Neubauten in Überschwemmungsgebieten Wassergrundstück? Nein, danke!

Neubauten in Überschwemmungsgebieten Wassergrundstück? Nein, danke!

Nach wie vor werden Baugenehmigungen für die Errichtung von Gebäuden in potenziellen Überschwemmungsgebieten erteilt. Eine Anpassung des Baurechts an die Folgen des Klimawandels ist erforderlich.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) kommt zu dem Ergebnis, dass die gegenwärtige Bauplanung auf die aus der Klimaforschung gewonnen Erkenntnisse kaum reagiert hat. Die derzeit gültigen Bebauungspläne wurden größtenteils zu einer Zeit festgelegt, als viele wissenschaftliche Erkenntnisse zu Extremwetterlagen und Klimawandel noch nicht vorlagen. Wetterextreme wie beispielsweise Überschwemmungen, Starkregen oder Hagel nehmen allerdings zu, sodass diese Folgen des Klimawandels bei der Raumordnung und der Bauplanung berücksichtigt werden sollten.

Hochwasserschutz ist auch außerhalb besonders gefährdeter Gebiete ein Aspekt, den vor allem Bauherren im Blick haben sollten. Starkregen beispielsweise kann in ansonsten risikoarmen Gebieten dennoch die Kanalisation überfordern und zu Überschwemmungen. Wer bereits in der Bauplanung ein Augenmerk auf solche Ereignisse richtet, spart Geld im Vergleich zu einer komplizierten Nachrüstung nach dem ersten Schaden. Ein guter Wegweiser bei der Risikoeinschätzung ist auch der Naturgefahren-Check der Versicherer: https://www.dieversicherer.de/versicherer/haus—garten/naturgefahren-check.

Versicherungsseitig können Immobilienbesitzer und Mieter mit der Vereinbarung einer Elementarschadenversicherung finanzielle Risiken minimieren. Diese Versicherung wird in der Regel als Zusatzversicherung zur Wohngebäude oder Hausratversicherung angeboten. Erster Ansprechpartner bei Fragen zum Umfang, Ausgestaltung und Umsetzung ist der unabhängige Versicherungsmakler.

Quelle: Medieninformation des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft vom 17.03.2021.

CHARTA-Maklerinnen rufen verbundeigenes Frauennetzwerk ins Leben

Düsseldorf, den 19. Mai 2021. Die CHARTA ist ein Verbund unabhängiger Versicherungsmaklerinnen und -makler. Sie lebt vor allem durch den Austausch unter Kolleginnen und Kollegen. Allerdings sind Frauen gerade in der Assekuranz und im Vertrieb noch immer deutlich in der Minderzahl. Genau das wollen CHARTA-Maklerinnen ändern und haben nun ihr verbundeigenes Netzwerk ins Leben gerufen.

Nach Expertenschätzungen sind Frauen in der Assekuranz unterrepräsentiert. Dabei belegen Ergebnisse aus der Marktforschung ganz klar: Sind Frauen mit an Bord, steigt insgesamt die Effektivität. Das liegt vor allem daran, dass Beraterinnen oft schneller eine Beziehung zu Kundinnen und Kunden aufbauen und so auch schneller Probleme und Anliegen erkennen und lösen können.

Warum gibt es dann so wenige Frauen in der Assekuranz?
Was ist ursächlich dafür, dass Frauen ihren Mehrwert so selten in die Unabhängigkeit führen und insgesamt eine geringere Repräsentanz in der Versicherungsbranche aufweisen? Genau das wollen die Gründerinnen des Frauennetzwerks bei CHARTA ändern.

Kim Hahn, CHARTA-Partnerin und Inhaberin der Firma Leo Forsbeck: „Frauenpower! Ja, ich bin gerne eine Frau. Ich bin gerne Chefin meines Maklerunternehmens, ich bin gerne Repräsentantin und Beraterin, Kollegin, Ehefrau, Freundin, Motivatorin, Läuferin, Sportlerin. Mit dem CHARTA-Frauennetzwerk möchten wir in unserem Verbund ein Zeichen setzen. Denn wir haben das Selbstverständnis, dass wir als Frauen maßgeblich zum Erfolg unserer Unternehmen beitragen. Ich freue mich darauf, mich in unserem Verbund schnell und unkompliziert mit gleichgesinnten Kolleginnen zu verbinden – denn gemeinsam können wir Großes erreichen. Sich gegenseitig auszutauschen, zu inspirieren und voneinander zu lernen sehe ich als wunderbaren Mehrwert für uns CHARTA-Maklerinnen.“

Was ist das Ziel des Maklerinnen-Netzwerks?
Neben einem gezielten Aufbau von Kontakten und inspirierendem, kollegialem Erfahrungsaustausch, profitieren die im CHARTA-Frauennetzwerk engagierten Maklerinnen von gegenseitigem Wissenstransfer und bekommen zugleich neue Impulse und Ideen für ihre tägliche Arbeit.

