Wer heutzutage neue Mitarbeiter sucht und tatsächlich findet, kann sich glücklich schätzen. Unternehmerische Kunst besteht auch darin, sie möglichst dauerhaft im Betrieb zu halten.
Es geht nicht darum, einen roten Teppich auszurollen, aber Motivation und Loyalität dem Arbeitgeber gegenüber lassen sich mit den richtigen Maßnahmen und Vorsorgeangeboten steigern. Bevor es aber um die Kür geht, ruft zunächst jedoch die Pflicht: die Betriebshaftpflicht. Sie zählt zu den wichtigsten Policen, wenn es um die Absicherung betrieblicher Risiken geht. Denn jeder neue Mitarbeiter bringt nicht nur seine Qualifikation und Arbeitsleistung in die Firma mit ein, es steigt durch ihn, zwangsläufig, auch das Risiko eines Haftpflichtschadens. Darunter fallen alle Schäden, die aus der betrieblichen Tätigkeit heraus Dritten zugefügt werden: Das können Sach-, Personen- oder auch Vermögensschäden sein. Die Betriebshaftpflicht prüft im Fall der Fälle die Rechtmäßigkeit gestellter Forderungen und sorgt bei gerechtfertigten Ansprüchen für den finanziellen Ausgleich.
Wenn nun mit jedem neuen Mitarbeiter das Haftpflichtrisiko steigt, hat das Auswirkungen auf die Höhe des Versicherungsbeitrags. Daher muss eine Ausweitung des Personalstamms dem Versicherer zeitnah mitgeteilt werden. Veränderungen bei den betrieblichen Sachversicherungen, dazu zählen die Gebäude- oder Inventarversicherung, ergeben sich nur dann, wenn die zusätzlichen Mitarbeiter in neu geschaffenen Büro- bzw. Fabrikationsflächen tätig werden und ggfs. zusätzliche Ausstattung angeschafft werden muss. Zur Realisierung des nötigen Versicherungsschutzes sollte ein unabhängiger Versicherungsmakler zurate gezogen werden. Er weiß den notwendigen Umfang zu ermitteln und auch den geeignetsten Versicherer zu finden.
Zur Kür bei der Mitarbeitermotivation gehören zusätzliche Arbeitgeberleistungen bei der betriebliche Altersversorgung, ergänzender Unfall- bzw. Krankenversicherungsschutz, aber auch Leistungen im Rahmen eines betrieblichen Gesundheitsmanagements.
An Gesprächen über die betriebliche Altersversorgung kommen Arbeitgeber ohnehin nicht vorbei, denn die Mitarbeiter haben einen gesetzlichen Anspruch zumindest auf eine steuerlich vorteilhafte Direktversicherung per Gehaltsumwandlung. Eine zusätzliche finanzielle Beteiligung des Chefs bei der Vorsorge fördert die Mitarbeiterzufriedenheit meist deutlich. Darüber hinaus zaubern die Einsparungen bei den Sozialabgaben ein Lächeln auch auf das Gesicht des Finanzbuchhalters. Neben der Direktversicherung gibt es weitere sogenannte Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung. Je nach Unternehmensgröße und -struktur können eine Unterstützungs- oder Pensionskasse bzw. -fonds geeignetere Wege sein, den Mitarbeitern Gutes zu tun.
Ihr Engagement im Rahmen der Fürsorgepflicht für ihre Mitarbeiter können Unternehmen durch ergänzende Leistungen, z. B. beim Unfall- oder Krankenversicherungsschutz, besonders unterstreichen. Selbst der Fiskus gewährt Unternehmen bzw. den Mitarbeitern finanziellen Spielraum für Zuwendungen: 44 Euro pro Monat oder 528 Euro im Jahr können jedem Mitarbeiter steuerfrei zufließen. Allerdings nicht bar oder als Überweisung, vielmehr als Sachleistung in Gestalt eines Tankgutscheins, Zuschuss zum ÖPNV-Ticket oder als Pre-paid-Kreditkarte.