Keymen-Versicherung: Schlüsselkompetenzen schützen

Keymen-Versicherung: Schlüsselkompetenzen schützen

In vielen Unternehmen gibt es eine oder mehrere Personen, ohne deren Know-how nichts oder nur sehr wenig liefe. Keymen sind Mitarbeiter mit Expertenwissen und meist viel Berufserfahrung, die nicht einfach von heute auf morgen ersetzt werden können.

Bei Kündigungen mögen Zugeständnisse beim Gehalt, betriebliche Sonderleistungen oder sonstige Vergünstigungen die Abwanderung des oder der Mitarbeiter verhindern. Gegen Krankheit oder gar Tod ist damit jedoch kein Blumentopf zu gewinnen.

Die richtige Versicherung kann zumindest einen finanziellen Ausgleich bzw. den nötigen Handlungsspielraum ermöglichen, falls Schlüsselkräfte eines Unternehmens ausfallen. Damit steht dann Kapital zur Verfügung, um mögliche Auftrags- oder Produktionsrückgänge abzufedern.

Krankheitsbedingten Ausfällen von Keymen kann beispielsweise mit einer sogenannten Dread-Disease-Versicherung, einer Versicherung gegen schwere Krankheiten, begegnet werden. Die Anzahl der Anbieter in Deutschland ist nach wie vor überschaubar. Die Leistung wird fällig, wenn bei der versicherten Person eine der bei Vertragsabschluss festgelegten Krankheiten, etwa Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall, diagnostiziert wird. Häufig lassen es die Tarife zu, dass die zu versichernden Erkrankungen aus einer Art Katalog ausgewählt werden können. Vorteilhaft bei dieser Versicherungsform ist die in der Regel einfache Feststellung des Versicherungsfalls.

Führt eine Krankheit zu einer sicheren Bestimmung der verbleibenden Lebenserwartung des versicherten Keyman, besteht bei einigen Policen die Möglichkeit einer vorzeitigen Auszahlung der Leistung. Dieses möglicherweise etwas makaber erscheinende Leistungsmerkmal kann das Unternehmen jedoch in die Lage versetzen, ausreichend Zeit für die Nachbesetzung der Schlüsselposition zu haben.

Risiko Umwelttechnik: Gut versichert heizen

Risiko Umwelttechnik: Gut versichert heizen

Umweltschutz liegt nicht nur im Trend, er ist mit Blick auf die längst eingetretenen Schäden praktisch ein Muss.

Beim Hausneubau oder notwendigem Ersatz vorhandener Heizungsanlagen stoßen die Bauherren meist auch auf moderne Wärmepumpentechnik. Es gibt sie zwar in unterschiedlichen Ausführungen und technischer Ausgestaltung, meist eint sie jedoch eine weitgehend effiziente Wirkungsweise.

Wärmepumpen nutzen, vereinfacht gesagt, die thermische Energie, die in der Umwelt gespeichert ist. Dazu zählt beispielsweise die Wärme in Luft, Wasser oder Boden. Ein potenziell gefährlicher Verbrennungsprozess findet damit zwar nicht statt, allerdings greift die Wärmepumpentechnik auf Kühlmittel zurück, die in einem normalerweise geschlossenen System zirkuliert. Die Schadenswahrscheinlichkeit mag gering sein: Falsche Handgriffe etwa bei der Installation oder Einwirkungen nach der Inbetriebnahme können zum Austreten des Kühlmittels führen. Je nach System der Anlage lassen sich Schäden am Grundwasser oder andere Umweltschäden nicht ausschließen. Gezielter Versicherungsschutz tut not, denn gewöhnlich schließen Gebäudeversicherungen Schäden dieser Art nicht mit ein. Häufig genügt es, den Versicherungsschutz mit einer entsprechenden Erweiterung zu versehen. Ein unabhängiger Versicherungsmakler weiß Rat und kennt den richtigen Versicherer.

Veranstaltungen sicher organisieren: Richtig geplant ist halb gewonnen

Veranstaltungen sicher organisieren: Richtig geplant ist halb gewonnen

Die Corona-Pandemie hat in den letzten Monaten gerade der Veranstalterbranche besonders zugesetzt. Veranstaltungen bestimmter Größe und an definierten Orten wurden behördlicherseits abgesagt bzw. deren Durchführung generell untersagt.

Nichtsdestotrotz führen neu gewonnene Erkenntnisse über das Virus und dessen Verbreitung zu einer schrittweisen Rücknahme der Einschränkungen in etlichen Branchen. Die Planung einer Veranstaltung bleibt dennoch auf absehbare Zeit eine risikobehaftete Sache. Die unübersichtliche Lage verdeutlicht aber auch, dass Risiken, die den finanziellen Ruin nach sich ziehen können, so umfangreich wie möglich versichert werden sollten. Das mag die Kostenkalkulation erschweren, sorgt aber für ruhigeren Schlaf.

Grob skizziert sind die wichtigsten Versicherungen die Haftpflichtversicherung für Veranstalter, Ausfallversicherungen und, je nach Art der Veranstaltung, der Versicherungsschutz für Schäden an gemieteten Gegenständen.

Die Notwendigkeit einer umfassenden Haftpflichtversicherung ergibt sich auch für Veranstalter aus dem § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Hier ist geregelt, dass derjenige, der anderen einen Schaden zufügt, dafür (finanziell) geradezustehen hat. Richtig gestalteter Versicherungsschutz greift nicht nur für den Firmeninhaber, sondern natürlich auch für dessen Angestellten und Helfer, die für die reibungslose Abwicklung der Veranstaltung sorgen.

