Corona und das Kleingedruckte: Augen auf!

Corona und das Kleingedruckte: Augen auf!

Ob und in welchem Umfang in 2021 wieder verreist werden kann, hängt sehr stark vom Verlauf der Corona-Pandemie ab. Optimisten planen bereits für Sommer, Herbst und/oder Winter – und schließen zur Sicherheit womöglich eine Reisekrankenversicherung ab.

Dass das weltweite Infektionsgeschehen durch Covid-19 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Pandemie eingestuft wurde, wirkt sich teils erheblich auf den Umfang von privatem Versicherungsschutz aus. Denn: Pandemien werden im Kleingedruckten als Auslöser für den Leistungsfall meist ausgeschlossen.

In der Sache und aus Sicht der Versicherer ist das nachvollziehbar. Denn sie haben zu Beginn einer Pandemie grundsätzlich kaum eine Chance, deren Entwicklung und Folgen zu berechnen. Erst nach ihrem Auftreten und im weiteren Verlauf wird das Risiko mess- und kalkulierbar. Ebenfalls richtig ist aber, dass die Versicherer auch in der Zeit nach der Pandemie mit ihren Kunden Geschäfte machen wollen.

Wer sich trotzdem nicht alleine auf die Kulanz seines Versicherers verlassen will, schaue z. B. in der Auslandskrankenversicherung genau ins Kleingedruckte. Für viele Kunden ist es beruhigend, dass sie im Krankheitsfall, etwa bei einer Corona-Erkrankung, auf den Rücktransport in ein Krankenhaus in Deutschland bestehen können. Die Versicherer übernehmen diese Kosten eher, wenn das Bedingungswerk den Rücktransport als „medizinisch sinnvoll“ definiert. Ist von „medizinischer Notwendigkeit“ zu lesen, sind die Hürden höher. Ein Rücktransport ist dann erst wahrscheinlich, wenn vor Ort keine ausreichende Versorgung möglich ist. Mit Blick auf die Corona-Pandemie kann das allerdings schon gegeben sein, wenn am Urlaubsziel nicht genügend Intensivbetten bzw. Beatmungsgeräte zur Verfügung stehen.

Wenn es zu keiner Einigung mit dem Versicherer kommt, können Versicherte Hilfe beim Versicherungsombudsmann finden. Hier wird ein kostenloses Schlichtungsverfahren durchgeführt. Der Ombudsmann kann Entscheidungen treffen, die für den Versicherer bis zu einer Summe von 10.000 Euro bindend sind. Nähere Informationen dazu unter www.versicherungsombudsmann.de .

Noch besser ist es, sich schon vor Abschluss der Versicherung mit einem unabhängigen Makler in Verbindung zu setzen und sich umfassend beraten zu lassen. Böse Überraschungen reisen dann erst gar nicht mit.

Rechtsschutzversicherung: telefonische Rechtsberatung gefragt

Rechtsschutzversicherung: telefonische Rechtsberatung gefragt

Im Corona-Jahr 2020 haben besonders viele Kunden rechtliche Unterstützung bei ihrem Rechtsschutzversicherer gesucht.

Insgesamt nahmen über 1,8 Millionen Kunden die anwaltliche Telefonberatung ihres Rechtsschutzversicherers in Anspruch. Mit über 330.000 Beratungen war die Nachfrage im März und April besonders groß. Dieser Trend setzte sich im Verlauf des Jahres fort. Das zeigt eine Sonderauswertung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV).

Rund 1,6 Millionen Beratungen entfielen auf die Monate März bis Dezember. Das sind rund 158.000 im Monat, was einer Steigerung von gut einem Viertel gegenüber normalen Monaten entspricht.

Beim Vertrags- und Arbeitsrecht war die Nachfrage nach Beratung in den Corona-Monaten besonders hoch. Die meisten Fragen – rund 638.000 – wurden zum Vertragsrecht gestellt, beispielsweise zum Reiserecht. Hier standen vor allem Fragen zu Stornierungen im Fokus. Etwa 294.000 anwaltliche Telefonberatungen wurden im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht geleistet, beispielsweise zu Kurzarbeit und Kündigung.

