Außen wie innen? Hausrat außer Haus

von CHARTA Redaktion

am 26. Oktober 2020

Bei der Hausratversicherung denken die meisten an Versicherungsschutz für Möbel, Bücher, CDs, Haushaltstechnik, Unterhaltungselektronik, PC und Notebook. Ganz abgesehen davon, dass die Übergänge hier zum Teil fließend sind, kann eine Hausratversicherung aber noch mehr.

Der Wortteil „Außen-“ beschreibt für diesen Versicherungsbaustein, dass Versicherungsschutz für die beispielhaft genannten Gegenstände auch außerhalb der eigenen vier Wände sichergestellt wird. Die Hausratversicherung geht sozusagen mit auf die Reise. Und, typisch für eine Reise: Nicht alles kann mitgenommen bzw. versichert werden. 

So gibt es eine Grenze hinsichtlich der Werte, die sich unterwegs versichern lassen. Meist liegt sie bei 10 Prozent der Versicherungssumme der Hausratversicherung. Jedoch ist der Außer-Haus-Versicherungsschutz auch zeitlich begrenzt, häufig zwischen drei und sechs Monaten. Die Reise, um im Bild zu bleiben, sollte also nicht allzu großzügig geplant werden. Für den typischen zwei- bis dreiwöchigen Jahresurlaub genügt das aber meist vollkommen. 

Wie so oft: Keine Regel ohne Ausnahme: Solange beispielsweise der Nachwuchs keinen eigenen Hausstand gründet, ist dessen Hausrat, etwa während einer Ausbildung oder des Studiums, zeitlich unbegrenzt mitversichert. 

Welche Risiken sind über die Hausratversicherung nochmal versichert? Das sind Schäden, die durch Feuer, Blitzschlag, Explosion oder Implosion, Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel, Einbruch/Diebstahl, Überspannung oder Leitungswasser angerichtet werden können. Entschädigt wird in der Regel der Wiederbeschaffungspreis des beschädigten oder zerstörten Hausrats.

Das könnte Sie auch interessieren…