Feuer-Rohbauversicherung: Lebensleistung schützen

von CHARTA Redaktion

am 30. November 2020

Trotz Corona-Pandemie und weit verbreiteter Arbeitsplatzsorgen ist die Nachfrage nach Immobilien zur Selbstnutzung nach wie vor hoch.

Steigende Mieten sowie sehr niedrige Finanzierungskosten verlocken Mieter dazu, Eigentümer zu werden. Wer neu baut, sollte von Beginn an die wichtigsten Versicherungen im Blick haben. Schließlich stellt ein Hausbau für die meisten die mit Abstand größte und häufig mit Fremdkapital finanzierte Investition dar. Ein sehr guter Versicherungsschutz sollte selbstverständlich sein. Doch der wird nicht erst ab Einzug benötigt. Wichtig ist in der frühen Bauphase die so genannte Feuerrohbauversicherung. Auch weil etliche Banken den Abschluss dieser Police für eine Finanzierungszusage verlangen. Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion sind damit u. a. versicherte Risiken.

Weil eine Wohngebäudeversicherung die Feuerversicherung für den Rohbau meist mit einschließt, ist es sinnvoll, sie bereits bei Baubeginn abzuschließen. Benötigt wird sie in jedem Fall, denn sie schützt den Eigentümer eines Hauses vor den finanziellen Folgen eines Sachschadens. Versichert ist das gesamte Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände. Und zwar in erster Linie gegen folgende Gefahren: Feuer, Blitzschlag, Explosion oder Implosion, Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel, ebenso Leitungswasser- und Überspannungsschäden. Sinnvoll ergänzen lässt sich die Police um eine Elementarschaden-Zusatzversicherung. Abgedeckt sind dann weitere Schäden, z. B. durch Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben oder Schneedruck bzw. Lawinen.

Häuslebauern steht meist nur ein knappes Budget zur Verfügung. Viele Arbeiten werden daher in Eigenleistung erbracht. Glücklich kann sich schätzen, wer keine zwei linken Hände und darüber hinaus auch noch einen großen, hilfsbereiten Freundeskreis hat. So willkommen jede Handreichung auf der Baustelle im Rahmen eines Freundschaftsdienstes auch ist: Passiert den Helfenden etwas, haftet der Bauherr. Dem Gesetzgeber sind diese Risiken nicht entgangen: Bauherren müssen ihre Helfer bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft anmelden. Im Ernstfall sind die Leistungen der Genossenschaft allerdings kaum ausreichend. Der Bauherr ist daher gut beraten, zusätzlich eine Bauhelfer-Versicherung abzuschließen. So bleibt im Zweifel nicht nur die finanzielle Existenz des Helfers in trockenen Tüchern, sondern auch die Freundschaft mit dem Bauherren

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