Seit 2010 existiert eine „situative Winterreifenpflicht“. Das bedeutet, es ist verboten, bei winterlichen Verhältnisse mit Sommerreifen zu fahren. Aber was zählt zu Winterreifen und was bedeutet das hinsichtlich der Kfz-Versicherung?
Reifenwechsel zweimal im Jahr ist lästig und teuer. Daher steigen viele Autofahrer auf Allwetter- oder Ganzjahresreifen um. Die Sorge, ob diese Reifen bei einem winterlichen Unfall von der Versicherung anerkannt werden, ist unbegründet. So erklärt die Allianz eindeutig: „Bei einem Unfall mit Allwetterreifen bieten gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht- und freiwillige Kaskoversicherung vollen Schutz.
Allwetterreifen, auch Ganzjahresreifen genannt, kombinieren die Eigenschaften von Sommer- und Winterreifen. Einmal montiert, dürfen sie ganzjährig am Auto bleiben und bei jedem Wetter gefahren werden. Zulässige Ganzjahresreifen erkennen Sie an der Alpine-Kennzeichnung: einem Bergpiktogramm mit Schneeflockensymbol.“ Bis zum 30. September 2024 dürfen auch Reifen mit der Markierung M+S (Mud & Snow = Matsch und Schnee) genutzt werden. Allerdings nur, wenn diese vor dem 31. Dezember 2017 hergestellt wurden.