Elementarschaden Versicherung: kein „Land unter“

von CHARTA Redaktion

am 7. Dezember 2020

Hochwasserlagen haben in den letzten Jahren immer wieder Firmen und Betriebe unter Wasser gesetzt. Die materiellen Schäden sowie die betrieblichen Auswirkungen können rasch existenzbedrohend werden.

Dafür braucht es keine extremen Hochwasserereignisse, die medienwirksam ins Bewusstsein transportiert werden. Es genügen beispielsweise lokale Starkregenereignisse, die Keller, Produktions-, Lager- oder Ausstellungshallen fluten.

Dabei gibt es passende Versicherungsangebote. Für solche Elementarschäden kommen die Versicherer aber nur dann auf, wenn zur Inhaltsversicherung, das ist quasi die Hausratpolice der Unternehmen, und zur Gebäudeversicherung ein entsprechender Zusatz abgeschlossen worden ist. Zu den Schäden zählen nicht nur solche an Gebäuden oder Inventar, sondern auch zum Beispiel die fortlaufenden Löhne oder der entgangene Betriebsgewinn. Aus der Gebäudeversicherung mit Elementardeckung bezahlt der Versicherer nach einer Überschwemmung auch Reparaturen wie die Gebäudetrocknung und Instandsetzung des Mauerwerks. Übrigens: Autohäuser brauchen für durch Hochwasser beschädigte Neu- und Gebrauchtfahrzeuge außerdem eine Kfz-Handel- und -Handwerkversicherung.

Ein versierter unabhängiger Versicherungsmakler hilft, sich Überblick zu verschaffen und eine passende Police zu finden.

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