Wie Sie Newsletter-Tracking DS-GVO-konform betreiben können
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Newsletter-Tracking hat sich mittlerweile durchgesetzt, bei den meisten E-Mail-Marketing-Anbietern ist diese Funktion sogar voreingestellt. Doch ist das Tracken von Newslettern überhaupt zulässig? In unserer neuesten Ausgabe erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Sie Ihre Newsletter tracken dürfen und warum in den meisten Fällen kein Weg an einer Einwilligung vorbeiführt. Außerdem geben wir Ihnen praktische Umsetzungstipps inkl. Formulierungsbeispielen. Den Artikel in voller Länge können Sie hier lesen.
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CHARTA Marktplatz #1: Zurück in die Zukunft
Mit einer fulminanten Veranstaltung meldet sich die CHARTA nun auch als Veranstalter zurück: Beim ersten CHARTA Marktplatz des Jahres in der Motorworld Köln erlebten rund 100 Gäste einen außergewöhnlichen Tag-