Corona und das Kleingedruckte: Augen auf!

von CHARTA Redaktion

am 10. Mai 2021

Ob und in welchem Umfang in 2021 wieder verreist werden kann, hängt sehr stark vom Verlauf der Corona-Pandemie ab. Optimisten planen bereits für Sommer, Herbst und/oder Winter – und schließen zur Sicherheit womöglich eine Reisekrankenversicherung ab.

Dass das weltweite Infektionsgeschehen durch Covid-19 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Pandemie eingestuft wurde, wirkt sich teils erheblich auf den Umfang von privatem Versicherungsschutz aus. Denn: Pandemien werden im Kleingedruckten als Auslöser für den Leistungsfall meist ausgeschlossen.

In der Sache und aus Sicht der Versicherer ist das nachvollziehbar. Denn sie haben zu Beginn einer Pandemie grundsätzlich kaum eine Chance, deren Entwicklung und Folgen zu berechnen. Erst nach ihrem Auftreten und im weiteren Verlauf wird das Risiko mess- und kalkulierbar. Ebenfalls richtig ist aber, dass die Versicherer auch in der Zeit nach der Pandemie mit ihren Kunden Geschäfte machen wollen.

Wer sich trotzdem nicht alleine auf die Kulanz seines Versicherers verlassen will, schaue z. B. in der Auslandskrankenversicherung genau ins Kleingedruckte. Für viele Kunden ist es beruhigend, dass sie im Krankheitsfall, etwa bei einer Corona-Erkrankung, auf den Rücktransport in ein Krankenhaus in Deutschland bestehen können. Die Versicherer übernehmen diese Kosten eher, wenn das Bedingungswerk den Rücktransport als „medizinisch sinnvoll“ definiert. Ist von „medizinischer Notwendigkeit“ zu lesen, sind die Hürden höher. Ein Rücktransport ist dann erst wahrscheinlich, wenn vor Ort keine ausreichende Versorgung möglich ist. Mit Blick auf die Corona-Pandemie kann das allerdings schon gegeben sein, wenn am Urlaubsziel nicht genügend Intensivbetten bzw. Beatmungsgeräte zur Verfügung stehen.

Wenn es zu keiner Einigung mit dem Versicherer kommt, können Versicherte Hilfe beim Versicherungsombudsmann finden. Hier wird ein kostenloses Schlichtungsverfahren durchgeführt. Der Ombudsmann kann Entscheidungen treffen, die für den Versicherer bis zu einer Summe von 10.000 Euro bindend sind. Nähere Informationen dazu unter www.versicherungsombudsmann.de .

Noch besser ist es, sich schon vor Abschluss der Versicherung mit einem unabhängigen Makler in Verbindung zu setzen und sich umfassend beraten zu lassen. Böse Überraschungen reisen dann erst gar nicht mit.

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