Heim und Arbeit: Versichert und geschützt im Homeoffice

von CHARTA Redaktion

am 31. August 2020

Eine Folge der Corona-Pandemie ist die verstärkte Arbeit zahlreicher Arbeitnehmer im Homeoffice. Zum Teil freiwillig, zum Teil, weil der Arbeitgeber verlangte Hygiene- und Abstandsvorschriften bei gleichzeitiger Anwesenheit aller Mitarbeiter im Büro nicht einhalten könnte.

Unabhängig von der Frage, ob die zwangsweise Probezeit fürs Homeoffice zu positiven Erfahrungen bei Arbeitgebern und Arbeitnehmer führt oder nicht: Wie sieht es eigentlich mit dem Versicherungsschutz aus, wenn ein Unfall passiert? Gesetzlicher Unfallschutz, durch viele Klagen in den letzten Jahren inzwischen recht klar definiert, greift normalerweise vor allem auf dem direkten Weg zur Arbeit und auf dem entsprechenden Rückweg nach Hause. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Umwege versichert. Etwa, wenn ein Kollege für eine Fahrgemeinschaft aufgelesen werden soll oder das eigene Kind in die Kita gebracht werden muss.

Die Fahrgemeinschaft spielt beim Homeoffice keine Rolle, das Kind muss gegebenenfalls aber doch in die Kita gebracht werden. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) besteht hier kein Schutz durch die Gesetzliche Unfallversicherung (Urteil vom 30.1.2020, Az.: B 2 U 19/18 R). Ebenfalls nicht unter den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz fallen Wege im Homeoffice in die Küche, um beispielsweise etwas zu trinken (BSG, Urteil vom 7.7.2016, Az.: B 2 U 5/15 R) oder auf die Toilette (Sozialgericht München, Urteil vom 4.7.2019, Az.: S 40 U 227/18).

Der Umfang des Gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes im Homeoffice scheint demnach noch enger gefasst zu sein. Ein sinnvoller Ausweg für Arbeitnehmer kann eine private Unfallversicherung sein, die zudem rund um die Uhr und weltweit Versicherungsschutz bietet. Verantwortungsbewusste Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihren Arbeitnehmern über eine preisgünstige private Gruppen-Unfallversicherung eine Lösung anbieten. So oder so: Das Gespräch mit einem unabhängigen Versicherungsmakler gibt Aufschluss über Vorteile, Leistungen und Kosten privaten Unfallversicherungsschutzes.

 

Titelbild: © MQ-Illustrations / stock.adobe.com

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