Parkplatz fürs Auto  -Garage und Parkplatz kündigen-

Parkplatz fürs Auto -Garage und Parkplatz kündigen-

Parkplätze können entweder über den Wohnungsmietvertrag oder einen separaten Mietvertrag gemietet werden. Daraus ergeben sich unterschiedliche Rechte und Pflichten für Mieter.

 Mietwohnungen mit dazugehörigem Parkplatz sind besonders in Innenstädten heiß begehrt. Ein sogenannter einheitlicher Vertrag für Wohnung und Parkplatz hat den Vorteil, dass der Vermieter nicht ohne Weiteres den Stellplatz kündigen kann, sondern nur den gesamten Mietvertrag. Gleiches gilt allerdings auch für den Mieter, wenn er den Parkplatz beispielsweise nicht mehr benötigt. Ob es sich dabei um eine Garage oder einen Stellplatz handelt, spielt für die rechtlichen Regelungen keine Rolle. Der Vermieter benötigt einen gesetzlichen Kündigungsgrund, beispielsweise Eigenbedarf.

Einen separaten Stellplatzmietvertrag können Mieter und Vermieter ohne Angaben von Gründen binnen drei Monaten kündigen. Wer einen mitgemieteten Parkplatz nicht kündigen möchte oder kann, darf ihn untervermieten, allerdings erst nach Zustimmung des Vermieters. Den Preis dafür kann der Mieter selbst bestimmen. Lehnt der Vermieter ab, kann bei zwei separaten Verträgen ein Sonderkündigungsrecht bestehen.

 

Quelle: ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

 

Inter: CHARTA Sideletter zur Betriebshaftpflichtversicherung!

Inter: CHARTA Sideletter zur Betriebshaftpflichtversicherung!

Wir haben auch mit unserem langjährigen Gewerbeversicherer Inter einen Sideletter zur Betriebshaftpflichtversicherung vereinbaren können. Dieser bietet einen umfangreichen Mehrwert und sichert Ihren Kunden umfassend ab. Den Sideletter erhält Ihr Kunde kostenfrei! Der Sideletter gilt nur für Neugeschäft.

Ab sofort steht der Sideletter für alle Betriebe/Berufe, insbesondere für Handel, Handwerk, Dienstleistung, freie Berufe, Gewerbe, Gastronomie, Bau und Heilwesen/Medizinische Fachberufe zur Verfügung!

Nachfolgend ein kurzer Auszug aus den CHARTA-spezifischen Zusatzleistungen:

a) Neue Klauseln:

  • Maklerklausel
  • beitragsfreie Summen- u. Konditionsdifferenzdeckung (15 Monate)
  • Besitzstandsgarantie (Bestands-Garantie) bis 1.000.000 € (max. 2 fach p.a. für 5 Jahre u. längstens bis zur Neuordnung)
  • Gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung
  • Versehensklausel
  • Keine Kürzung der Versicherungsleistung wegen grober Fahrlässigkeit
  • Verzicht auf Rücktritt bei vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung (soweit diese länger als 2 Jahre zurückliegt oder es sich um einen Schaden bis 5.000 € Höhe handelt)
  • Vorumsätze inkl. Rückwärtsversicherung für Vorschäden nach Ablauf der Nachhaftung des Vorversicherers

b) Spezielle Klauseln für das Baugewerbe:

  • Nebenberufliche Gutachter- und Schiedsgerichtstätigkeit, ohne Meisterpflicht 100.000 € (max. 2 fach p.a.)
  • Schäden aufgrund von Asbest 250.000 € (max. 2 fach p.a.)

 

Den CHARTA Sideletter mit allen Erweiterungen im kompletten Wortlaut finden Sie hier.

In unserer Gewerbeplattform CHARTA.SCOUT (Softwarepartner Thinksurance) ist der Sideletter und dessen Leistungsmerkmale aktuell noch nicht hinterlegt, dies soll aber bald abgeschlossen sein. Aber wenn Sie eine Deckungsnote über SCOUT versenden, wird der Sideletter dem Vertrag hinterlegt!

