Kfz-Versicherung -Fahren bei Nässe-

von Michael Kühl

am 1. April 2022

Jedem Autofahrer ist ganz sicher schon oft eine Geschwindigkeitsbegrenzung mit dem Zusatz „Bei Nässe“ begegnet. Die Entscheidung, ob es sich tatsächlich um Nässe oder nur ein paar Spritzer handelt, fällt gar nicht so leicht.

Wann genau das Zusatzschild „Bei Nässe“ gilt, hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits vor vielen Jahren entschieden. Eine Fahrbahn ist demnach nass, wenn sich auf der Oberfläche erkennbar eine wenn auch nur dünne Wasserschicht gebildet hat, also die gesamte Fahrbahn mit einem Wasserfilm überzogen ist. Das erkennt man in der Regel daran, dass das Fahrzeug vor einem eine Sprühfahne bildet. Wegen ein paar einzelner Pfützen und Wasserlachen oder bei leichtem Regen gilt eine Straße also noch nicht als nass. Ist die Fahrbahn hingegen nur feucht, muss man die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht beachten. Eine feuchte Fahrbahn ist in der Regel daran zu erkennen, dass ihre Oberfläche sich dunkel verfärbt hat.

Quelle: ADAC

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