Altersvorsorge für Selbstständige

von Michael Kühl

am 25. April 2022

Kommt die Versicherungspflicht?

Viele Freiberufler und selbstständig Tätige fragen sich, ob und ab wann sie per Gesetz für ihr Alter vorsorgen müssen und in welcher Form. Konkretes gibt es indes noch nicht.

Seit Jahren will die Politik ein Gesetz auf den Weg bringen, mit dem der vorprogrammierten Altersarmut vieler Freiberufler und Selbstständigen vorgebeugt werden soll. Erst sollte sie 2021 kommen, später war das Jahr 2024 im Gespräch. Allerdings kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales derzeit keine genauen Angaben machen – weder über den Zeitpunkt noch über die Ausgestaltung. Im neuen Koalitionsvertrag gibt es nun aber eine konkrete Passage, die als Arbeitsauftrag angesehen werden kann. Sie betrifft allerdings nur neue Selbstständige. Auf Seite 71 heißt es unter der Überschrift Absicherung für Selbständige:

Das sagt der Koalitionsvertrag 

„Wir werden für alle neuen Selbstständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem unterliegen, eine Pflicht zur Altersvorsorge mit Wahlfreiheit einführen. Selbstständige sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, sofern sie nicht im Rahmen eines einfachen und unbürokratischen Opt-Outs ein privates Vorsorgeprodukt wählen. Dieses muss insolvenz- und pfändungssicher sein und zu einer Absicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen. Bei jeder Gründung gilt jeweils eine Karenzzeit von zwei Jahren. Die geförderte zusätzliche private Altersvorsorge steht allen Erwerbstätigen offen.“

 

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