Digitale Rentenübersicht ist Gesetz: Vorsorge glasklar

von CHARTA Redaktion

am 10. Mai 2021

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat im November letzten Jahres den Gesetzentwurf (19/23550) der Bundesregierung für eine digitale Rentenübersicht beschlossen. Das Gesetz ist zum Jahresbeginn 2021 in Kraft getreten.

Eine Zielsetzung, die mit dem geplanten Online-Portal erreicht werden soll, ist eine transparentere Darstellung der individuellen Vorsorgemaßnahmen. Außerdem soll ein Anreiz für die Bürger geschaffen werden, sich mit der eigenen Altersvorsorge regelmäßig und gründlich auseinanderzusetzen.

Zwar gibt es bereits jährliche Standmitteilungen der Gesetzlichen Rentenversicherungen und der Anbieter privater Altersvorsorge. Allerdings lassen deren Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit zu wünschen übrig. Die digitale Rentenübersicht soll hier für Abhilfe sorgen und einen besseren Überblick über alle erreichten bzw. erreichbaren Ansprüche aus gesetzlicher, privater und betrieblicher Vorsorge verschaffen.

In einer Übergangsphase ab Oktober 2022 können Anbieter bzw. Träger von Altersvorsorgeleistungen zunächst freiwillig an dieser Zielsetzung mitwirken, ein Jahr später wird die Beteiligung verpflichtend. Die von den jeweiligen Anbietern zugelieferten individuellen Daten werden zusammengeführt und können von den Bürgern in einem persönlichen Nutzerkonto gespeichert werden. Geschieht dies nicht, werden sie gelöscht.

Ein anderer Weg zu bester Übersicht und Vorsorgeplanung: Ein Anruf beim unabhängigen Versicherungsmakler. Er weiß, worauf es ankommt.

Quellen: Meldung der Bundesregierung vom 1. Januar 2021, Kurzmeldung des Deutschen Bundestages vom 16.11.2020.

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