-/ Schutzkosten, Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit, Sengschäden ohne Lichterscheinung und Sachverständigenkosten.

Beispielhaft genannt als weitere bewertete Leistungen wurden Nutzwärmeschäden, Zuleitungsrohre auf dem Grundstück zur Versorgung, Dekontaminationskosten und Mehrkosten durch behördliche Auflagen.

Die komplette Tabelle des M&M-Ratings finden Sie hier.

Wir stellen unsere Kollegin Brigitte Schröder von der AHC Assekuranzmakler Hagemann und Charles GmbH vor

Wir stellen unsere Kollegin Brigitte Schröder von der AHC Assekuranzmakler Hagemann und Charles GmbH vor

Seit Anfang 2021 leitet Brigitte Schröder gemeinsam mit Michael J. Charles die AHC Assekuranzmakler Hagemann und Charles GmbH. Außerdem engagiert sie sich im Frauennetzwerk von CHARTA. Wir sprachen mit ihr über ihre Zusammenarbeit im Verbund und die Ziele, die sie sich für das Frauennetzwerk gesteckt hat.

Frau Schröder, bitte stellen Sie sich und Ihr Unternehmen kurz vor.
Die AHC Assekuranzmakler Hagemann und Charles GmbH wurde 1990 gegründet und ergab sich aus dem Zusammenschluss der „Peter Hagemann Versicherungen“ und seinem Unternehmenspartner Michael J. Charles. Zunächst auf Versorgungsberatungen in engem Zusammenhang mit Existenzgründungen fokussiert, entwickelte sich ein Unternehmen, das heute Menschen und Firmen in allen wirtschaftlichen Fragestellungen begleitet.

Wir entwickeln für unsere Kunden Absicherungs- und Vorsorgekonzepte und vermitteln individuell passende Produkte – egal ob Versicherungen, Kredite zur Immobilienfinanzierung oder im Bereich der Kapitalanlagen. Dabei haben wir uns auf die Beratung von Selbstständigen, Freiberuflern, Künstlern und Medienschaffenden sowie Verkehrsflugzeugführern spezialisiert.

Seit Anfang 2021 leite ich gemeinsam mit Michael J. Charles die AHC. Zuvor war ich bereits 10 Jahre, zuletzt als Geschäftsführerin, beim Tochterunternehmen mibeg Wirtschaftsberatung GmbH tätig.

Als Diplom-Volkswirtin und Versicherungsfachfrau bringe ich das notwendige Know-how für die harten Fakten mit. Als systemisch ausgebildete Unternehmensberaterin begleite ich aber auch seit Jahren Menschen in die Selbstständigkeit, Organisationen in Aufbau- und Veränderungsprozessen und gebe Impulse für Vermittler in Zeiten der digitalen Transformation.

Seit wann sind Sie CHARTA-Partnerin und wie haben Sie sich damals für die CHARTA-Partnerschaft entschieden?
Die AHC ist Gründungsmitglied der CHARTA und somit von Beginn an seit 1994 im Verbund. Die Vision der CHARTA, ein Netzwerk unabhängiger Maklerunternehmen zu schaffen, in dem die unterschiedlichsten Expertisen zusammenkommen, man sich gegenseitig unterstützt und gemeinsam Größeres erreicht, spiegelte, damals wie auch heute, die Philosophie unseres Unternehmens wider.

Was schätzen Sie besonders an CHARTA bzw. wie empfinden Sie die Zusammenarbeit mit unserem Verbund?
Ein Verbund ist, was wir daraus machen! So lautet mein Credo. Die Verantwortung, für die Zukunft der CHARTA und für deren Gelingen beizutragen, liegt bei jedem von uns. An der CHARTA schätze ich, dass dies eben auch möglich ist. Wir als unabhängige Makler können, je nach unserer fachlichen Expertise und Interessensfelder, uns einbringen, um gemeinsam, wie auch jeder für sich, erfolgreich zu sein.

Gerade bei den Herausforderungen, die noch auf unsere Branche warten, ist es zunehmend wichtiger, eine gemeinsame Stärke zu entwickeln, auf Augenhöhe mit Versicherern verhandeln zu können, unsere Innovationskraft zu stärken und als unabhängige Makler voneinander zu lernen und uns miteinander weiterzuentwickeln.

Seit 1994 engagieren wir uns in den verschiedensten Gremien der CHARTA und führen das auch in Zukunft so fort.

