Alle Jahre wieder: Seit dem 1. März benötigen Kleinkrafträder, E-Scooter und Co. ein neues Versicherungskennzeichen. In 2021 sind gültige Kennzeichen blau beschriftet, die zuletzt schwarzen Schilder haben ausgedient. Neu jedoch ist, dass Mofa- bzw. Mopedfahrer im Rahmen eines Pilotprojekts jetzt die Wahl zwischen den bekannten Blechschildern und einer Klebefolie haben. Die Folie wird auf eine Kunststoffplatte aufgeklebt, die mehrere Jahre verwendet werden kann. Fälschungssicherheit wird mit einem Hologramm gewährleistet. Übrigens: Wer mit alten Kennzeichen weiterfährt, verliert den wichtigen Haftpflichtversicherungsschutz und macht sich strafbar.
Diese Fahrzeuge benötigen Versicherungskennzeichen:
- Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren.
- Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h.
- Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 Stundenkilometern und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern.
- E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 Stundenkilometer schnell sind.
- Motorisierte Krankenfahrstühle
- Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren.
- E-Scooter oder Segways, für die eine Betriebserlaubnis entsprechend der am 15. Juni 2019 in Kraft getretenen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erteilt wurde.