CHARTA-Rahmenabkommen mit First Debit

von Michael Kühl

am 17. März 2022

Wie Sie unnötigen Aufwand vermeiden und offene Rechnungen wieder auf Ihrem Konto landen.

Bonität & Inkasso | CHARTA-Rahmenabkommen mit First Debit.

First Debit unser langjähriger Kooperationspartner informiert:

Zeit ist Geld – vor allem wenn Sie Ihre Interessenten in einem Erstgespräch intensiv kennenlernen und den Versicherungsschutz umfänglich prüfen. Umso ärgerlicher, wenn später die Versicherung diese Person nicht eindeckt, weil eine negative Bonität vorliegt. Ihre Arbeit war dann meist vergeblich.

Das geht auch anders!

Mit den Bonitätsprodukten der First Debit:

Auf Kopfdruck erhalten Sie in Ihrem CHARTA.NETZ unter dem Menüpunkt „Quellen & Werkzeuge“ Zugriff auf:

  • Sekundenschnell alle führenden Bonitätsdatenbanken (u. a. SCHUFA)
  • Tagesaktuelle Informationen online abrufbar – im Web oder unserer App
  • Erhöhte Zahlungseingänge dank spezieller Mahnstrategie
  • Positives Image durch mehrsprachiges Schuldnerportal inkl. Onlinezahlung
  • Persönliche Ansprechpartner mit Durchwahl für Sie und Ihr Team

Unser CHARTA-Rahmenabkommen garantiert Ihnen: keine Mindestabnahmen oder zusätzliche Lizenzen. Genau so einfach prüfen Sie auch Unternehmen – bspw. mit einer SCHUFA-Kurzauskunft.

Sollte es vorkommen, dass Ihre Rechnungen nicht beglichen werden oder Sie andere Geldforderungen besitzen, fordert unser Partner First Debit diese effektiv für Sie ein. Garantiert günstiger als ein Rechtsanwalt! Dabei setzt First Debit auf eine moderne und kundenerhaltende Vorgehensweise und mahnt zusätzlich per E-Mail und SMS. Ihre Kunden können online Ratenzahlungen vereinbaren oder die Rechnung direkt mit Paypal bezahlen.  

Loggen Sie sich noch heute auf CHARTA.NETZ ein und profitieren Sie vom Leistungsangebot der First Debit GmbH.

Ihr Ansprechpartner bei CHARTA: Tim Mertens (0211/86439-12 oder mertens@charta.de). 

 

 

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