Gründe für den Ausfall einer Versicherung sind selbst mit wenig Fantasie schnell aufgezählt: Schlechtes Wetter, unerwartete Schäden am Veranstaltungsgebäude bzw. auf dem -gelände oder Künstler, die durch Unfall, Krankheit, Tod oder andere unvorhersehbare Gründe nicht erscheinen. Diese Risiken sind meist problemlos versicherbar, sodass die aufgelaufenen Kosten durch Entschädigungsleistungen der Assekuranz gedeckt sind.

Kaum ein größeres Event, das ohne gemietete Veranstaltungstechnik auskommt: Beleuchtung, Heiztechnik, Soundanlage oder Mobiliar gehören selten dem Veranstalter. Führen Fehler des Veranstalters oder seiner Mitarbeiter zu Schäden an diesen Gerätschaften, können Reparaturen oder neuwertiger Ersatz schnell ins Geld gehen. Eine mit dem richtigen Augenmaß gestaltete Versicherung für den nötigen Schutz.

Unser Kooperationspartner informiert: EU-CONtent Newsletter-Tracking

Wie Sie Newsletter-Tracking DS-GVO-konform betreiben können

Newsletter-Tracking hat sich mittlerweile durchgesetzt, bei den meisten E-Mail-Marketing-Anbietern ist diese Funktion sogar voreingestellt. Doch ist das Tracken von Newslettern überhaupt zulässig? In unserer neuesten Ausgabe erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Sie Ihre Newsletter tracken dürfen und warum in den meisten Fällen kein Weg an einer Einwilligung vorbeiführt. Außerdem geben wir Ihnen praktische Umsetzungstipps inkl. Formulierungsbeispielen.

Den Artikel in voller Länge können Sie hier lesen.

Unternehmensexpansion: Vorsorge für Mitarbeiter

Unternehmensexpansion: Vorsorge für Mitarbeiter

Wer heutzutage neue Mitarbeiter sucht und tatsächlich findet, kann sich glücklich schätzen. Unternehmerische Kunst besteht auch darin, sie möglichst dauerhaft im Betrieb zu halten.

Es geht nicht darum, einen roten Teppich auszurollen, aber Motivation und Loyalität dem Arbeitgeber gegenüber lassen sich mit den richtigen Maßnahmen und Vorsorgeangeboten steigern. Bevor es aber um die Kür geht, ruft zunächst jedoch die Pflicht: die Betriebshaftpflicht. Sie zählt zu den wichtigsten Policen, wenn es um die Absicherung betrieblicher Risiken geht. Denn jeder neue Mitarbeiter bringt nicht nur seine Qualifikation und Arbeitsleistung in die Firma mit ein, es steigt durch ihn, zwangsläufig, auch das Risiko eines Haftpflichtschadens. Darunter fallen alle Schäden, die aus der betrieblichen Tätigkeit heraus Dritten zugefügt werden: Das können Sach-, Personen- oder auch Vermögensschäden sein. Die Betriebshaftpflicht prüft im Fall der Fälle die Rechtmäßigkeit gestellter Forderungen und sorgt bei gerechtfertigten Ansprüchen für den finanziellen Ausgleich.

Wenn nun mit jedem neuen Mitarbeiter das Haftpflichtrisiko steigt, hat das Auswirkungen auf die Höhe des Versicherungsbeitrags. Daher muss eine Ausweitung des Personalstamms dem Versicherer zeitnah mitgeteilt werden. Veränderungen bei den betrieblichen Sachversicherungen, dazu zählen die Gebäude- oder Inventarversicherung, ergeben sich nur dann, wenn die zusätzlichen Mitarbeiter in neu geschaffenen Büro- bzw. Fabrikationsflächen tätig werden und ggfs. zusätzliche Ausstattung angeschafft werden muss. Zur Realisierung des nötigen Versicherungsschutzes sollte ein unabhängiger Versicherungsmakler zurate gezogen werden. Er weiß den notwendigen Umfang zu ermitteln und auch den geeignetsten Versicherer zu finden.

Zur Kür bei der Mitarbeitermotivation gehören zusätzliche Arbeitgeberleistungen bei der betriebliche Altersversorgung, ergänzender Unfall- bzw. Krankenversicherungsschutz, aber auch Leistungen im Rahmen eines betrieblichen Gesundheitsmanagements.

An Gesprächen über die betriebliche Altersversorgung kommen Arbeitgeber ohnehin nicht vorbei, denn die Mitarbeiter haben einen gesetzlichen Anspruch zumindest auf eine steuerlich vorteilhafte Direktversicherung per Gehaltsumwandlung. Eine zusätzliche finanzielle Beteiligung des Chefs bei der Vorsorge fördert die Mitarbeiterzufriedenheit meist deutlich. Darüber hinaus zaubern die Einsparungen bei den Sozialabgaben ein Lächeln auch auf das Gesicht des Finanzbuchhalters. Neben der Direktversicherung gibt es weitere sogenannte Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung. Je nach Unternehmensgröße und -struktur können eine Unterstützungs- oder Pensionskasse bzw. -fonds geeignetere Wege sein, den Mitarbeitern Gutes zu tun.

Ihr Engagement im Rahmen der Fürsorgepflicht für ihre Mitarbeiter können Unternehmen durch ergänzende Leistungen, z. B. beim Unfall- oder Krankenversicherungsschutz, besonders unterstreichen. Selbst der Fiskus gewährt Unternehmen bzw. den Mitarbeitern finanziellen Spielraum für Zuwendungen: 44 Euro pro Monat oder 528 Euro im Jahr können jedem Mitarbeiter steuerfrei zufließen. Allerdings nicht bar oder als Überweisung, vielmehr als Sachleistung in Gestalt eines Tankgutscheins, Zuschuss zum ÖPNV-Ticket oder als Pre-paid-Kreditkarte.