Neubauten in Überschwemmungsgebieten Wassergrundstück? Nein, danke!

von CHARTA Redaktion

am 26. Mai 2021

Nach wie vor werden Baugenehmigungen für die Errichtung von Gebäuden in potenziellen Überschwemmungsgebieten erteilt. Eine Anpassung des Baurechts an die Folgen des Klimawandels ist erforderlich.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) kommt zu dem Ergebnis, dass die gegenwärtige Bauplanung auf die aus der Klimaforschung gewonnen Erkenntnisse kaum reagiert hat. Die derzeit gültigen Bebauungspläne wurden größtenteils zu einer Zeit festgelegt, als viele wissenschaftliche Erkenntnisse zu Extremwetterlagen und Klimawandel noch nicht vorlagen. Wetterextreme wie beispielsweise Überschwemmungen, Starkregen oder Hagel nehmen allerdings zu, sodass diese Folgen des Klimawandels bei der Raumordnung und der Bauplanung berücksichtigt werden sollten.

Hochwasserschutz ist auch außerhalb besonders gefährdeter Gebiete ein Aspekt, den vor allem Bauherren im Blick haben sollten. Starkregen beispielsweise kann in ansonsten risikoarmen Gebieten dennoch die Kanalisation überfordern und zu Überschwemmungen. Wer bereits in der Bauplanung ein Augenmerk auf solche Ereignisse richtet, spart Geld im Vergleich zu einer komplizierten Nachrüstung nach dem ersten Schaden. Ein guter Wegweiser bei der Risikoeinschätzung ist auch der Naturgefahren-Check der Versicherer: https://www.dieversicherer.de/versicherer/haus—garten/naturgefahren-check.

Versicherungsseitig können Immobilienbesitzer und Mieter mit der Vereinbarung einer Elementarschadenversicherung finanzielle Risiken minimieren. Diese Versicherung wird in der Regel als Zusatzversicherung zur Wohngebäude oder Hausratversicherung angeboten. Erster Ansprechpartner bei Fragen zum Umfang, Ausgestaltung und Umsetzung ist der unabhängige Versicherungsmakler.

Quelle: Medieninformation des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft vom 17.03.2021.

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