CHARTA gründet Cyberforum

CHARTA gründet Cyberforum

Die stark steigende Cyber-Kriminalität macht es nötig, dass sich Privatpersonen und Unternehmen zukünftig besser schützen. Durch einen besseren Schutz wird die Anfälligkeit für Cyber-Kriminalität minimiert.Neben dem Schutz der jeweiligen Infrastruktur werden hier zukünftig entsprechende Cyber-Versicherungen immer wichtiger. Die Kompetenz der Beraterin oder des Beraters ist für den Endverbraucher von entscheidender Bedeutung.

Vor diesem Hintergrund wurde das Cyberforum gegründet.

Ziel des CHARTA-Cyberforums ist es, die Kompetenz aller Partnerunternehmen hier frühzeitig zu optimieren und so dem hohen Qualitätsstandard für die Endverbraucher gerecht zu werden. Fachleute aus dem Bereich des Cyber-Schutzes in Verbindung mit persönlich gemachten Erfahrungen sorgen für hochwertigen theoretischen und praxisorientieren Wissenstransfer.

Zur Auftaktveranstaltung am 07.12.2022 wird ein CHARTA-Partnerunternehmen aus eigener hautnaher Erfahrung mit der Cyber-Kriminalität berichten.

Das neu gegründete Cyberforum untermauert den hohen Qualitätsanspruch der CHARTA und ihrer Partnerunternehmen.

 

Wer finanziert einen Treppenlift?

Wer finanziert einen Treppenlift?

Viele Menschen mit einer Gehbehinderung brauchen über kurz oder lang als Hilfsmittel einen Treppenlift. Die Preise sind erheblich und variieren zudem deutlich. Doch es gibt Zuschüsse. 

 Je nach Aufwand – etwa Treppenverlauf und -länge – ist beim Einbau eines Treppenliftes nach Angaben der Verbraucherzentrale mit Kosten zwischen 3.500 und 15.000 Euro zu rechnen. Wer pflegebedürftig mit Pflegegrad eins bis fünf ist, bekommt von der gesetzlichen und privaten Pflegepflichtversicherung einen einmaligen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Auch einige private Pflegeergänzungsversicherungen leisten hierfür. Klären Sie mit Ihrem Makler, inwieweit das für Sie zutrifft. 

Förderprogramme helfen 

Fördermittel zum Einbau eines Treppenliftes stellt auch der Staat über die Kreditanstalt für Wiederaufbau bereit, entweder mit einem zinsgünstigen Kredit zum altersgerechten Umbau oder einem Investitionszuschuss zur Barriere-Reduzierung. Allerdings sind die Leistungen in der Regel nicht mit denen der Pflegekasse kombinierbar. Weitere regionale Förderprogramme gibt es vereinzelt von den Ländern, Städten und Gemeinden, die über das zuständige Landratsamt oder Bürgerbüro abgerufen werden können. Vor dem Kauf sollte man sich ausführlich beraten lassen und verschiedene Angebote per Kostenvoranschlag einholen sowie die Preise vergleichen. 

 Quelle: Universa

 

Der einzige Pool zu 100% in Maklerhand

Der einzige Pool zu 100% in Maklerhand

Pressemitteilung vom 17.10.2022

Einzigartig in Deutschland!

Der verbundeigene Pool der CHARTA, DÜSEV, nimmt jetzt richtig Fahrt auf. Immer mehr CHARTA-Partnerunternehmen profitieren von den Vorzügen eines eigenen Pools. Der Markt der Maklerpools ist in ständiger Bewegung. Daher ist ein verbundeigener Pool eine logische Weiterentwicklung der CHARTA-Dienstleistungen für die angeschlossenen Partnerunter-nehmen. Effizientere Arbeitsabläufe durch die Pool-Abwicklung und attraktive Courtagesätze, die sich vor keinem anderen Pool verstecken müssen. Das schätzen die CHARTA-Partnerunternehmen am Pool, der sich zu 100% in Maklerhand befindet.

Um der ständigen Bewegung im Markt Rechnung zu tragen, wird der Pool entsprechend der Bedürfnisse der angeschlossenen Partnerunternehmen, regelmäßig angepasst.

Für die strategische Ausrichtung der CHARTA wurde nun mit dem verbundeigenen Pool (DÜSEV) ein wichtiges Zeichen Richtung Zukunft gesetzt.

 

Hausrat gegen Wetterextreme absichern

Hausrat gegen Wetterextreme absichern

Hausrat-Versicherung

Die Flutkatastrophe im Ahrtal und in der Eifel im Sommer 2021 ist noch in guter Erinnerung. In der Berichterstattung standen vor allem zerstörte Häuser im Fokus. Dass Wasser und Schlamm auch den Hausrat der Betroffenen zerstört haben, war weniger präsent.

