Arbeitsschutz und Fürsorgepflicht: Stolperfalle Gefährdungsbeurteilung

Arbeitsschutz und Fürsorgepflicht: Stolperfalle Gefährdungsbeurteilung

Verantwortung lässt sich nicht immer delegieren: Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen bleibt Sache des Chefs.

Gesetzlich vorgeschrieben ist sie sowieso: Die relevanten Paragrafen finden sich im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) von 1996. Darin steht, dass die Sicherheit und die Gesundheit von Arbeitnehmern durch Arbeitsschutzmaßnahmen gewährleistet werden müssen.

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine systematische Analyse potenzieller Gefahren, die vom Betrieb insgesamt sowie von jedem Arbeitsplatz ausgehen können. Solche Beurteilungen bilden die Basis der Maßnahmen, die Arbeitgeber für die Schaffung eines sicheren Arbeitsumfeldes für ihre Mitarbeiter ergreifen müssen.

Wichtig: Nach dem Arbeitsschutzgesetz müssen Betriebe unabhängig von ihrer Größe eine Dokumentationspflicht erfüllen. Festzuhalten sind in jedem Falle die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung. Außerdem die darauf fußenden Arbeitsschutzmaßnahmen sowie das Ergebnis der (regelmäßigen) Überprüfungen. Wesentliche Faktoren, die im Zuge der Beurteilung beachtet werden müssen, sind beispielsweise die Gestaltung der Arbeitsplätze, ggfs. verwendete Gefahrenstoffe, Arbeitsmittel wie Maschinen bzw. Werkzeuge und die Gestaltung der Arbeitsprozesse sowie psychische Belastungen. Ansprechpartner bei Fragen hinsichtlich des Arbeitsschutzes können Industrie- und Handwerkskammern sein, aber auch die jeweils zuständigen Berufsgenossenschaften.

Verantwortungsvolle Arbeitgeber nehmen das Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter oft im Rahmen eines professionellen betrieblichen Gesundheitsmanagements selbst in die Hand. Gesundheitliche und letztlich finanzielle Risiken, die sich aus den Arbeitsprozessen ergeben können, lassen sich mit privaten Versicherungslösungen, über die gesetzlichen Vorgaben hinaus, sehr gut absichern.

Eine qualifizierte Beratung können unabhängige Versicherungsmakler auch hier gewährleisten. Verschiedene betriebliche Versicherungslösungen für Mitarbeiter bewirken zudem, dass die Attraktivität eines Unternehmens als Arbeitgeber für seine (künftigen) Mitarbeiter steigt. Ein Plus im Wettbewerb um gut ausgebildete Arbeitskräfte.

Arbeitskraftabsicherung: Mut zur Lücke?

Arbeitskraftabsicherung: Mut zur Lücke?

Die aktuelle Corona-Pandemie sorgt dafür, dass sich viele Menschen um die Sicherheit ihres Arbeitsplatzes Sorgen machen – in vielen Fällen aus gutem Grunde.

Experten befürchten ebenfalls, dass die Arbeitslosenzahl in Jahresverlauf steigen wird. Die Entwicklung tauglicher Impfstoffe gibt immerhin denen Zuversicht, die bereit sind, sich impfen zu lassen. Ganz unabhängig von der Impf-Thematik und dem weiteren Verlauf der Pandemie: Das Thema Arbeitskraftabsicherung hat durch das Virus noch mal eine besondere Bedeutung erhalten. Ganz einfach deshalb, weil Berufsunfähigkeit für viele Menschen nun kein mehr so abstraktes Risiko darstellt.

