Ein Begriff vorzugsweise aus der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung. Er beschreibt einen Umstand, den Versicherer bei der Kalkulation der jeweiligen Versicherungsbeiträge berücksichtigen.
Jedenfalls dann, wenn es eine Gefahrerhöhung gibt. „Gefahr“ steht hier stellvertretend für „Risiko“. Denn nicht nur der Wert von Inventar oder Gebäude nimmt Einfluss auf die Prämienhöhe, sondern auch Risiken, denen sie ausgesetzt sind.
Was könnte das sein? Gefahrerhöhend wirken beispielsweise Baugerüste, die im Zuge einer Fassadensanierung errichtet werden. Sie erleichtern Einbrechern ihr kriminelles Tun. Immerhin: Diese Gefahrerhöhung ist in der Regel zeitlich befristet. Anders sieht es aus, wenn z. B. eine Tankstelle auf einem bislang unbebauten Nachbargrundstück errichtet wird. Die zusätzlichen Brand- und Explosionsgefahren sind gefahrerhöhende Umstände, die Hausrat- und Wohngebäudeversicherer interessieren. Wer darauf hofft, dass der Versicherer davon nichts mitbekommt, hat im Schadenfall meist schlechte Karten. Denn es besteht die Pflicht, dem Versicherer gefahrerhöhende Umstände mitzuteilen. Auch dann, wenn sie -wie im Beispiel mit dem Baugerüst- nur zeitweilig bestehen. Nur so haben sie die Möglichkeit, eine risikogerechte Versicherungsprämie zu berechnen.
Wer Zweifel hat, ob die im ehemaligen reinen Wohnhaus neu eröffnete Pension oder der neue Kiosk in der Nachbarschaft eine Gefahrerhöhung darstellt, wendet sich für eine kompetente Auskunft am besten an einen unabhängigen Versicherungsmakler.