Seit dem 1. März dürfen Mofas, Mopeds und E-Scooter nur noch mit schwarzem Versicherungs-Kennzeichen unterwegs sein. Wer mit grünem Schild weiterfährt ist nicht versichert und macht sich strafbar.
Das teilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit. Wer benötigt ein solches Kennzeichen?
Klassische Versicherungskennzeichen der Größe 13 x 10,1 cm:
- Mofas und Mopeds, die nicht schneller als 45 km/h fahren,
- Pedelecs, die über 45 km/h fahren können,
- Quads und Trikes, die bis 45 km/h fahren können,
- E-Roller, die bis 45 km/h schnell sind,
- motorisierte Krankenfahrstühle,
- Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion, die bis 60 km/h fahren können.
Versicherungsplakette mit den Maßen 6,7 x 5,5:
- E-Scooter und Segways, die eine Betriebserlaubnis laut Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung haben.
Der GDV zählte im Jahr 2021 rund 2,4 Millionen Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen, fast 16 Prozent mehr als im Vorjahr. Mit ihnen wurden – wie im Jahr zuvor – knapp 18.000 Haftpflichtschäden verursacht, die Gesamtkosten in Höhe von rund 68 Millionen Euro zur Folge hatten. Für einen Schaden zahlten die Versicherer im Schnitt mehr als 3.800 Euro.
Quelle: GDV