Service: neue Versicherungskennzeichen

von CHARTA Redaktion

am 25. Januar 2021

Versicherungskennzeichen als Nachweis für existierenden Haftpflicht-Versicherungsschutz müssen jährlich erneuert werden. Stichtag: Ab dem 1. März eines Jahres.

Damit Kontrollen leichter fallen, wechselt die Farbe der Kennzeichen alle 12 Monate. Im anstehenden Versicherungsjahr 2021/2022 sind die bei Versicherungsunternehmen erhältlichen Schilder blau beschriftet.

Notwendig ist der Nachweis des Haftpflicht-Schutzes z. B. für Motorroller, Mofas, Mopeds oder Pedelecs, die nicht schneller als 45 km/h fahren können und einen Hubraum von nicht mehr als 50 ccm haben. Weiterhin für Segways oder Quads mit denselben Eckwerten, außerdem für E-Scooter und Krankenfahrstühle.

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