Allein Arbeits- und Vertragsrecht machen ein Drittel der Schäden in der Rechtsschutzversicherung aus. Insgesamt bearbeiten die Rechtsschutzversicherer über vier Millionen Fälle im Jahr und leisten dafür rund 2,8 Milliarden Euro. Auf die ohnehin schon belasteten Gerichte werden in diesem Jahr voraussichtlich erheblich mehr Prozesse zukommen, beispielsweise um den Erhalt des Arbeitsplatzes oder etwa wegen der Kostenerstattung bei stornierten Reisen.

Vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist eine gute, unabhängige Beratung zu Anbietern und den unterschiedlichen Tarifen sehr wichtig. Ihr Versicherungsmakler kann das leisten – sprechen Sie ihn an.

Quelle: Medieninformationen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) vom 18. Februar 2021.

Gesetzliche Pflegepflichtversicherung: Privatsache Pflegefallvorsorge

Gesetzliche Pflegepflichtversicherung: Privatsache Pflegefallvorsorge

Steigende Beiträge zur gesetzlichen Pflege-Pflichtversicherung sollten nicht zu der Annahme verleiten, im Fall der Fälle ausreichend abgesichert zu sein. Denn das wäre eine Illusion.

Tatsächlich reichen die Leistungen kaum aus, um nur die nötigsten Kosten zu decken. Häufig müssen Ersparnisse aufgebraucht oder das als Erbe für die Kinder gedachte Häuschen verkauft werden. Oder die Kinder müssen direkt einen guten Teil ihres Einkommens für die Pflege des Elternteils beisteuern. Für viele Menschen ist das eine erschreckende Vorstellung. Eine rechtzeitig abgeschlossene private Pflegezusatzversicherung kann Abhilfe schaffen.

Da ist zum einen die Pflegekostenversicherung. Mit ihr können die tatsächlich entstehenden Pflegekosten versichert werden. Sie ergänzt die gesetzlichen Leistungen finanziell und hilft so, die Versorgungslücke ganz oder teilweise zu schließen. Häufig gewählt und leicht verständlich ist die Pflegetagegeldversicherung. Im Pflegefall wird den Versicherten pro Tag der vertraglich vereinbarte Geldbetrag zur freien Verwendung ausgezahlt.

Gut zu wissen: Es gibt seit 2013 eine Vertragsvariante mit staatlicher Förderung. Gesundheitsfragen werden hier nicht gestellt, sodass grundsätzlich jeder einen Vertrag abschließen kann. Allerdings gibt es eine sogenannte Wartezeit von fünf Jahren. Erst danach besteht ein Anspruch auf die Leistungen. Ausnahme: Ein Unfall führte zur Pflegebedürftigkeit.

Die Kosten einer Pflegezusatzversicherung hängen von den gewählten Leistungen und dem Lebensalter bei Vertragsschluss ab. Je jünger und gesünder man bei Abschluss ist, desto niedriger ist der Beitrag. Sehr empfehlenswert vor der endgültigen Entscheidung für ein bestimmtes Produkt und dessen Ausgestaltung ist eine ausführliche Beratung – am besten durch einen unabhängigen Versicherungsmakler.

Produkt Special CHARTA-Spezialpolice Wohngebäude mit die Bayerische: Das sind die Ergebnisse

Es ist nun soweit: Die Umfrage zu unserem zweiten Produkt Special Wohngebäude mit die Bayerische wurde erfolgreich abgeschlossen. Auch dieses Mal konnten wir eine stabile Teilnehmerzahl verzeichnen. Natürlich freuen wir uns, wenn sich bei den nächsten Produkt Specials, die wir geplant haben, noch mehr Kollegen daran beteiligen und uns ihr konstruktives Feedback mitteilen. Die Ergebnisse aus den Befragungen werden wir künftig am Beispiel der CHARTA Spezialpolice Hausrat der Basler noch stärker mit den Produktseiten verknüpfen.

Und das sind die Ergebnisse unserer zweiten Umfrage… Weiterlesen

Wir stellen unsere Kollegin Kim Hahn vom Maklerbüro Leo Forsbeck vor

Wir stellen unsere Kollegin Kim Hahn vom Maklerbüro Leo Forsbeck vor

Seit rund sechs Jahren hat Kim Hahn das Maklerunternehmen Leo Forsbeck übernommen. Nun macht sie sich bei CHARTA für ein Frauennetzwerk stark. Wir sprachen mit ihr über ihre Zusammenarbeit im Verbund und die Ziele, die sie sich für das Frauennetzwerk gesteckt hat.

