Versicherungen bei Schnee und Eis

von Michael Kühl

am 30. Januar 2023

Haus- und Wohnungseigentümer sind verpflichtet, die Gehwege an ihrem Grundstück von Schnee und Eis zu befreien. Für sie gilt die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Welche Versicherung springt bei Versäumnissen ein?

Haus- und Wohnungseigentümer können ihrer Räum- und Streupflicht selber nachkommen, einen Winterdienst beauftragen oder – wenn sie Mieter haben – die Pflicht per Mietvertrag auf diese übertragen. Tipp: Die Kosten für den Winterdienst können Eigentümer und Mieter als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzen. Wer als Verantwortlicher versäumt rechtzeitig zu räumen und zu streuen, der haftet für Stürze und Verletzungen von Passanten und dabei zerstörte Gegenstände wie Handys. In der Regel müssen Gehwege in der Zeit von 7 bis 20 Uhr freigehalten werden, bei starkem Schneefall auch mehrmals am Tag, wie der Bundesgerichtshof vor einigen Jahren urteilte. Achtung: Eigentümer müssen kontrollieren, ob der Winterdienst seine Aufgaben pünktlich erledigt!

Privathaftpflicht-Police ist Muss

Die private Haftpflichtversicherung schützt Mieter und die Eigentümer eines selbst bewohnten Einfamilienhauses vor berechtigten Forderungen und wehrt unberechtigte ab. Eigentümer von unbebauten Grundstücken, Häusern im Bau und von vermieteten Häusern benötigen hingegen eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung, um sich vor Schadenzahlungen zu schützen. Beide Versicherungen springen natürlich auch für andere Schadenfälle ein. Vor allem die private Haftpflichtversicherung ist für jeden Erwachsenen in unbedingtes Muss, da er für alle denkbaren Schadenfälle des Alltags haftbar gemacht werden kann.

 

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