Aber halt: Man braucht nicht sofort berufsunfähig zu werden, um monatlich schmerzhaft weniger Geld in der Tasche zu haben. Die Fakten dazu sind auch ohne Corona schon bedrückend. Gerne verdrängt wird, dass Arbeitnehmer lediglich für sechs Wochen einen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben. Im Anschluss daran übernimmt für gesetzlich Versicherte die Krankenkasse, allerdings mit deutlichem Abschlag und nur für maximal 78 Wochen. Das sogenannte Krankengeld beläuft sich lediglich auf 70 Prozent des zuletzt verdienten Bruttogehaltes bzw. auf maximal 90 Prozent des letzten Netto. Für Durchschnittsverdiener sind das monatlich einige Hundert Euro weniger in der Kasse. Und das bei zusätzlichen Ausgaben für Arztbesuche, Zuzahlungen oder sonstige Entlastungen, die finanziert sein wollen.

Was für Selbstständige praktisch Pflicht ist, ist auch Angestellten dringend angeraten: die Vereinbarung eines privaten Krankentagegelds. Es kann nach dem Ende der Lohnfortzahlung die Lücke zwischen dem Krankengeld der Krankenkasse zum letzten Nettoeinkommen schließen. Da eine Leistung erst ab der siebten Woche fällig wird, sind die Beiträge vergleichsweise niedrig. Erst recht, wenn man bei Abschluss der Police jung und gesund ist. Anpassungen bei steigendem Einkommen sollten vorgenommen werden.

Ehe es in Vergessenheit gerät: Die Krankenkasse zahlt das Krankengeld maximal 78 Wochen lang. Betonung auf maximal, denn es können auch weniger sein. Und zwar dann, wenn klar ist, dass an eine Berufsausübung wie bisher nicht mehr zu denken ist. Und dann?

Wer bis dato eine private Berufsunfähigkeitsversicherung als überflüssig angesehen hat und nach 1960 geboren wurde, sieht sich plötzlich der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente gegenüber. Vor ihr sind alle gleich: Ausbildung, akademische Grade oder sonstige besondere berufliche Qualifikationen sind völlig unbedeutend. Es zählt nur, wie viele Stunden noch gearbeitet werden kann – egal, in welchem Beruf. Wer trotz aller gesundheitlichen Einschränkungen aus Sicht der Rentenversicherung noch mehr als sechs Stunden arbeiten kann, hat gar keinen Anspruch. Wer zwischen drei und sechs Stunden arbeiten kann, bekommt die halbe Erwerbsminderungsrente. Bleibt die volle Erwerbsminderungsrente: Sie bekommt, wer nur noch weniger als drei Stunden pro Tag in irgendeiner Beschäftigung arbeiten kann. Also praktisch gar nicht mehr.

Die individuelle Höhe der Erwerbsminderungsrente ist der Renteninformation zu entnehmen, die jeder Versicherte einmal jährlich von der gesetzlichen Rentenversicherung zugeschickt bekommt. Dieses Schreiben lädt nicht unbedingt zur Lektüre ein, weshalb es häufig ignoriert wird. Fachleute sind sich einig, dass nicht einmal die volle Erwerbsminderungsrente ausreicht, den erreichten Lebensstandard auch nur annähernd aufrecht zu erhalten.

Es schadet daher nicht, sich über die eigene Absicherung einen Überblick zu verschaffen. Wertvolle Hilfe kann dabei ein unabhängiger Versicherungsmakler leisten, der weiß, worauf es dabei genau ankommt.

E wie einfach: E-Bikes richtig versichern

E wie einfach: E-Bikes richtig versichern

Radfahren liegt im Trend, die Verkaufszahlen speziell von E-Bikes legten in der jüngeren Vergangenheit rasant zu. Dafür gibt es gute Gründe.

Die Elektrifizierung des gemeinen Fahrrads hat diesem bewährten Fortbewegungsmittel neue Attraktivität beschert. Dank der Tretunterstützung lassen sich nun auch fernere Ziele und neue Zielgruppen problemlos erreichen. Der gewachsene Aktionsradius kann für frischluftbegeisterte Berufspendler ein starkes Argument sein, das Auto einfach mal stehen zu lassen. Älteren Menschen wiederum gefallen der Antriebskomfort und die Möglichkeit, quasi beiläufig ihre körperliche Fitness  zu verbessern.

