Selbstbeteiligung: Zahlen vor Bezahlen

von CHARTA Redaktion

am 17. Mai 2021

Selbstbeteiligungen finden sich bei zahlreichen Versicherungen. Sie haben den offensichtlichsten Effekt, dass die Beitragsbelastung für den Kunden sinkt. Einen Haken gibt es gleichwohl.

Wer beispielsweise eine Privathaftpflichtversicherung oder eine Wohngebäudeversicherung abschließen will, kommt im Verlauf der Antragstellung zu einem Punkt, an dem die Höhe der Selbstbeteiligung geklärt werden muss. Aber warum überhaupt versichern, wenn doch zunächst der Versicherte zahlen muss? Wie so oft: Es kommt darauf an.

Grundsätzlich freuen sich Versicherer über die Vereinbarung möglichst hoher Selbstbeteiligungen. Denn für sie bedeutet es, sich nicht mit Kleinschäden herumschlagen zu müssen. Und wer z. B. 150 Euro Selbstbeteiligung vereinbart hat, der wird meist auch einen Schaden über 160 oder 170 Euro noch selbst bezahlen. Ganz einfach deshalb, weil ohnehin nur der über 150 Euro hinausgehende Schaden, also 10 oder 20 Euro, erstattet würde. Das lohnt kaum den Aufwand der Schadensmeldung. Immerhin: Im Gegenzug für die Selbstbeteiligung gewähren die Versicherer Beitragsnachlässe.

Und hier ist es schlau, genau hinzuschauen. Denn die Höhe der Selbstbeteiligung sollte in einem gesunden Verhältnis zur Prämienersparnis stehen. Bei der privaten Haftpflichtversicherung lohnt sich eine Selbstbeteiligung meist nicht. Auch deshalb, weil die überwiegende Anzahl der finanziellen Schäden eher gering sind und man innerhalb der Selbstbeteiligung bleibt. Anders ist die Lage bei Kfz- oder Rechtsschutzversicherungen. Hier führen Selbstbeteiligungen meist zu deutlichen Beitragssenkungen. Bei der Rechtsschutzversicherung kommt als Argument hinzu, dass die gegnerische Versicherung die Selbstbeteiligung erstatten muss, wenn der Rechtsstreit vor Gericht gewonnen wird.

Nachteilig ist eine Selbstbeteiligung stets dann, wenn mehrere Schäden in einem Jahr eintreten: Der Versicherte muss seinen Anteil in jedem weiteren Fall erneut aufbringen.

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