Besser kein Mut zur Lücke: Schutz weltweit rund um die Uhr

von CHARTA Redaktion

am 31. August 2020

Die private Unfallversicherung wird häufig mit dem Verweis auf die gesetzliche „Schwester“ abgetan.

Übersehen wird dabei aber meist, dass der gesetzliche Schutz sich auf das Berufsleben und die direkten Fahrten zum Arbeitsplatz bzw. zurück nach Hause beschränkt. Solche Begrenzungen gibt es bei der privaten Unfallversicherung nicht. Sie bietet außerdem zahlreiche Möglichkeiten der Anpassung an individuelle Bedürfnisse: Vom Krankenhaustagegeld über Sofortleistungen in bestimmten Fällen oder einen Unfall-Schutzbrief – die Angebotsvielfalt ist beinahe schon unübersichtlich und ruft geradezu nach kompetenter Beratung durch einen Versicherungsmakler.

Zwei Begriffe sorgen immer wieder für Unklarheit:

„Progression“: Wer eine Progression für seine private Unfallversicherung wünscht, nimmt Einfluss auf die Höhe der Leistung ab bestimmten Invaliditätsgraden. Die versicherte Leistung steigt dann teils sehr stark an, wenn die festgelegten Invaliditätsgrade erreicht werden. Ein Gedanke dabei ist, dass bei hohen Invaliditätsgraden die unfallbedingten Beeinträchtigungen sehr hoch sind. Nötig werden dann eventuell Umbaumaßnahmen in der Wohnung oder teure Anschaffungen von technischen Hilfsmitteln. Mit entsprechend hohen Auszahlungen lassen sich solche Folgen zumindest finanziell abfedern.

Beitragsdynamik“: Ein Begriff, der auch bei anderen Versicherungen vorkommt. Mit der Vereinbarung einer Dynamik soll erreicht werden, dass die vereinbarten Leistungen über die Jahre hinweg bedarfsgerecht bleiben. Auswirkungen von Inflation, aber auch steigendes Einkommen und wachsender Lebensstandard lassen sich so auffangen. Konkret führt die Dynamik dazu, dass die Versicherungsleistung und der Beitrag jährlich um einen vereinbarten Prozentsatz steigen. Natürlich ist es möglich, während der Vertragslaufzeit die regelmäßigen Erhöhungen auszusetzen oder einzustellen.

 

Titelbild: © Goodpics / stock.adobe.com

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