Sandra Nestler, Geschäftsführerin der Schwäbischen Wirtschaftsberatung Gesellschaft für Vermögensbildung mbH und CHARTA-Partnerin freut sich ebenfalls über den Start des Frauennetzwerks: „Wir können mit gleichgesinnten Kolleginnen teilen, welche Erfahrungen wir erlebt haben, die uns zu unserem Ziel und Erfolg geführt haben, oder aus welchen Herausforderungen wir besonders viel lernen konnten. Im Netzwerk können wir gemeinsam unsere Fähigkeiten und unser Wissen bündeln und uns gegenseitig motivieren – auf Augenhöhe mit unseren CHARTA-Kollegen!“

Auch Dietmar Diegel, Vorstand der CHARTA AG, unterstützt das Frauennetzwerk aktiv: „Ich bin überzeugt, dass unser ins Leben gerufene Maklerinnen-Netzwerk neue und positive Impulse für unseren gesamten Verbund geben wird – nicht als Konkurrenzveranstaltung zur Männerwelt, sondern als wertvolle und zeitgemäße Erweiterung unserer verbundweiten Kommunikation und zur Stärkung der Zusammenarbeit als unabhängige und selbstbewusste Unternehmerinnen und Unternehmer.“

Über CHARTA Börse für Versicherungen AG: von Maklern*innen für Makler*innen
Unser Verbund setzt seit über 25 Jahren vielfältige Akzente im Maklermarkt. Wir stehen für mehr Professionalität, mehr Haftungssicherheit, unbeschränkten Marktzugang, volle Transparenz zu Produktgebern und Produkten, erprobte Marketingkonzepte, optimierte Arbeitsprozesse, leistungsfähige Software und vieles mehr. Als Gemeinschaft engagierter Versicherungsmakler entwickelt CHARTA Gestaltungsanspruch und Nachfragemacht. Wir nehmen Einfluss auf Maklerverträge, Konditionen, Produkte, Prozesse und auf die Services der Versicherer und helfen etablierten Maklern*innen, Newcomern*innen und Umsteigern*innen, zusammen das zu erreichen, was allein kaum geht.

Aktuell haben sich mehrere hundert Versicherungsmakler*innen überall in Deutschland für CHARTA entschieden. Sie schätzen unser exzellentes Wissen, die Prinzipien der Solidarität und Kooperation und betreiben mit CHARTA ihren eigenen Maklerverbund, ohne Einflüsse von Produktgebern, externen Anteilseignern oder Investoren. Mehr Informationen finden Sie unter www.charta.de.

Pressekontakt:
CHARTA Börse für Versicherungen AG
Silvia Mireva
Schirmerstraße 71, 40211 Düsseldorf
Tel.: + 49 (0)211 / 864 39-25
E-Mail mireva@charta.de
Web: www.charta.de
XING: https://www.xing.com/pages/chartaborsefurversicherungenag
Facebook: https://www.facebook.com/CHARTAAG

 

 

 

Laubenversicherung: das kleine Grün

Laubenversicherung: das kleine Grün

Klein- oder Schrebergärten hing lange der Ruf kleinbürgerlicher Spießigkeit nach. Orte, die geprägt sind von Gartenzwergen, Plastik-Sitzgarnituren und Wachstuch-Tischdecken. Aktuell aber müssen Interessenten oft mehrere Jahre auf einer Warteliste verbringen, ehe ein Kleingarten zugeteilt werden kann.

Gerade im Umfeld großer Städte blüht die Nachfrage. Wer mangels Balkon oder Dachterrasse dem Urban-Gardening-Trend nicht folgen kann oder nicht damit zufrieden ist, eine paar Hochbeete auf ausgewiesenen Flächen mit Gleichgesinnten zu bepflanzen, strebt in den Kleingarten. Einhergehend mit der Verjüngung der Pächter verlieren die Kleingärten nach und nach ihre Piefigkeit.

Schrebergärten, im östlichen Teil Deutschlands liebevoll auch Datsche genannt, haben meist eine Quadratmetergröße im unteren dreistelligen Bereich bis maximal 400 qm. Je nach handwerklichem Geschick werden die Gartenhäuschen mit allem Drum und Dran ausgestattet. Von der Dämmung über die Duschmöglichkeit bis zur Küche fehlt es häufig an nichts. Das alles natürlich stets im Einklang mit der jeweiligen Kleingartensatzung, ohne die es auch bei den jüngeren und womöglich sogar hippen Betreibern nicht geht.

Bei so viel Gemeinschaftsgeist und sozialer Kontrolle stellt sich bei manch einem die Frage, ob nicht auf speziellen Versicherungsschutz für die Parzelle oder das Häuschen verzichtet werden könnte. Tatsächlich sind den Pächtern in der Regel keine Versicherungen vorgeschrieben. Der Verein selbst sollte für eine Betriebshaftpflicht Sorge tragen, den Pächtern ist dringend eine Privathaftpflichtversicherung ans Herz zu legen. Sie springt finanziell immer dann ein, wenn Dritten unbeabsichtigt ein Schaden zugefügt wird. Die Schadensersatzpflicht ist gesetzlich geregelt, daher gehört die Privathaftpflichtversicherung zu den wichtigsten Policen überhaupt. Darüber hinaus kann eine spezielle Lauben- oder Kleingartenversicherung sinnvoll sein. Sie wird von etlichen Versicherern angeboten und kombiniert die Leistungsmerkmale einer Wohngebäude- und Hausratversicherung. Dabei kann oft zwischen pauschalen Versicherungssummen gewählt werden. Einfluss auf die Beitragshöhe nimmt die Bauweise der Laube bzw. ihr Neubauwert, der Wert des Hausrats sowie Anzahl und Umfang der versicherten Risiken.