Aber so einfach geht´s schon jetzt: Auf jeder neuen BHV-Deckungsnote muss Ihre CHARTA-spezifische Vermittlernummer und der Hinweis “SB H-152 Stand 01.09.2021 Charta Sideletter Stand 01.09.2021” vermerkt werden (dies haben wir auf den pdf-Deckungsnoten in NETZ für Sie bereits vorgedruckt hinterlegt). Dann wird zu jedem neuen Vertrag der Sideletter virtuell hinterlegt und auf der Police ein Hinweis abgedruckt. Die hinterlegten Deckungsnoten/Angebotsanfrageformulare sind selbstrechnend und elektronisch ausfüllbar!

Sie erhalten eine laufende Courtage von 25%.

Alle Informationen und sämtliche Unterlagen finden Sie hier auf der Produktseite in CHARTA.NETZ.

Der Sideletter Gewerbe Sach mit der Inter befindet sich aktuell in der Umsetzung und wird Ihnen in den nächsten Tagen zur Verfügung stehen.

Sie haben noch keine Anbindung an den Versicherer? Hier kommen Sie zu unserem Anbindungstool.

Ihr Ansprechpartner bei CHARTA: Michael Paetzke (0211 864 39-40 oder paetzke@charta.de).

 

 

Sozialversicherung  -Das ändert sich 2022 für Sie-

Sozialversicherung -Das ändert sich 2022 für Sie-

Wie in jedem Jahr werden auch 2022 die Rechengrößen für die Beiträge in der Sozialversicherung an die Entwicklung der Einkommen angepasst. Das hat zum Beispiel Einfluss darauf, wer in die Private Krankenversicherung wechseln kann.

 So steigt ab 1. Januar 2022 die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (Ost) auf 6.750 Euro im Monat (2021: 6.700 Euro), während sie in den alten Ländern aufgrund von Corona auf 7.050 Euro im Monat (2021: 7.100 Euro) sinkt. In der knappschaftlichen Rentenversicherung (Ost) steigt sie auf 8.350 Euro im Monat (2021: 8.250 Euro), während sie im Westen ebenfalls sinkt, und zwar auf 8.650 Euro im Monat (2021: 8.700). Zur Erinnerung: Über der Bemessungsgrenze hinaus werden keine Beiträge geleistet und somit keine Rentenansprüche erworben. In der Krankenversicherung bleibt dagegen alles beim Alten. Sowohl die Beitragsbemessungsgrenze (58.050 Euro im Jahr) als auch die Versicherungspflichtgrenze (64.350 Euro im Jahr) gibt es keine Veränderungen. Die Versicherungspflichtgrenze markiert die Grenze, aber der man sich privat versichern kann.

Zuschüsse für alle Betriebsrentner

In der betrieblichen Altersversorgung (bAV) endet zum Jahreswechsel die Übergangsregelung, was die Arbeitgeberzuschüsse betrifft. Bisher waren Arbeitgeber seit 2019 verpflichtet, einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent zu jeder neuen Entgeltumwandlung bei Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds zu zahlen. Nun müssen sie auch für bereits bestehende Entgeltumwandlungsvereinbarungen den Zuschuss leisten. Ausnahmen von dem verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss können für tarifgebundene Beschäftigungsverhältnisse gelten (siehe auch Artikel auf Seite…).

Mehr Sachleistungen
Die Freigrenze für Sachbezüge wird ab 2022 von monatlich 44 Euro auf 50 Euro erhöht. 
Alle Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern demnach Sachbezüge bis zu 50 Euro zur Verfügung stellen.
Sachbezüge sind Zusatzleistungen vom Arbeitgeber, wie Tankgutscheine, Essensgutscheine, ein Jobticket und die betriebliche Krankenversicherung.
Bis zur Sachbezugsfreigrenze sind diese Leistungen für Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei.
Beiträge zur Basis-Rente (Rürup-Rente) können als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden.
Mittlerweile können 94 Prozent davon abgesetzt werden, im Vorjahr waren es nur 92 Prozent. 
Ab dem Jahr 2025 kann der ganze maximale Betrag steuerlich geltend gemacht werden. 

 

Basler: Sideletter zur Betriebshaftpflichtversicherung!

Basler: Sideletter zur Betriebshaftpflichtversicherung!

Wie bereits angekündigt, haben wir mit der Basler einen Sideletter zur Betriebshaftpflichtversicherung vereinbaren können. Dieser bietet einen deutlichen Mehrwert und sichert Ihren Kunden umfangreich ab. Ab sofort steht der Sideletter für alle Betriebe/Berufe, insbesondere

Handel, Handwerk, Dienstleistung, freie Berufe, Gewerbe, produzierendes Gewerbe, Gastronomie, Bau und Heilwesen/Medizinische Fachberufe, IT-Betriebe zur Verfügung!