Zumindest der Zweiradhandel scheint deshalb von der Corona-Pandemie zu profitieren. Das E-Bike wird immer mehr als Ersatz für andere Verkehrsmittel wahrgenommen. Für den öffentlichen Nahverkehr beispielsweise, bei dem sich Abstandsregeln und Hygienevorschriften meist nicht einhalten lassen. Selbst von hartgesottenen Autofahrern, die in den täglichen Staus mürbe werden und ein wenig neidisch auf die locker vorbeiziehenden E-Biker schauen. Die eine oder andere Kaufentscheidung für ein Elektrorad mag in so einer Situation gefallen sein.

Wer jetzt voller Vorfreude auf den Kauf nach dem richtigen E-Bike recherchiert, stellt rasch fest, dass höhere vier- und auch fünfstellige Preise keine Seltenheit sind. Die Produktvielfalt ist enorm, die Leistungsfähigkeit der verbauten Akkus hoch. Letztere wiederum steigern die Qualitätsanforderungen an Rahmen, Räder und Bremsen. Wer mag, kann sich sein Traumrad bei zahlreichen Herstellern weitgehend beliebig konfigurieren und dabei auch auf exotische Materialien wie teures Carbon setzen.

Wie aber den Diebstahlschutz sicherstellen? In engen Grenzen hilft die Hausratversicherung. Einschränkungen ergeben sich hier aus gedeckelten Versicherungssummen, der sogenannten Nachtklausel oder anderen Ausschlüssen. Deshalb ist der Abschluss einer eigenständigen Police meist die bessere Lösung. Sie bietet über den (Teile)Diebstahlschutz hinaus die Übernahme von Kosten, die sich aus Vandalismus, einer Panne oder in Folge eines Sturzes ergeben. Versichert ist häufig die eingebaute Elektronik zur Steuerung von Motor, Akku und Getriebe. Moderne Policen umfassen zusätzlich sogar Material-, Produktions- sowie Bedienfehler und Schäden am Reisegepäck. Erstattet wird in der Regel zum Neuwert. Über viele Policen lassen sich selbst gebrauchte oder ältere E-Bikes versichern.

Ein unabhängiger Versicherungsmakler ist der richtige Ansprechpartner, um sich einen Durchblick zu verschaffen. Erste Pflicht bleibt jedoch die Anschaffung eines soliden Fahrradschlosses, mit dem das E-Bike an einem festen Gegenstand, einer Laterne etwa, gesichert werden kann.

„Mobile only“: Flexibilität im Web gesucht

„Mobile only“: Flexibilität im Web gesucht

Ob Handwerker, Freiberufler, Soloselbständiger, ob Betrieb, Firma oder großes Unternehmen: Die eigene Website gehört fast immer dazu.

Der Internetauftritt ist für die einen ihre digitale Visitenkarte, für andere mehr oder weniger der Ausdruck von Einsicht in die Notwendigkeit. Wichtig: Seit dem 1. März berücksichtigt Google Internetseiten bei der Suche nur noch, wenn sie mit Mobilgeräten wie Smartphones oder Tablets kompatibel („responsive“) sind. Ansonsten fallen sie sang- und klanglos heraus.

Diese „mobile only“-Strategie der Suchmaschine ist damit zu erklären, dass immer mehr Menschen mit mobilen Geräten im Internet surfen. Die wenigsten machen sich die Mühe, benötigte Informationen langwierig aus nicht-kompatiblen Seiten herauszufiltern. Da geht es per Klick zum nächsten Anbieter mit optimierter Website fixer.

