Durchs Jahr ohne Reifenwechsel

von Michael Kühl

am 8. November 2021

Seit 2010 existiert eine „situative Winterreifenpflicht“. Das bedeutet, es ist verboten, bei winterlichen Verhältnisse mit Sommerreifen zu fahren. Aber was zählt zu Winterreifen und was bedeutet das hinsichtlich der Kfz-Versicherung?

Reifenwechsel zweimal im Jahr ist lästig und teuer. Daher steigen viele Autofahrer auf Allwetter- oder Ganzjahresreifen um. Die Sorge, ob diese Reifen bei einem winterlichen Unfall von der Versicherung anerkannt werden, ist unbegründet. So erklärt die Allianz eindeutig: „Bei einem Unfall mit Allwetterreifen bieten gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht- und freiwillige Kasko­ver­si­che­rung vollen Schutz.

Allwetterreifen, auch Ganz­jahres­reifen genannt, kombinieren die Eigen­schaften von Sommer- und Winter­reifen. Einmal mon­tiert, dürfen sie ganz­jährig am Auto bleiben und bei jedem Wetter gefahren werden. Zulässige Ganz­jahres­reifen erkennen Sie an der Alpine-Kenn­zeichnung: einem Bergpiktogramm mit Schnee­flocken­symbol.“ Bis zum 30. September 2024 dürfen auch Reifen mit der Markierung M+S (Mud & Snow = Matsch und Schnee) genutzt werden. Allerdings nur, wenn diese vor dem 31. Dezember 2017 hergestellt wurden.

 

 

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