Geschäftsmodell Abmahnung erschwert: Vorsicht Falle!

von CHARTA Redaktion

am 17. November 2020

Egal, ob Soloselbstständiger, Handwerksbetrieb, Start-up oder mittelständisches Unternehmen: So schick und smart Webseiten aufgebaut sein mögen, ein etwas mulmiges Gefühl bleibt den Verantwortlichen häufig treu.

Insbesondere wenn sich Fragen auftun, ob denn auch alle Inhalte wirklich gesetzeskonform gestaltet wurden. Und das einerseits, weil zahllose Regelungen zu beachten sind, sich diese andererseits für Nicht-Juristen häufig nur schwer verständlich präsentieren. Falsche oder unvollständige Impressen oder Fehler beim Nachweis von Urheberrechten – all das sind Anlässe, sich eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung einzufangen. Sei es vom missgünstigen Mitbewerber oder „spezialisierten“ Kanzleien, die solchen Fehlern gezielt nachspüren. Bei Letzteren schlägt das Herz vermutlich weniger für die Durchsetzung rechtskonformer Formulierungen, als für die Abrechnung hoher Gebühren, die Abmahnungen nach sich ziehen.

Mehr Schutz vor diesem Gebaren bietet das am 10. September vom Bundestag beschlossene und am 9. Oktober 2020 vom Bundesrat durchgewunkene „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“. Im Kern bewirkt es, dass das Abmahnen finanziell deutlich weniger attraktiv wird. Mitbewerbern wird zudem die Möglichkeit genommen, speziell bei Verstößen gegen Kennzeichnungs- und Informationspflichten im Internet kostenpflichtige Abmahnungen auszusprechen. Und bei einer erstmaligen Abmahnung dürfen sie kein Versprechen einer Vertragsstrafe mehr einfordern. Darüber hinaus entfällt die für Abmahnende freie Wahl des Gerichtsortes.

Trotz dieser Erleichterungen verbleibt bei vielen gewerblichen Betreibern von Websites vermutlich dennoch ein Rest Unsicherheit. Vor allem, wenn sie sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen ihrer Internetpräsenz nicht vorrangig beschäftigen wollen. Denn: Abmahnungen bleiben erlaubt. Von daher sind leistungsfähige und exakt zugeschnittene Rechtsschutz- und Betriebshaftpflichtpolicen ausgesprochen angeraten. Zur Unterstützung bei der Umsetzung und Ausgestaltung des individuell besten Versicherungsschutzes sollte ein unabhängiger Versicherungsmakler hinzugezogen werden.

Quelle: Meldung der Bundesregierung vom 9. Oktober 2020.

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