Wie groß der Handlungsdruck für den Betreiber ist, hängt davon ab, ob Kundschaft vor allem online gewonnen wird. Existiert ein Webshop, kommt man am Thema kaum vorbei. Wer von Mundpropaganda gut leben kann, den wird diese Problematik eher am Rande interessieren. Google bietet übrigens einen kostenlosen Online-Test zum Check von Websites an: https://search.google.com/test/mobile-friendly

Der Aufwand für die Umstellung eines Webauftritts kann enorm sein. Wer auf Nummer sicher gehen will, überlässt die Sache jemandem, der sich damit gut auskennt. Dieser Ratschlag gilt übrigens auch für die Gestaltung des optimalen Versicherungsschutzes rund um die Präsenz im Internet. Ob Pflichtangaben, Inhalt und Umfang von Quellenangaben oder der gesetzeskonforme Einsatz von Cookies: Der Abschluss von Rechtsschutz-, Betriebshaftpflicht- und Cyber-Security-Versicherungen können sich als beste unternehmerischen Entscheidung herausstellen, wenn es eng wird. Ein unabhängiger Versicherungsmakler weiß, worauf genau es ankommt.

Vier Pfoten und zwei Räder: Risikokombi

Vier Pfoten und zwei Räder: Risikokombi

Regelmäßige Bewegung hält fit und gesund – Herrchen und Hund(chen). Wer weniger lauffreudig als sein Vierbeiner ist, nimmt gerne das Rad und fährt Gassi.

Für viele gehören ausgedehnte Spaziergänge mit dem befellten Begleiter ganz selbstverständlich dazu. Etliche Hundehalter nehmen ihr Tier auch gerne an die Leine, wenn es mit dem Fahrrad auf Tour geht. Verantwortungsbewusste Hundehalter achten dann darauf, den Vierbeiner nicht zu überfordern – gerade bei älteren Tieren, hohen Temperaturen und anspruchsvollen Strecken mit harten oder steinigen Untergründen. Das Verantwortungsbewusstsein sollte dabei aber groß genug sein, um sich auch der Risiken bewusst zu werden, die von einer Radtour mit Hund für sich selbst und andere ausgehen können.

Immerhin: Die Straßenverkehrsordnung erlaubt das Mitführen eines Hundes im Straßenverkehr unter bestimmten Voraussetzungen (§28 StVO). Allerdings kann auch ein bestens auf die Radbegleitung trainierter Hund in einer für ihn neuen Situation durch unerwartete Reaktionen einen Unfall verursachen. Kommt es zu Schäden, haftet der Hundebesitzer. So will es das Bürgerliche Gesetzbuch gemäß § 833. Nicht zuletzt deshalb sind Hundehalter in einigen Bundesländern gesetzliche verpflichtet, eine spezielle Hundehalterhaftpflicht abzuschließen. Aus dem Schneider ist der Tierfreund damit aber nicht in jedem Fall. Einhändiges Radfahren ist zwar nicht ausdrücklich untersagt, die eingeschränkt verkehrssichere Führung des Drahtesels dürfte dem Hundehalter in einem Gerichtsverfahren aber nachteilig ausgelegt werden. In einem Prozess vor dem Landgericht Münster beispielsweise wurde ein Fall verhandelt (Az.: 01 S 56/15), bei dem es zu einem Aufeinandertreffen eines Radlers, der gleich zwei Hunde an (zwei) Leinen führte, mit einem freilaufenden dritten Hund kam. Die Tiere reagierten temperamentvoll, der Radfahrer stürzte und verklagte später die Halterin des in unzulässiger Weise freilaufenden Hundes auf Schmerzensgeld. Diesem grundsätzlich berechtigten Anspruch des Radfahrers stellten die Richter jedoch sein eigenes, teils leichtsinniges Verhalten gegenüber – und nahmen eine spürbare Reduzierung des Schmerzensgeldes vor. Einmal mehr ist Vorsicht besser als Nachsicht. Spezialisten auf diesem Gebiet sind unabhängige Versicherungsmakler, die bei der Auswahl der besten Absicherung kompetent unterstützen.