Gesetzliche Pflegepflichtversicherung: Privatsache Pflegefallvorsorge

von CHARTA Redaktion

am 3. Mai 2021

Steigende Beiträge zur gesetzlichen Pflege-Pflichtversicherung sollten nicht zu der Annahme verleiten, im Fall der Fälle ausreichend abgesichert zu sein. Denn das wäre eine Illusion.

Tatsächlich reichen die Leistungen kaum aus, um nur die nötigsten Kosten zu decken. Häufig müssen Ersparnisse aufgebraucht oder das als Erbe für die Kinder gedachte Häuschen verkauft werden. Oder die Kinder müssen direkt einen guten Teil ihres Einkommens für die Pflege des Elternteils beisteuern. Für viele Menschen ist das eine erschreckende Vorstellung. Eine rechtzeitig abgeschlossene private Pflegezusatzversicherung kann Abhilfe schaffen.

Da ist zum einen die Pflegekostenversicherung. Mit ihr können die tatsächlich entstehenden Pflegekosten versichert werden. Sie ergänzt die gesetzlichen Leistungen finanziell und hilft so, die Versorgungslücke ganz oder teilweise zu schließen. Häufig gewählt und leicht verständlich ist die Pflegetagegeldversicherung. Im Pflegefall wird den Versicherten pro Tag der vertraglich vereinbarte Geldbetrag zur freien Verwendung ausgezahlt.

Gut zu wissen: Es gibt seit 2013 eine Vertragsvariante mit staatlicher Förderung. Gesundheitsfragen werden hier nicht gestellt, sodass grundsätzlich jeder einen Vertrag abschließen kann. Allerdings gibt es eine sogenannte Wartezeit von fünf Jahren. Erst danach besteht ein Anspruch auf die Leistungen. Ausnahme: Ein Unfall führte zur Pflegebedürftigkeit.

Die Kosten einer Pflegezusatzversicherung hängen von den gewählten Leistungen und dem Lebensalter bei Vertragsschluss ab. Je jünger und gesünder man bei Abschluss ist, desto niedriger ist der Beitrag. Sehr empfehlenswert vor der endgültigen Entscheidung für ein bestimmtes Produkt und dessen Ausgestaltung ist eine ausführliche Beratung – am besten durch einen unabhängigen Versicherungsmakler.

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