Welche Absicherung jeweils die Beste ist, lässt sich am besten vor Ort und im Gespräch mit einem unabhängigen Versicherungsmakler herausfinden.

Selbstbeteiligung: Zahlen vor Bezahlen

Selbstbeteiligung: Zahlen vor Bezahlen

Selbstbeteiligungen finden sich bei zahlreichen Versicherungen. Sie haben den offensichtlichsten Effekt, dass die Beitragsbelastung für den Kunden sinkt. Einen Haken gibt es gleichwohl.

Wer beispielsweise eine Privathaftpflichtversicherung oder eine Wohngebäudeversicherung abschließen will, kommt im Verlauf der Antragstellung zu einem Punkt, an dem die Höhe der Selbstbeteiligung geklärt werden muss. Aber warum überhaupt versichern, wenn doch zunächst der Versicherte zahlen muss? Wie so oft: Es kommt darauf an.

Grundsätzlich freuen sich Versicherer über die Vereinbarung möglichst hoher Selbstbeteiligungen. Denn für sie bedeutet es, sich nicht mit Kleinschäden herumschlagen zu müssen. Und wer z. B. 150 Euro Selbstbeteiligung vereinbart hat, der wird meist auch einen Schaden über 160 oder 170 Euro noch selbst bezahlen. Ganz einfach deshalb, weil ohnehin nur der über 150 Euro hinausgehende Schaden, also 10 oder 20 Euro, erstattet würde. Das lohnt kaum den Aufwand der Schadensmeldung. Immerhin: Im Gegenzug für die Selbstbeteiligung gewähren die Versicherer Beitragsnachlässe.

Und hier ist es schlau, genau hinzuschauen. Denn die Höhe der Selbstbeteiligung sollte in einem gesunden Verhältnis zur Prämienersparnis stehen. Bei der privaten Haftpflichtversicherung lohnt sich eine Selbstbeteiligung meist nicht. Auch deshalb, weil die überwiegende Anzahl der finanziellen Schäden eher gering sind und man innerhalb der Selbstbeteiligung bleibt. Anders ist die Lage bei Kfz- oder Rechtsschutzversicherungen. Hier führen Selbstbeteiligungen meist zu deutlichen Beitragssenkungen. Bei der Rechtsschutzversicherung kommt als Argument hinzu, dass die gegnerische Versicherung die Selbstbeteiligung erstatten muss, wenn der Rechtsstreit vor Gericht gewonnen wird.

Nachteilig ist eine Selbstbeteiligung stets dann, wenn mehrere Schäden in einem Jahr eintreten: Der Versicherte muss seinen Anteil in jedem weiteren Fall erneut aufbringen.

Digitale Rentenübersicht ist Gesetz: Vorsorge glasklar

Digitale Rentenübersicht ist Gesetz: Vorsorge glasklar

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat im November letzten Jahres den Gesetzentwurf (19/23550) der Bundesregierung für eine digitale Rentenübersicht beschlossen. Das Gesetz ist zum Jahresbeginn 2021 in Kraft getreten.

Eine Zielsetzung, die mit dem geplanten Online-Portal erreicht werden soll, ist eine transparentere Darstellung der individuellen Vorsorgemaßnahmen. Außerdem soll ein Anreiz für die Bürger geschaffen werden, sich mit der eigenen Altersvorsorge regelmäßig und gründlich auseinanderzusetzen.

Zwar gibt es bereits jährliche Standmitteilungen der Gesetzlichen Rentenversicherungen und der Anbieter privater Altersvorsorge. Allerdings lassen deren Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit zu wünschen übrig. Die digitale Rentenübersicht soll hier für Abhilfe sorgen und einen besseren Überblick über alle erreichten bzw. erreichbaren Ansprüche aus gesetzlicher, privater und betrieblicher Vorsorge verschaffen.

In einer Übergangsphase ab Oktober 2022 können Anbieter bzw. Träger von Altersvorsorgeleistungen zunächst freiwillig an dieser Zielsetzung mitwirken, ein Jahr später wird die Beteiligung verpflichtend. Die von den jeweiligen Anbietern zugelieferten individuellen Daten werden zusammengeführt und können von den Bürgern in einem persönlichen Nutzerkonto gespeichert werden. Geschieht dies nicht, werden sie gelöscht.

Ein anderer Weg zu bester Übersicht und Vorsorgeplanung: Ein Anruf beim unabhängigen Versicherungsmakler. Er weiß, worauf es ankommt.

Quellen: Meldung der Bundesregierung vom 1. Januar 2021, Kurzmeldung des Deutschen Bundestages vom 16.11.2020.