Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) meldet, dass die Abgabe für die Künstlersozialkasse (KSK) auch im kommenden Jahr bei 4,2 Prozent gehalten werden kann.
Die KSK bringt Künstler und Publizisten seit 1983 unter das Dach der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, wobei die derzeit rund 190.000 Versicherten die Abgabe zur Hälfte selbst leisten. Die übrigen 50 Prozent werden durch Abgaben der Verwerter von künstlerischen oder publizistischen Leistungen sowie durch einen Bundeszuschuss aufgebracht.
Durch den Einsatz zusätzlicher Bundesmittel in Form eines Entlastungszuschusses in Höhe von 32,5 Millionen Euro konnte ein spürbarer Anstieg des Abgabesatzes im Jahr 2021 vermieden werden. Der gleichbleibende Künstlersozialabgabesatz soll eine in der aktuellen Krisensituation unverhältnismäßige Belastung der Liquidität der abgabepflichtigen Unternehmen verhindern. Gleichzeitig soll damit die Finanzierung der wichtigen sozialen Absicherung von Künstlern sowie Publizisten in der Künstlersozialversicherung weiterhin gewährleistet werden.
Jährlich wird erneut über die Höhe des Abgabesatzes für das Folgejahr entschieden, wobei als Bemessungsgrundlage alle in einem Kalenderjahr an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlte Entgelte herangezogen werden.
Quelle: Pressemeldung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 27. November 2020.