Bedingt versichert: Diebstahl im Krankenhaus

von CHARTA Redaktion

am 1. Februar 2021

Krankenhäuser sind attraktive Wirkungsstätten für Diebe. Patienten und Besucher kommen und gehen, Pflegepersonal und Ärzte sind oft im Stress und gedanklich schon mit dem nächsten Hilfebedürftigen beschäftigt.

Da fällt es nicht ohne weiteres auf, wenn sich jemand während behandlungsbedingter Abwesenheit des Patienten in dessen Krankenzimmer umsieht. Die Chancen ungesicherte Wertsachen zu stehlen und dabei auch noch unentdeckt zu bleiben, stehen nicht schlecht. Sehr übel kann es für das Opfer ausgehen, wenn dem Dieb Haus- oder Wohnungsschlüssel und Krankenhauspapiere mit der passenden Adresse in die Hände fallen. Die möglichen Folgen können sehr kostspielig werden, erst recht, wenn beispielsweise der Hausratversicherer grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann.

Krankenhausdiebstahl wird statistisch kaum erfasst, ist dennoch ein erhebliches Risiko. Nicht zuletzt deshalb haben viele Klinken abschließbare Schränke eingebaut und, oft in Zusammenarbeit mit der Polizei, Verhaltenshinweise für neue Patienten erarbeitet, deren Beachtung das Diebstahlrisiko verringern kann.

Der einfachste Rat ist sicherlich, nur kleine Geldbeträge und keinen Schmuck mit ins Krankenhaus zu nehmen. Die unvermeidbaren Wertsachen sollten möglichst verschlossen oder nicht unbeaufsichtigt zurückgelassen werden. Verdächtige Beobachtungen sollten dem Personal gemeldet, ausgeführte Diebstähle bei der Polizei angezeigt werden. Eine Anzeige ist in der Regel auch eine Voraussetzung dafür, dass gestohlene Habseligkeiten über den Hausratversicherer im Rahmen der so genannten Außenversicherung finanziell entschädigt werden können. Gestohlene Giro- oder Kreditkarten sollten so schnell wie möglich gesperrt werden. Entweder über den allgemeinen Sperr-Notruf 116 116, oder aber direkt bei der Bank oder Sparkasse.

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