Motorradversicherung: Sicherheit auf zwei Rädern

von CHARTA Redaktion

am 28. Juli 2021

Motorräder erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit. Corona verleidet das Reisen, die zwangsweise gesparten Gelder werden anderweitig investiert.

Der Trend zum Motorrad wurde durch eine Regelung verstärkt, die seit dem letzten Jahr gilt. Demnach dürfen Autofahrer mit mindestens fünfjähriger Fahrerfahrung (Fahrerlaubnis Klasse B) nicht nur PKW, sondern auch Leichtkrafträder bis 125 cm³ fahren (Klasse A1). Einzige Voraussetzungen sind 9 Fahrstunden von je 90 Minuten und ein Alter des Fahrers von mindestens 25 Jahren. Prüfungen brauchen nicht abgelegt zu werden.

Vor dem Spaß auf kurvigen Landstraßen steht die Auswahl des richtigen Versicherungsschutzes. Wie auch beim Auto wirken etliche Aspekte auf die Prämienberechnung der Police ein. Dazu zählen beispielsweise der Hubraum bzw. die Motorleistung des Motorrads, weiterhin die im Jahr gefahrenen Kilometer und die bisher schadenfreien Jahre. Natürlich muss auch berücksichtigt werden, ob ein Saisonkennzeichen genügt und welchen Versicherungsumfang der gewünschte Schutz haben soll: Neben der Haftpflicht auch eine Teil- oder Vollkasko?

Die Motorrad-Haftpflichtpolice wird in jedem Fall benötigt, sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie greift, wenn der Fahrer einen Unfall verursacht und dadurch einen anderen Verkehrsteilnehmer schädigt. Wer möchte, baut den Schutz fürs Krad mit einer Teil- oder einer Vollkaskoversicherung noch aus.

Die Teilkasko schützt bei Unwetterschäden, Diebstahl bzw. Raub und Brand, Explosion und in der Regel bei Wildunfällen. Eine Vollkasko kommt darüber hinaus auch bei Schäden am eigenen Krad auf, die der Versicherte selbst verursacht. Praktisch jeder Versicherer bietet weitere Optionen an, mit denen sich die Motorradversicherung ergänzen lässt.

Wer lediglich seinen Versicherer wechseln will, kann dies ganz regulär mit einer Frist von vier Wochen zum Vertragsablauf tun. Ein so genanntes Sonderkündigungsrecht ergibt sich für Versicherte durch eine Beitragserhöhung oder einen Schadenfall. Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen, entweder per Brief, Fax, E-Mail oder über den Internetauftritt des Kfz-Versicherers.

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