Toben mit Regeln -Kinder-Unfallversicherung-

von Michael Kühl

am 20. Juni 2022

Es ist Frühling und damit wieder Zeit, mit den Kindern mehr Zeit im Freien zu verbringen. Ein Besuch auf dem Spielplatz lässt Kinderherzen – zumindest in einem bestimmten Alter – höherschlagen. Doch wie so oft birgt auch das Toben auf Klettergerüst und Schaukel gefahren.

Die Zahl der Kinder unter 15 Jahren, die jährlich nach Unfallverletzung ärztlich versorgt werden müssen, wird auf mindestens 1,88 Millionen geschätzt. Verletzungen im Alter von 1 bis 17 Jahren sind der häufigste Grund für eine Aufnahme in ein Krankenhaus und der zweithäufigste Anlass für Arztbesuche, weiß das Bundesgesundheitsministerium. Wie können Unfälle gerade auf Spielplätzen verhindert werden? Vor allem ist auf bequeme, gutsitzende Kleidung zu achten. Kordeln, Schlüsselbänder, Schals, Kettchen und vor allem Fahrradhelme sind auf dem Spielplatz tabu: Kinder können damit hängenbleiben und sich im schlimmsten Fall strangulieren. Spielgeräte sollten zudem zum Alter der Kinder passen und vor der ersten Benutzung gemeinsam mit den Eltern ausprobiert werden. Bei allem Toben sollten auch auf dem Spielplatz Regel gelten: Nicht drängeln, nicht essen und trinken – etwa mit einem Strohhalm im Mund – während des Spielens. Auch der Zustand des Spielplatzes ist wichtig: Gibt es Hinweisschilder zu Verhalten und Betreiber? Gibt es eine sichere und deutliche Abgrenzung durch Zäune oder Sträucher zur Straße? Ist die Anlage sauber? Wichtig ist zudem die Aufsichtspflicht der Eltern, die dem Alter und Reifegrad der Kinder entsprechen sollte. In der Regel gilt: Erst ab 7 Jahren reicht es hin und wieder einen Blick aufs Kind zu werfen. Jüngere Kinder müssen engmaschiger beaufsichtigt werden. Wer mit einer Kinderunfallversicherung finanziell für den Fall vorsorgen möchte, dass ein Unfall bleibende Schäden beim Kind hinterlässt, sollte seinen Makler gezielt darauf ansprechen.

Quelle: Ergo

 

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