Unter Spannung: Steuervorteil Betriebs-Stromer

von CHARTA Redaktion

am 31. August 2020

Die Förderung der Elektromobilität ist ein zentrales politisches Anliegen. Einen Beitrag dazu sollen verschiedene vorteilhafte Regelungen in der steuerlichen Behandlung leisten.

Dazu zählt beispielsweise die Möglichkeit einer Sonderabschreibung für Unternehmer, die elektrisch angetriebene Lieferfahrzeuge neu anschaffen. Neben der regulären Abschreibung soll bereits die Hälfte der Anschaffungskosten im ersten Jahr abgeschrieben werden können. zehn Jahre, d.h. bis zum Jahr 2030, soll diese Möglichkeit bestehen bleiben. Vorteile gibt es auch für Arbeitnehmer, die elektrische Dienstwagen privat nutzen dürfen. Sie brauchen lediglich ein halbes Prozent des Bruttolistenpreises zu versteuern – den Diesel oder Benziner trifft es mit einem ganzen Prozent.

Die steuerliche Betrachtung ist mit Blick auf die Finanzen jedoch nur eine Seite der Medaille. Ganz wesentlich ist die Auswahl der richtigen KFZ-Versicherung für E-Mobile. Mögen die Unterschiede bei der Haftpflichtversicherung nur gering sein, so kann das bei Teil- und Kaskoversicherung anders aussehen. Wesentliche Ursache: Der kostspielige Akku des E-Autos. Schäden an diesem Bauteil oder sein Ersatz kosten schnell fünfstellige Summen. Zu klären ist auch die Versicherung von Bedienfehlern, etwa beim Laden oder auch beim Abschleppen des Fahrzeugs. Egal, ob nur ein Dienstfahrzeug oder eine ganze Elektro-Flotte versichert werden soll: Ein unabhängiger Versicherungsmakler hilft dabei, die im konkreten Fall beste Police zu finden.

 

Titelbild: © Patrick Daxenbichler / stock.adobe.com

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