Unterversicherung: Weniger ist nicht mehr

von CHARTA Redaktion

am 2. November 2020

Von Unterversicherung spricht man, wenn die Versicherungssumme beispielsweise einer Hausratversicherung geringer ist als die Summe aller in einem Haushalt vorhandenen Werte. 

Kommt es zu einem versicherten Schadenfall, wird der Versicherer nur einen anteilig geringeren Schadenersatz leisten. Extremes Beispiel: Der Hausrat hat einen Wert von 50.000 Euro, versichert ist jedoch nur die Hälfte, beträgt also lediglich 25.000 Euro. Durch einen Defekt an der Waschmaschine entsteht ein Schaden in Höhe von 10.000 Euro. Die Entschädigung, die der Versicherer leisten muss, wird entsprechend der zu geringen Versicherungssumme um die Hälfte gekürzt: 5.000 Euro werden ausgezahlt. 

Damit es erst gar nicht zu dieser Situation kommt, wird die Versicherungssumme häufig nach einem Pauschalsystem festgelegt. Pro Quadratmeter Wohnfläche wird zum Beispiel eine Versicherungssumme von 700 Euro festgelegt. Für eine Wohnung mit 75 Quadratmetern ergibt sich so eine Versicherungssumme von 52.200 Euro. Versicherer veranschlagen meist noch eine zusätzliche „Reserve“, so dass bei Neuanschaffungen nicht sofort eine Unterversicherung entsteht. Wer über besonders wertvolles Inventar verfügt, sollte hingegen nicht auf das Pauschalsystem zurückgreifen, sondern den tatsächlichen Wert ermitteln. Beinhaltet der Hausrat womöglich Antiquitäten, bedarf es spezieller Versicherungen, die den nötigen Schutz sicherstellen. Nicht nur in diesen Fällen ist ein unabhängiger Versicherungsmakler der richtige Ansprechpartner, damit der gewünschte Versicherungsschutz sachgerecht vereinbart wird.  

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