Dabei haben die Versicherer neben 91.000 Schäden an Wohngebäuden, 40.000 an Kfz und 28.000 an Firmen auch 54.000 Fälle, die die Hausratversicherung betreffen. Schäden in Höhe von 700 Millionen Euro sind dabei entstanden. Klassische Hausratversicherungen übernehmen Schäden durch derartige Unwetterkatastrophen in der Regel nicht. Dafür muss – wie auch in der Wohngebäudeversicherung – eine extra Elementarschaden-Versicherung abgeschlossen werden.

Auch Hausratschäden können existenzgefährdend sein

Wohngebäude sind zwar von Schäden durch Extremwetterereignisse stärker betroffen als Hausrat, aber schwere Schäden am mobilen Eigentum zum Beispiel nach einer Überschwemmung können auch schnell existenzgefährdend sein. Denn der Hausrat stellt neben Immobilienbesitz meistens einen großen Vermögenswert dar. Außerdem gibt es Schäden nach Überschwemmungen nicht nur in Gewässernähe – auch ein Rückstau nach Starkregenereignissen kann Extremwetterschäden verursachen. Viele Menschen unterschätzen dieses Risiko und schließen den wichtigen Extremwetterschutz bei ihrer Hausratversicherung nicht mit ab. Fragen Sie Ihren Makler. Er wird Sie umfassend über die Risiken für Ihren Hausrat durch Hochwasser und Rückstau aufklären.

Unberechenbare Wetterlagen

Durch den Klimawandel kommt es immer häufiger zu völlig unberechenbaren Wetterlagen. Vor allem Starkregen sorgt oft für Überschwemmungen, nicht selten weitab von großen Flüssen. Die weit verbreitete Meinung, dass Elementarschutz weit entfernt von Gewässern unnötig ist, ist daher ein verhängnisvoller Irrtum. Wer einen Zusatzbaustein zu seiner Hausratversicherung gegen Elementarschäden kauft, ist gegen folgende Risiken versichert: Überschwemmung, Rückstau, Erdsenkung, Erdrutsch, Erdfall, Lawinenabgang und Schneedruck sowie Vulkanausbruch. Werden Gegenständen beschädigt, kommt die Versicherung in der Regel für den Neuwert des zerstörten Eigentums auf. Sind Reparaturen möglich und erforderlich, werden diese Kosten erstattet, ebenso für die Entsorgung.

 

Neue Informationspflichten für Vergleichsportale

Neue Informationspflichten für Vergleichsportale

Seit Ende Mai dieses Jahres gelten neue Regeln im Onlinehandel,

wie sie die EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften vorsieht.

Onlinehändler, aber auch Marktplätze wie Amazon, e-Bay und Co. müssen ihre Angebote dann transparenter gestalten und dabei bestimmte Informationspflichten erfüllen. Es geht darum klarzustellen, welche Methoden angewandt werden, die die Entscheidung des Kunden beeinflussen können. Dazu zählen Fragen wie: Welche Faktoren spielen für das Ranking der Angebote eine Rolle? Welche Anbieter werden bei Vergleichen berücksichtigt? Verkaufen Warenanbieter gewerblich oder privat? Bestehen geschäftliche Abhängigkeiten zwischen Anbieter und Marktplatz? Die zusätzlich geforderten Informationen sollen Onlineshoppern eine höhere Transparenz beim Kauf von Waren und Dienstleistungen bieten und sie damit bei der Kaufentscheidung unterstützen. So müssen Käufer beispielsweise erkennen können, wie die Reihenfolge der angezeigten Suchergebnisse zustande gekommen ist und welche Kriterien bei dem Ranking eine Rolle gespielt haben. Das soll verhindern, dass Kunden ihre Kaufentscheidung aufgrund eines Rankings treffen, welches durch versteckte Werbung oder Zahlungen beeinflusst ist.

Online-Markplätze müssen außerdem darauf hinweisen, ob mit einem Anbieter eine wirtschaftliche Verbindung besteht, ob es sich um ein Unternehmen oder eine Privatperson handelt und ob der Anbieter das Produkt selbst vertreibt. Denn dies hat Einfluss darauf, welche Rechte Verbraucher zum Beispiel bei Mängeln oder bei einem Widerruf haben und an wen sie sich dafür wenden müssen.

Auch Vergleichsportale wie check24, Verivox, versicherungs-vergleiche.de und finanzscout24 – um nur einige aus dem Bereich Versicherungen zu nennen – müssen Nutzer künftig darüber informieren, welche Anbieter bei der Erstellung des Vergleichs einbezogen wurden. Fragen Sie im Zweifel lieber Ihren Makler, wenn Sie geeigneten Versicherungsschutz suchen.

Quelle: Ergo Rechtsschutz Leistungs-GmbH