Frau Hahn, erzählen Sie uns über sich und Ihr Unternehmen.
Kim Hahn: Das Unternehmen Leo Forsbeck wurde 1932 gegründet und ist Inhabergeführt. Im Jahre 1994 schloss sich Leo Forsbeck der CHARTA Börse für Versicherungen AG an und konnte auf diese Weise seine Position im Markt deutlich festigen. Als Nachfolgerin von Leo Forsbeck ist mir ein besonderes Anliegen, meinen Kunden durch objektive, neutrale Beratung einen Mehrwert zu bieten. Wir entwickeln individuelle Versicherungslösungen und setzen auf einen langfristigen, partnerschaftlichen Beratungsansatz. Als Familienunternehmen profitieren wir von unserem Vertrauensbonus, unserer stetigen Kundennähe und können neutral beraten.

Seit wann sind Sie CHARTA-Partnerin und wie haben Sie sich damals für die CHARTA-Partnerschaft entschieden?
Kim Hahn: Als ich vor sechs Jahren das Unternehmen übernommen habe, stand es für mich außer Debatte, weiterhin, genau wie Leo Forsbeck, CHARTA-Partnerin zu bleiben. Eine andere Entscheidung war für mich nie eine Option, denn im Verbund lebt man die Zusammenarbeit und die Unterstützung durch die anderen Kolleginnen und Kollegen.

Was schätzen Sie besonders an CHARTA bzw. wie empfinden Sie die Zusammenarbeit mit unserem Verbund?
Kim Hahn: Ich bin sehr dankbar und stolz darauf, CHARTA-Partnerin zu sein. Ich weiß, dass ich im Verbund nicht nur auf mich allein gestellt bin und sollte ich Fragen haben, stehen mir die Kollegen mit Rat und Tat zur Seite. Das ist ein Mehrwert, den ich bei der CHARTA sehr zu schätzen weiß. Hinzu kommen die vielen tollen CHARTA-Spezialkonzepte, von denen ich in meiner alltäglichen Arbeit und bei der Beratung meiner Kunden profitiere.

Sie haben zusammen mit ein paar anderen Kolleginnen ein Frauennetzwerk bei CHARTA ins Leben gerufen. Was hat Sie zu diesem Schritt bewegt?
Kim Hahn: Wir sind ein Verbund unabhängiger Maklerinnen und Makler und dadurch haben wir schon ein Netzwerk, was ein Mehrwert für uns alle ist. Frauen in der Assekuranz haben allerdings ein anderes Berufsbild als Männer. Viele treten nicht selbstbewusst genug auf und haben oft das Gefühl nicht richtig eingeschätzt zu werden, obwohl wir genauso professionell sind und Großes erreichen können. Hinzu kommt es, dass wir Familie und Beruf unter einen Hut bringen und das Ganze mit Bravour meistern. Mit dem Frauennetzwerk bei CHARTA wollen wir andere Frauen dazu motivieren, es in die Selbstständigkeit zu wagen. Wir wollen, dass CHARTA weiterwachsen wird, neue Ideen entwickeln und zugleich auch zeigen, dass bei CHARTA alle willkommen sind, sowohl Männer als auch Frauen. Letztendlich kommt es darauf an, dass wir unsere Erfahrungen in einen Pott schmeißen und große Fortschritte verzeichnen.

Welche Ziele haben Sie sich für die Zusammenarbeit im Frauennetzwerk gesteckt?
Kim Hahn: Kräfte bündeln, Frauen in der Assekuranz fördern, CHARTA nach vorne bringen und voneinander lernen. Und natürlich möchten wir ein Vorbild für andere Frauen sein, die sich für den Beruf Maklerin entscheiden.

Gibt es noch etwas, was Sie Ihren Kollegen mitteilen möchten?
Kim Hahn: Ich wünsche mir, dass wir alle gemeinsam an einem Strang ziehen und den Verbund weiter stärken. Und egal, was in der Zukunft auf uns zukommt, dass wir es Hand in Hand angehen und gegenseitig von unserer Unterstützung profitieren.