Nachfolgend ein kurzer Auszug aus den CHARTA-spezifischen Zusatzleistungen für Ihre Kunden:

 

a) Standardklauseln des VU erweitert**:**

  • Marktgarantie bis 100.000 € (max. 2 fach p.a.)
  • Besitzstandsgarantie (Bestands-Garantie) bis 500.000 € (max. 2 fach p.a.

 

b) Neue Klauseln:

  • Maklerklausel
  • Als “rechtzeitige Zahlung” der Erstprämie gilt nach Erhalt der passenden Police ein Zeitraum von vier Wochen
  • beitragsfreie Summen- u. Konditionsdifferenzdeckung (15 Monate)
  • AKB-Zusatzdeckung für versicherungspflichtige, nicht zugelassene KFZ
  • Gebrauch fremder Kraftfahrzeuge (Non-Ownership-Deckung)
  • Gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung
  • Regressverzicht (VU verzichtet auf Wunsch des VNs auf Regress

 

c) Spezielle Klauseln für das Baugewerbe:

  • Nebenberufliche Gutachter- und Schiedsgerichtstätigkeit, ohne Meisterpflicht 10.000 € (max. 2 fach p.a.)
  • Schäden aufgrund von Asbest 250.000 € (max. 2 fach p.a.) SB 250€

 

d) Spezielle Klauseln für das produzierende Gewerbe:

  • Lieferkettenklausel
  • Vorumsätze inkl. Rückwärtsversicherung für Vorschäden nach Ablauf der Nachhaftung des Vorversicherers

In unserer Gewerbeplattform CHARTA.SCOUT (Softwarepartner Thinksurance) ist der Sideletter und dessen Leistungsmerkmale aktuell noch nicht hinterlegt, dies soll aber Mitte November abgeschlossen sein.

Aber so einfach geht´s schon jetzt: Auf jeder neuen BHV-Deckungsnote muss Ihre CHARTA-spezifische Vermittlernummer und der Hinweis “CHARTA Sideletter Betriebshaftpflicht” vermerkt werden. Dann wird zu jedem neuen Vertrag der Sideletter virtuell hinterlegt und auf der Police ein Hinweis abgedruckt.

Alle Informationen und sämtliche Unterlagen finden Sie hier auf der Produktseite in CHARTA.NETZ.

Der Sideletter Gewerbe Sach mit der Basler befindet sich aktuell in der finalen Phase und wird Ihnen in den nächsten Wochen zur Verfügung stehen.

Sie haben noch keine Anbindung an den Versicherer? Hier kommen Sie zu unserem Anbindungstool.

Ihr Ansprechpartner bei CHARTA: Michael Paetzke (0211 864 39-40 oder paetzke@charta.de).

 

 

Durchs Jahr ohne Reifenwechsel

Durchs Jahr ohne Reifenwechsel

Seit 2010 existiert eine „situative Winterreifenpflicht“. Das bedeutet, es ist verboten, bei winterlichen Verhältnisse mit Sommerreifen zu fahren. Aber was zählt zu Winterreifen und was bedeutet das hinsichtlich der Kfz-Versicherung?

Reifenwechsel zweimal im Jahr ist lästig und teuer. Daher steigen viele Autofahrer auf Allwetter- oder Ganzjahresreifen um. Die Sorge, ob diese Reifen bei einem winterlichen Unfall von der Versicherung anerkannt werden, ist unbegründet. So erklärt die Allianz eindeutig: „Bei einem Unfall mit Allwetterreifen bieten gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht- und freiwillige Kasko­ver­si­che­rung vollen Schutz.

Allwetterreifen, auch Ganz­jahres­reifen genannt, kombinieren die Eigen­schaften von Sommer- und Winter­reifen. Einmal mon­tiert, dürfen sie ganz­jährig am Auto bleiben und bei jedem Wetter gefahren werden. Zulässige Ganz­jahres­reifen erkennen Sie an der Alpine-Kenn­zeichnung: einem Bergpiktogramm mit Schnee­flocken­symbol.“ Bis zum 30. September 2024 dürfen auch Reifen mit der Markierung M+S (Mud & Snow = Matsch und Schnee) genutzt werden. Allerdings nur, wenn diese vor dem 31. Dezember 2017 hergestellt wurden.