Führerschein mit 17: Früh übt sich – und spart

von CHARTA Redaktion

am 31. August 2020

In Großstädten und Gebieten mit einem engmaschigen Netz öffentlicher Verkehrsmittel sind Führerschein und Auto meist verzichtbar. Dennoch: Für viele Heranwachsende ist der Wunsch nach einer Fahrerlaubnis und einem eigenen Auto meist ausgeprägt – erst recht in weniger gut erschlossenen Regionen.

Gern genutzt wird daher die Möglichkeit, den Führerschein schon mit 17 Jahren im Rahmen des begleiteten Fahrens zu machen. Die Anmeldung in der Fahrschule und der Unterrichtsbesuch für den „Lappen“ Klasse „B“ bzw. „BE“ darf schon ein halbes Jahr früher erfolgen. Wer die Prüfungen in Theorie und Praxis besteht, bekommt frühestens zum 17. Geburtstag die sogenannte Prüfbescheinigung ausgehändigt. In der Zeit bis zum 18. Geburtstag dürfen die Fahranfänger dann ans Steuer, allerdings nur in Begleitung. Diese Begleitpersonen, es dürfen mehrere bestimmt werden, müssen in der Prüfbescheinigung eingetragen sein und mehrere Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen mindestens 30 Jahre alt und ununterbrochen mindestens fünf Jahre in Besitz eines Führerscheins sein. Wer mehr als einen Punkt in der Verkehrssünderkartei hat, kommt als Begleitperson nicht infrage. Selbstredend gilt auch für die Fahrbegleitung die 0,5-Promille-Grenze.

In vielen Fällen sind die Elternteile als Begleitpersonen eingetragen – und die Familienkutsche wird zum Lernfahrzeug für den Führerscheinneuling. Wichtig vor der ersten gemeinsamen Fahrt: die Meldung des begleiteten Fahrens an den Kfz-Versicherer. Der Versicherungsvertrag muss gegebenenfalls angepasst werden, wobei sich die Police nicht zwangsläufig verteuern muss. Untersuchungen haben nämlich gezeigt, dass Jugendliche mit längerer begleiteter Lernphase später seltener in Unfälle verwickelt sind. Das begleitete Fahren kann sich aus dem gleichen Grund auch über den 18. Geburtstag hinaus finanziell lohnen. Etliche Gesellschaften belohnen die in Begleitung erworbene Fahrpraxis mit einem günstigeren Schadensfreiheitsrabatt.

Keine Unterschiede gibt es bei der Probezeit für Fahranfänger. Die umfasst hier wie dort einen Zeitraum von zwei Jahren nach dem Erwerb der Fahrerlaubnis.

Wer nicht selbst recherchieren möchte, wie sein Versicherer die Einstufung von Fahranfängern handhabt, sollte sich an seinen unabhängigen Versicherungsmakler wenden. Er kennt in der Regel auch noch andere Möglichkeiten, wie sich der Versicherungsbeitrag für Fahranfänger günstig gestalten lässt.

Titelbild:  © Martinan / stock.adobe.com

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