Sie haben zusammen mit ein paar anderen Kolleginnen ein Frauennetzwerk bei CHARTA ins Leben gerufen. Was hat Sie zu diesem Schritt bewogen?
Ehrenamtlich engagiere ich mich seit über 10 Jahren bei den Digital Media Women (e.V.) und setze mich für mehr Sichtbarkeit und die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen im digitalen Umfeld ein. Dieses Engagement ergab sich durch meine frühere berufliche Tätigkeit in der Digital- und Medienbranche, der ich heute noch verbunden bin. Diesem Netzwerk bin ich sehr dankbar für die wertvollen Erfahrungen und den tollen Support in den vergangenen Jahren.

Jetzt, da sich die Chance ergab, so ein Netzwerk auch innerhalb der Maklerschaft und der CHARTA zu etablieren, habe ich direkt zugesagt. Im Rahmen der Frauen@CHARTA möchte ich meine Erfahrung im Aufbau von Netzwerken einbringen und auch hier die Strukturen und Systeme für die Frauen ändern – nicht die Frauen selbst!

Welche Ziele haben Sie sich für die Zusammenarbeit im Frauennetzwerk gesteckt?
Gemeinsam mit den anderen Frauen und für die gesamte Maklerschaft möchten wir daran mitwirken, innerhalb der CHARTA eine moderne und zeitgemäße Verbandskultur zu schaffen, in der wir Vielfalt leben, wir mit unserer Individualität und Fachlichkeit in der Gemeinschaft sichtbar werden und in der jeder die Chance nutzt, diesen Verbund und dessen Kultur mitzugestalten.

Studien zeigen, dass Unternehmen und Organisationen, die Vielfalt fördern und eine offene und individualisierte Führungskultur haben, innovativer sind, bessere Ergebnisse erzielen, eine höhere Zufriedenheit und langfristig einen größeren unternehmerischen Erfolg erreichen.

Während viele Frauennetzwerke oder Initiativen für Frauenförderung für mein Empfinden einfach nur darauf ausgerichtet sind, die Frauen zu verändern, möchte ich daran mitwirken, dass sich das System ändert: die Strukturen und die Kultur innerhalb der Unternehmen, innerhalb der CHARTA und – die Bescheidenheit mal abgelegt – innerhalb unserer Branche. Geschlechterstereotype verlieren aber erst ab einem Anteil von 30% Frauen ihre Wirkung. Daher ist es wichtig, dass wir mehr Präsenz und Sichtbarkeit von Frauen in den verschiedensten Gruppen und Gremien erzeugen.

Dazu möchten wir die Frauen vernetzen, sie sichtbar machen, ihnen eine starke Stimme geben und sie dazu motivieren, die umfangreichen Gestaltungs- und Mitspracherechte wahrzunehmen. Voraussetzung dafür ist, dass wir Frauen – Unternehmerinnen wie auch Mitarbeiterinnen – ein starkes Netzwerk bilden und uns gegenseitig unterstützen.

Wie war der Start des Frauennetzwerks für Sie?
Berührend, inspirierend und wertvoll! Mit ganz vielen Wow-Momenten!

Innerhalb des Initiatorinnen-Kreises habe ich in kürzester Zeit eine neue Verbundenheit zu anderen Maklerinnen und damit auch zur CHARTA gefunden, die sehr wertvoll für mich und meine Arbeit ist.

Bei unserer ersten Online-Veranstaltung war ich wirklich tief berührt. Ich konnte in die Augen von klugen, sympathischen und motivierten Frauen und Unternehmerinnen blicken und ich hatte das erste Mal seit meiner Tätigkeit in der Branche das Gefühl: Hey, ja, es gibt sie, da draußen! Du bist nicht allein! Hier, im Rahmen der Frauen@CHARTA kannst du Gleichgesinnte finden, mit denen du dich auf hohem fachlichen Niveau und vertrauensvoll austauschen kannst. Auch zu den besonderen Herausforderungen als Frau und Unternehmerin in der Branche. Es hat mich bestätigt, dass das Engagement für die Frauen@CHARTA wichtig und richtig ist.

Darüber hinaus konnte durch unser erstes Online-Treffen schon ganz viel Inspiration für unsere tägliche Arbeit mit ins Büro nehmen und wertvolle Impulse für unsere Weiterentwicklung ins Unternehmen tragen.

Gibt es noch etwas, was Sie Ihren Kollegen mitteilen möchten?
Engagieren Sie sich! Engagieren Sie sich im Rahmen der Frauen@CHARTA, im Rahmen der Stammtische, der Beiräte und nutzen Sie die vielfältigen Vernetzungsmöglichkeiten. Nehmen Sie die Chance, die die CHARTA bietet, an der Zukunft des Verbunds mitzugestalten, wahr! So entwickelt sich die CHARTA im positiven Sinne weiter, Sie erfahren spannende fachliche Themen, Sie erhalten wichtige Impulse für Ihre Strategie und stärken damit Ihren unternehmerischen Erfolg!